24. November 2016, 19:06 Uhr
Trotz neuer EU-Regelung Knöllchen im Ausland oft ohne Konsequenzen
Die Hälfte der Autofahrer, die sich im vergangenen Jahr im EU-Ausland ein Knöllchen "erfahren" haben, sind offenbar straffrei davongekommen. Das geht aus einem Bericht der zuständigen EU-Kommission hervor.
"2015 wurden schätzungsweise 50 Prozent der erfassten Straßenverkehrsvergehen, die durch Personen mit Auslandswohnsitz begangen wurden, nicht untersucht", heißt es dort. Eine neue EU-Richtlinie sollte eigentlich dafür sorgen, dass sich Verkehrssünder bei Delikten im europäischen Ausland nicht mehr so einfach ohne Bußgeld aus der Affäre ziehen können.
Dafür, dass das sogenannte "EU-Knöllchen" offenbar noch keinen durchschlagenden Erfolg hat, führt die Kommission mehrere Gründe an. Zum einen sei die EU-Richtlinie zum grenzüberschreitenden Austausch von Informationen über Straßenverkehrsvergehen in einigen Mitgliedsstaaten verzögert oder nur unzureichend in nationales Recht umgesetzt worden. Zudem bemängelte die Kommission, dass es bei der gegenseitigen Unterstützung und Zusammenarbeit der einzelnen Länder noch Defizite gebe.
Außerdem hapere es noch an der Durchsetzung der Forderungen gegenüber ausländischen Verkehrssündern. Autofahrer, die ein EU-Knöllchen ignorieren und das fällige Bußgeld einfach nicht zahlen, bekommen in vielen Fällen keine rechtlichen Konsequenzen zu spüren.
Dies sollte jedoch keinesfalls als Freifahrtschein für verkehrswidriges Verhalten im Ausland gelten. Trotz der erwähnten Anlaufschwierigkeiten zeigt das EU-Knöllchen nämlich bereits erste Erfolge. Dem Bericht zufolge hat sich die Zahl der grenzüberschreitend untersuchten Vergehen von 2013 bis 2015 bereits vervierfacht. Die EU denkt sogar bereits über eine Ausweitung der Richtlinie nach. Bislang werden nur bestimmte Vergehen, die die Verkehrssicherheit gefährden, über Ländergrenzen hinaus mit einem Bußgeld geahndet. Dazu zählen beispielsweise Geschwindigkeitsübertretungen, Handy, Alkohol und Drogen am Steuer oder das Überfahren von roten Ampeln.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.