Blonde Touristin steht bei Flugbegleiter-Streik vor der Anzeigetafel am Flughafen kasto, Fotolia

11. November 2015, 13:28 Uhr

Welche Entschädigung ist möglich? Flug­be­glei­ter-Streik: Ihre Rechte bei Flugausfall

Durch den Flugbegleiter-Streik fallen zurzeit zahlreiche Flüge der Lufthansa aus. Viele Reisende müssen umplanen oder ihre Reise unfreiwillig unterbrechen, weil die Flugbegleiter sich im Tarifstreit mit dem Unternehmen befinden. Lesen Sie im Ratgeber, welche Rechte Sie haben, wenn Sie von einem Flugausfall betroffen sind.

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Flug­be­glei­ter-Streik: Infor­ma­tio­nen zum Flug

Zunächst sollten Sie sich informieren, ob Ihr Flug überhaupt vom Flugbegleiter-Streik betroffen ist. Auf der Website der Lufthansa können Sie das überprüfen. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie diese Informationen als Beleg ausdrucken. Wenn Sie Ihre Handynummer angegeben haben, werden Sie außerdem per SMS benachrichtigt, falls ein Flugausfall Ihnen einen Strich durch die Rechnung macht. Trotzdem sollten Sie aber pünktlich am Flughafen sein, denn möglicherweise wird kurzfristig ein Ersatzflug ermöglicht, den Sie sonst verpassen.

Ihre Rechte bei Flugausfall

Wenn Ihr Flug tatsächlich gestrichen ist, haben Sie zwei Wahlmöglichkeiten: Entweder Sie erhalten das Geld zurück und kümmern sich selbst um eine alternative Reisemöglichkeit, oder Sie erhalten eine Alternativverbindung. Bei Flügen innerhalb Deutschlands können Sie Ihr Flugticket direkt online in ein Bahnticket umwandeln und mit dem Zug fahren. Für internationale Reisen gilt: Die Lufthansa wird versuchen, für Sie einen Alternativflug zu buchen. Eine zusätzliche finanzielle Entschädigung ist allerdings in der Regel nicht möglich. Denn Streiks  – egal, ob Flugbegleiter oder Piloten die Arbeit niederlegen – gelten als höhere Gewalt. Laut einem BGH-Urteil (AZ X ZR 138/11) muss in diesem Fall keine Entschädigung gezahlt werden.

Über­nach­tung und Verpflegung

Möglicherweise sind Sie durch den Streik der Flugbegleiter gezwungen, längere Zeit am Flughafen zu warten, oder Sie müssen sogar eine Übernachtung in Kauf nehmen, weil der Ersatzflug erst am nächsten Tag geht. Ab einer Wartezeit von zwei Stunden aufgrund von Flugausfall haben Sie laut einer EU-Richtlinie bei Flügen von bis zu 1.500 Kilometern Anspruch auf Verpflegung sowie zwei Telefonate und zwei E-Mails. Bei Flugstrecken von bis zu 3.500 Kilometern gilt eine Grenze von drei Stunden, ab 3.500 Kilometern Fluglänge tritt der Anspruch nach vier Stunden ein. Ab fünf Stunden Wartezeit sind Sie berechtigt, den Flug zu stornieren und die Erstattung des Reisepreises zu verlangen.

Falls eine Übernachtung nötig wird, muss die Fluggesellschaft die Kosten dafür tragen. Wenn Sie aus organisatorischen Gründen nicht direkt von der Lufthansa betreut werden, können Sie auch in Vorleistung gehen und selbst ein Zimmer buchen und Verpflegung kaufen. Bewahren Sie aber alle Belege gut auf, um die Ansprüche später bei der Lufthansa geltend zu machen.

Kos­ten­lo­se Umbuchung wegen Flugbegleiter-Streik

Wenn Ihr Flug nicht gestrichen wurde, aber Sie über einen der bestreikten Flughäfen München, Düsseldorf oder Frankfurt reisen, haben Sie das Recht, den Flug einmal kostenlos umzubuchen. So gehen Sie auf Nummer sicher, dass Sie nicht mit Behinderungen durch den Flugbegleiter-Streik rechnen müssen.

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