zwei junge Männer und junge Frau beim Campen im Grünen Syda Productions, Fotolia

12. August 2015, 14:14 Uhr

Interview Grillen, Campen, Angeln – was ist eigent­lich in der Natur erlaubt?

Auch auf dem abgelegendsten Fleckchen Erde müssen in Deutschland gewisse Regeln beachtet werden. Regeln zu Brand- oder Umweltschutz gelten auch und gerade in der freien Natur. Mit einem guten Rechtsschutz sind Sie zwar gegen rechtlichen Ärger während des Natururlaubs gewappnet – aber Naturfreunde können etwa beim Grillen oder Campen im Freien gleich viel Stress vermeiden. Im Interview erläutert Andreas Lubitz, Anwalt für Strafrecht von der Kanzlei Bernzen Sonntag, worauf es dabei ankommt.

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Streitlotse: Grillen ist zu einem wahren Volkssport geworden. Viele reizt es, auch in der freien Wildbahn ihre Picknickdecke auszubreiten und dort ein Feuerchen zu machen. Was ist erlaubt und worauf sollte man achten?

Andreas Lubitz: Dieser Grillfreude sind im Wald wegen der Brandgefahr natürlich enge Grenzen gesetzt. Es gibt in Deutschland in Parks, insbesondere an speziell hergerichteten Feuerplätzen, jedoch ausreichend Möglichkeiten auch im Freien zu grillen. Wem das noch nicht ausreicht, dem bietet so manches Bundesland zusätzliche Möglichkeiten. Entscheidend sind dabei die Bestimmungen des jeweiligs gültigen Landeswaldgesetzes. So dürfen zum Beispiel in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz freie Flächen bis zu einem Abstand von 100 Metern zur Waldgrenze genutzt werden. Allerdings muss die Fläche in jedem Fall nach der Grillparty so hinterlassen werden, wie sie vorgefunden wurde. Rasenflächen dürfen nicht beschädigt und eine Brandgefahr für umliegende Büsche oder Bäume muss ausgeschlossen werden. Andernfalls drohen Strafen wegen Sachbeschädigung und unter Umständen hohe Schadensersatzforderungen. Auch Müll muss zwingend eingesammelt und mitgenommen werden. Ansonsten drohen Bußgelder.

Streitlotse: Was ist eigentlich mit dem berühmten Bett im Kornfeld, das ja bekanntlich immer frei ist? Stimmt das überhaupt?

Privatrechtsschutz: zwei Hände halten GeldstückAndreas Lubitz: Na ja, in der Regel gehört das Kornfeld einem Bauern, der nicht so erfreut darüber sein dürfte, dass Untermieter gesäte Pflanzen niedertreten. Das kann schnell als Sachbeschädigung geahndet werden und zu Schadensersatzforderungen führen. Daher entspricht dieser Songtext eher nicht der Realität. Auch im Wald ist es nicht überall erlaubt zu campen. Geregelt wird das jedoch auf Länderebene in den einzelnen Landes-Waldgesetzen. Camper sollten ihre Zelte immer nur dort aufschlagen, wo dies mit einer Kennzeichnung ausdrücklich erlaubt ist. Handelt es sich um ein privates Grundstück, muss der Eigentümer erst zustimmen. Meist wird das reine Campen mit einer Verwarnung geahndet. Ernstere Folgen haben dagegen die Verschmutzung der Umgebung durch Müll oder die Sachbeschädigung etwa durch Feuerschäden oder das Fällen von Bäumen. Hier droht schnell eine Geldbuße aufgrund einer Ordnungswirdrigkeit. In solchen Fällen ist ein Privat-Rechtsschutz sehr hilfreich.

Streitlotse: So mancher Skandinavienurlauber kennt es – ein Fluss oder See sowie eine Angelrute reichen, um das Abendbrot im Freien selbst zu fangen. Geht das auch in Deutschland?

Andreas Lubitz: Grundsätzlich gilt in Deutschland aus Gründen des Naturschutzes, dass nur angeln darf, wer einen gültigen Fischereischein besitzt. Die sogenannte Fischwilderei – sprich das Angeln ohne gültigen Angelschein – kann sogar eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren oder eine empfindliche Geldstrafe nach sich ziehen. In Deutschland wachen Fischereiaufseher darüber, dass die Regeln eingehalten werden. Eine Ausnahme dieser gänigen Praxis stellt lediglich das Bundesland Brandenburg dar. Hier darf man an bestimmten Gewässern auch mit einem Jahres-, Tages- oder Wochenangelschein angeln. Allerdings muss der Angler vor Ort eine Fischereiabgabe entrichten. Wichtig: Die Erlaubnis beschränkt sich auf Friedfische. Raubfische bleiben für den Laienangler auch in Brandenburg tabu.

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