Hotelbewertungen gpointstudio, Fotolia

6. November 2014, 17:04 Uhr

Als Beweismittel geeignet? Hotel­be­wer­tun­gen im Internet: So helfen sie Ihnen bei Reisemängeln

Urlaubszeit ist die schönste Zeit im Jahr. Klar, dass die im Vorhinein gründlich geplant werden will. Hotelbewertungen im Internet helfen Urlaubern dabei, das richtige Feriendomizil auszuwählen. Unter Umständen können diese wertvollen Tipps die Buchenden auch vor bösen Überraschungen am Urlaubsort bewahren. Doch können sie in Auseinandersetzungen mit Reiseveranstaltern auch als Beweismittel genutzt werden, wenn sich der negative Eindruck von etwaigen Reisemängeln mit Online-Bewertungen anderer Hotelgäste deckt?

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Hotel­be­wer­tun­gen gelten nicht als Beweismittel

Hotelbewertungen im Internet spiegeln immer nur die subjektiven Eindrücke einzelner Urlauber wider und können daher nicht als Beweismittel in rechtlichen Auseinandersetzungen mit den entsprechenden Reiseveranstaltern verwendet werden. Bei festgestellten Reisemängeln würden ausgedruckte Hotelbewertungen anderer Urlauber daher nicht als Beleg ausreichen, um die selbst festgestellten Mängel im Falle von Streitigkeiten anzuzeigen, erklärt Sabine Fischer von der Verbraucherzentrale Brandenburg im Interview mit „Spiegel Online“. Negative Hotelbewertungen seien außerdem kein Grund, um eine Reise zu stornieren. Der Reisevertrag habe weiterhin Bestand.

So können Sie gegen Rei­se­män­gel vorgehen

Doch was tun, wenn das gebuchte Hotel nicht hält, was es verspricht? Die Verbraucherzentrale Brandenburg rät zu dem Versuch, mit den Autoren von Hotelbewertungen in Kontakt zu treten, die dieselben Reisemängel beschrieben haben. Gemeinsam können sich enttäuschte Urlauber beraten, was gegebenenfalls zu unternehmen ist, und im Ernstfall sogar gegenseitig als Zeugen fungieren. Auf jeden Fall sollten Hotelgäste während ihres Aufenthalts alle Reisemängel in einem Mängelprotokoll festhalten. So stehen sie auf der sicheren Seite und können ihre Beschwerden belegen.

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