16. August 2017, 9:14 Uhr
Mängel im Urlaub Frankfurter Tabelle: Leitfaden zur Reisepreisminderung
Die Frankfurter Tabelle wurde bereits in den 1980er Jahren vom Landgericht Frankfurt zusammengestellt. Sie vereint Urteile rund um das Thema Reisemängel, die das Landgericht Frankfurt über die Jahre gefällt hat. Verbindlich ist diese Liste zwar nicht, doch sie kann eine gute Orientierung sein, wenn Sie darüber nachdenken, eine Reisepreisminderung zu verlangen.
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Reisepreisminderung ohne Gerichtsverfahren
Wenn Sie später eine Reisepreisminderung erhalten wollen, ist es enorm wichtig, dass Sie die Reisemängel dokumentieren. Mit diesen Nachweisen können Sie dann das Gespräch mit dem Reiseveranstalter suchen und einigen sich womöglich außergerichtlich. Die Frankfurter Tabelle hilft Ihnen bei der Einschätzung, um wieviel Rückerstattung Sie realistisch verhandeln können.
Beispiele aus der Frankfurter Tabelle
Ein Dreibettzimmer statt eines Doppelzimmers bringt 20 bis 25 Prozent Minderung – allerdings wird dabei berücksichtigt, ob Sie mit Fremden oder mit Personen aus derselben Buchung zusammengelegt wurden. Eine fehlende eigene Toilette im Zimmer hingegen rechtfertigt im Schnitt nur eine Reisepreisminderung von 15 Prozent.
Lärm am Tag wird mit fünf bis 25 Prozent Minderung in der Frankfurter Tabelle ausgewiesen. Lärm in der Nacht hingegen wird mit zehn bis 40 Prozent Erstattungsfähigkeit beurteilt. Fehlende Beschäftigungsmöglichkeiten wie Sauna, Minigolf oder Kinderbetreuung liegen bei maximal zehn Prozent.
Gerichte sind nicht an Frankfurter Tabelle gebunden
Sollte der Streitfall doch vor Gericht gehen, sind die Richter nicht an die Frankfurter Tabelle gebunden. Stattdessen werden die Reisemängel individuell bewertet. Eine kaputte Klimaanlage ist im Hochsommer zum Beispiel ein deutlich schlimmerer Mangel als im Herbst. Dennoch lohnen sich ein Blick in die Tabelle und die Beratung bei der Verbraucherzentrale, um abzuschätzen, ob sich ein Prozess überhaupt rentiert.
Weitere Listen zur Orientierung
Die Würzburger Tabelle befasst sich ausschließlich mit Reisemängeln, die während Kreuzfahrten aufgetreten sind. Ein Würzburger Anwalt hat Urteile aus ganz Deutschland gesammelt, bei denen es um Reisekostenminderung bei Schiffsreisen ging.
Ebenfalls interessant ist die Kemptener Tabelle, die chronologisch viele mögliche Reisemängel von der Anreise bis zum Animationsprogramm darstellt und auch Spezialfälle wie Studien- und Wohnmobilreisen berücksichtigt.
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