4. Februar 2016, 15:32 Uhr
Bundeskartellamt Hotels nicht mehr zu Bestpreisgarantie verpflichtet
Nach einem Urteil des Bundeskartellamts dürfen Buchungsportale für Hotelzimmer die Hotels nicht mehr zu einer Bestpreisgarantie verpflichten. Bislang hatten viele Hotels sogenannte Bestpreisklauseln mit den Portalen vereinbart und durften dadurch auch selbst keinen niedrigeren Preis anbieten als das jeweilige Portal. Das Bundeskartellamt will mit seiner Entscheidung mehr Wettbewerb ermöglichen.
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Um sich eine gute Position auf dem Markt zu sichern, konnten viele Buchungsportale für Hotelzimmer bisher mit einer Bestpreisgarantie werben. Das war ihnen durch Verträge mit den Hotels möglich, die diesen untersagten, auf anderen Portalen oder der eigenen Internetseite einen günstigeren Preis anzubieten. Nur im persönlichen Kundenkontakt war das bisher möglich, also zum Beispiel per Telefon, E-Mail oder mündlich vor Ort. Durch die Entscheidung des Bundeskartellamts sind die Hoteliers nun frei in ihrer Preisgestaltung und können besser auf eine steigende oder sinkende Nachfrage eingehen, ohne Rücksicht auf die Buchungsportale nehmen zu müssen.
Die Entscheidung fiel zunächst gegen ein konkretes Portal, das ab Februar 2016 die Bestpreisklauseln aus den Verträgen und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen entfernen muss. Dass Unternehmen muss andernfalls mit Geldbußen im dreistelligen Millionenbereich rechnen. In der Vergangenheit wurde zudem die erzwungene Bestpreisgarantie eines anderen Portals für unzulässig erklärt. Gegen einen weiteren Anbieter läuft ein Verfahren. Grund sind Wettbewerbsbedenken des Kartellamts: Durch die Bestpreisgarantie werde der Wettbewerb zwischen den Portalen und zwischen den Hotels beschränkt. Außerdem werde die Preissetzungsfreiheit der Hotels verletzt, ohne dass dadurch ein Vorteil für die Verbraucher erkennbar sei.
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