28. Oktober 2014, 15:01 Uhr
Ärgerlicher Zeitverlust Flugverspätung: Ist eine Entschädigung möglich?
Sie sind voller Vorfreude auf den wohlverdienten Urlaub zum Flughafen gefahren – und dann das: Flugverspätung. Die Anzeigetafel im Abflugterminal zeigt den unheilvollen Hinweis „verspätet“ an. Leider eine Situation, an der Sie für den Augenblick nichts ändern können. Sind Sie jedoch erst einmal am Ziel Ihrer Reise, können Sie sich unter bestimmten Umständen um eine Entschädigung bemühen.
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigte 2012 in einem Urteil seine frühere Rechtsprechung (C‑581/10 und C‑629/10) und damit Ihre Passagierrechte: Bei einer Flugverspätung von mehr als drei Stunden haben Sie ein Anrecht auf eine Entschädigung.
Großer Zeitverlust bei Flugverspätungen wird entschädigt
Regelte die EU in ihrer Fluggastrechte-Verordnung einige Jahre zuvor bereits, dass Passagieren annullierter oder überbuchter Flüge eine Ausgleichszahlung zustehen sollte, entschied der EuGH, dass Betroffenen auch dann eine finanzielle Entschädigung zusteht, wenn Sie drei Stunden zu spät am Zielort ankommen.
Diese Zahlung gilt jedoch nicht für alle Flüge: Abgedeckt sind nur diejenigen, die aus der Europäischen Union starten oder von einem Flughafen außerhalb der EU mit Ziel in der EU. Außerdem sollten die Airlines ihren Sitz in der Europäischen Union haben. Die Höhe der möglichen Entschädigung hängt von der Entfernung Ihres Fluges ab und bewegt sich zwischen 250 und maximal 600 Euro – wie so oft: eine Frage des Einzelfalls.
Welche Fluggastrechte Sie haben
Bei Verspätungen wird immer die zeitliche Verspätung am Zielort des Fluges als Grundlage genommen. Von der Länge der Wartezeit und der Entfernung des Flugziels hängt es ab, ob die Fluggesellschaft Sie verpflegen oder in einem Hotel unterbringen muss. Die Fluggastrechte im Bezug auf Schadensersatz gelten in der Regel erst ab zwei Stunden aufwärts.
Ein Verpflegungs- und Betreuungsanspruch besteht schon ab einer Verspätung von zwei Stunden für Flugstrecken bis zu 1.500 km.
Fluggastrechte bestehen ab einer Flugverspätung von 5 Stunden. Ab dieser Zeit können Sie auf einen Reiseabbruch und (Teil-) Erstattung des Ticketpreises innerhalb von 7 Tagen sowie gegebenenfalls kostenlosen Rückflug zum Ausgangspunkt bestehen.
Eine Ausnahme gebe es laut EuGH nur dann, wenn der Grund für die Flugverspätung außergewöhnlichen Umständen geschuldet ist. Dabei sind solche gemeint, die die betreffende Airline nicht beeinflussen kann wie zum Beispiel Streik oder extreme Wetterverhältnisse. Aber auch eine Sperrung des gesamten Luftraums, wie 2010, als die riesige Vulkanaschewolke über Island ganz Europa in Atem hielt.
Informieren Sie sich im Anschluss an Ihre Reise über die genauen Gründe Ihrer Flugverspätung. Machen Sie sich, während Sie unterwegs sind oder auf den nächsten Flieger warten, am besten Notizen, um die Situation im Nachhinein lückenlos rekapitulieren zu können.
Wenn ein Schaden entstanden und die Fluggesellschaft nachweislich für die Verspätung verantwortlich ist, kann Schadensersatz geltend gemacht werden. Die Höhe des Ausgleichs ist auf maximal 5.300 Euro pro Person begrenzt.
Wenn die Fluggesellschaft sich weigert, Sie zu transportieren, etwa weil das Flugzeug überbucht ist, können Sie auf die schnellstmögliche Beförderung - z.B. auch alternativ per Bahn - oder die Erstattung des Tickets bestehen. Handelt es sich um einen Anschlussflug, haben Sie Recht auf einen kostenlosen Rückflug zum Abflugort. Des Weiteren besteht ein Anspruch auf Entschädigung.
Bei einer Flugannullierung oder ersatzlosen Streichung haben Passagiere das Recht, den Ticketpreis zurückzuverlangen. Handelt es sich um einen Anschlussflug, besteht das Recht auf kostenlose Rückbeförderung zum Abflugort. Wer nicht zurück möchte, kann von der Fluggesellschaft eine anderweitige Beförderung zum Zielort verlangen.
Oft kommt es vor, dass Gepäckstücke während der Reise beschädigt werden oder verschwinden. Dies trübt die Urlaubslaune und bedeutet in vielen Fällen auch erheblichen finanziellen Aufwand für die Passagiere. Entstandene Schäden am Gepäck sollten innerhalb von sieben Tagen und Schäden durch verspätetes Gepäck innerhalb von 21 Tagen nach Eintreffen schriftlich gegen die befördernde Fluggesellschaft geltend gemacht werden.
Was bei Schadensersatzforderungen zu beachten ist
Schadensersatzforderungen können noch bis zu 3 Jahre nach dem eigentlichen Reisedatum geltend gemacht werden. Dafür sind Flugverspätungen und Annullierungen immer genau zu dokumentieren, zum Beispiel durch Fotos der Abflugtafeln. Es ist auch von Vorteil, Adressen und Telefonnummern von Mitreisenden zu notieren. Diese können dann später als Zeugen hinzugezogen werden. Falls die Fluggesellschaft trotzdem nicht handelt, sollten Sie einen Anwalt eingeschalten.
Um Ansprüche geltend zu machen, sollten Verbraucher ihre Fluggesellschaft unter Angabe des Sachverhaltes mit den entsprechenden Nachweisen schriftlich kontaktieren. Ist der Flug Teil einer Pauschalreise, können sich Betroffene auch direkt an ihren Reiseveranstalter wenden.
Seit dem 1. November 2013 können Fluggäste ihre Ansprüche wegen Annullierung, Verspätung oder Nichtbeförderung auch durch eine unabhängige Schlichtungsstelle regulieren lassen, sofern sie von der Fluggesellschaft nicht binnen zwei Monaten erfüllt werden.
Bestehen nach Ihrer Reise Unsicherheiten über Ihre Rechte als Passagier, lassen Sie sich von einem Experten beraten.
Wir kämpfen gemeinsam mit dem Verbraucherportal Flightright für die Durchsetzung der Fluggastrechte unserer Kunden. Flightright ist der Spezialist für die Durchsetzung Ihrer Entschädigung für Flugverspätung, Flugausfall, Umbuchung und verpasste Anschlussflüge. Unser Service ist für Kunden kostenlos.
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