20. April 2016, 14:04 Uhr
Beweispflicht des Reisenden Krankheit im Urlaub als Reisemangel: Ihre Rechte
Ob Erkältung oder Magen-Darm-Infekt: Eine Krankheit im Urlaub ist ärgerlich und kann Reisenden die schönsten Wochen des Jahres gründlich verderben. Wenn Sie sogar erst im Urlaub krank geworden sind, stellt sich oft die Frage, ob dies als Reisemangel gelten und zu einer Minderung des Reisepreises berechtigen kann. Lesen Sie, welche Möglichkeiten Sie in einem solchen Fall haben.
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Krankheit im Urlaub: Als Reisemangel anerkannt?
Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen lässt sich eine Krankheit im Urlaub nicht immer vermeiden. Als Reisemangel können Sie diese aber nur geltend machen, wenn eindeutig belegt ist, dass die Ursache in der Verantwortung des Reiseveranstalters liegt. Das ist der Fall, wenn zum Beispiel im Hotel das Leitungswasser, die Eiswürfelmaschine oder das Wasser im Pool mit Keimen verunreinigt ist. Die Schwierigkeit liegt jedoch darin, dies eindeutig als Infektionsquelle nachzuweisen – gerade für Reisende, die sich auch außerhalb des Hotels bewegt und auswärts gegessen haben.
Dies zeigt auch ein aktuell veröffentlichtes, rechtskräftiges Urteil des Amtsgerichts München (AZ 283 C 9/15). Geklagt hatte ein 27-Jähriger, der mit seiner Freundin Urlaub in einem Hotel auf Rhodos gemacht hatte, wo beide an einem schweren Magen-Darm-Infekt erkrankten. Der Kläger verlangte vom Reiseveranstalter die Rückerstattung des Reisepreises, eine Entschädigung und Schmerzensgeld. Er argumentierte, dass auch zahlreiche weitere Hotelgäste von dem Virus befallen gewesen seien. Das Gericht wies die Klage jedoch ab und begründete dies unter anderem damit, dass die Ansteckung auch anderswo am Urlaubsort erfolgt sein könne und zudem die Inkubationszeit nicht dafür spreche, dass sich der Kläger und seine Freundin im Hotel angesteckt hätten.
Im Urlaub krank geworden: Beweispflicht des Reisenden
Bei einer Krankheit im Urlaub gilt: Als Reisender tragen Sie die Beweislast und müssen die Mängel so genau wie möglich dokumentieren, um eine Chance auf Reisepreisminderung zu haben. Wenn Sie im Urlaub krank geworden sind und unter einem Infekt leiden, sollten Sie beobachten, ob es anderen Hotelgästen ähnlich geht. Dies kann ein Hinweis darauf sein, dass der Mangel im Bereich des Hotels und damit im Leistungsbereich des Reiseveranstalters liegt. Laut dem Urteil des Amtsgerichts München ist allerdings erst von einer "Vielzahl" an betroffenen Gästen zu sprechen, wenn mindestens 10 Prozent der Gäste zur selben Zeit im Urlaub krank geworden sind. Daher kann auch eine Untersuchung bei einem Arzt vor Ort sinnvoll sein, um eine genaue Diagnose zu stellen und so zusätzliche Beweise zu sichern.
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