31. März 2020, 17:40 Uhr
Durchatmen Krank im Ausland: Worauf musst du achten?
Krank im Ausland – das ist nicht nur ärgerlich, weil der Urlaub ruiniert ist. Zusätzlich kann es auch noch ins Geld gehen, wenn im Urlaubsland eine medizinische Behandlung nötig wird. In vielen Situationen muss deine deutsche Krankenversicherung nicht für die Kosten aufkommen. Hier erfährst du, was zu beachten ist und wann sich eine Auslandsreisekrankenversicherung lohnt.
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Krank im Ausland: Wer zahlt, hängt vom Reiseziel ab
Wer im Urlaub krank wird, genießt in EU-Ländern den Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung aus Deutschland. Daneben gibt es einige weitere Länder außerhalb der EU, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Das ist beispielsweise in diesen Ländern der Fall:
- Island
- Schweiz
- Norwegen
- Serbien
- Nordmazedonien
- Montenegro
Dort greift ebenfalls der Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung. Deshalb solltest du dich grundsätzlich vor einer Reise informieren, wie es im Zielland mit deinem Versicherungsschutz aussieht. In manchen Ländern, darunter die Türkei und Tunesien, gibt es zudem Sonderreglungen für Staatsangehörige mit deutscher Krankenversicherung.
Im Krankheitsfall musst du beim Arzt oder im Krankenhaus deinen Personalausweis und deine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) vorlegen. Diese befindet sich auf der Rückseite der deutschen Gesundheitskarte. Außerdem ist das Ausfüllen eines Formulars erforderlich.
Kostenübernahme bei Behandlung im Ausland nur für bestimmte Leistungen
Zu beachten ist allerdings: Eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse gibt es nur für Behandlungen, die auch im Urlaubsland von der dortigen gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt werden. Leistungen, die dort vom Patienten selbst zu tragen sind, musst du also womöglich selbst bezahlen – auch wenn in Deutschland andere Regelungen für diese Behandlung gelten.
Vorsicht ist auch bei der Arztwahl geboten: Bei Privatkliniken und -ärzten kann die Behandlung deutlich teurer sein. Eine Kostenübernahme durch die deutsche Krankenversicherung erfolgt nur dann, wenn die jeweilige Institution auch im Urlaubsland gesetzlich Versicherte versorgt.
Wann Krankheit im Ausland teuer werden kann
Ohne bestehendes Sozialversicherungsabkommen musst du Behandlungskosten grundsätzlich selbst übernehmen, wenn du außerhalb der EU zum Arzt gehst. Dabei können schnell mehrere Tausend Euro anfallen – erst recht, wenn ein längerer Krankenhausaufenthalt nötig wird. Bei Reisen in solche Länder empfiehlt sich daher unbedingt eine Auslandsreisekrankenversicherung.
Ein großes Loch in die Kasse reißen können auch die Kosten für einen Rücktransport aus dem Ausland. Denn sie werden von der gesetzlichen Krankenversicherung generell nicht übernommen. Deshalb raten viele Verbraucherschützer auch bei Reisen innerhalb der EU zu einer privaten Reisekrankenversicherung.
Hier solltest du allerdings auch beim Abschluss genau hinschauen: Manche Policen übernehmen den Rücktransport nach Deutschland nämlich erst, wenn er „medizinisch notwendig“ ist. Also eigentlich nur dann, wenn eine Behandlung im Reiseland nicht möglich ist. Achte beim Abschluss darauf, dass die Versicherung einen „medizinisch sinnvollen“ Rücktransport einschließt.
Keine Leistung bei Covid-19? Ausschlüsse der Reisekrankenversicherung beachten
Einige private Auslandskrankenversicherungen schließen in ihren Vertragsklauseln Leistungen in Folge von Epidemien und Pandemien aus oder leisten nicht bei Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes. Im Falle einer Infektion mit dem Coronavirus kann das bedeuten, dass ein eventuell erforderlicher Krankenhausaufenthalt beim Ausbruch von Covid-19 nicht übernommen wird. Da eine solche Behandlung zumindest in den EU-Ländern unter die Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung fällt, dürfte hier deine deutsche Krankenkasse einspringen.
Auslandsreisekrankenversicherung: Belege nötig
Ein Urteil des Amtsgerichts München zeigt, dass bei der Abrechnung mit der Auslandsreisekrankenversicherung konkrete Belege für die Behandlungen vorgelegt werden müssen: Ein Vater hatte mit seinen zwei kleinen Kindern eine Reise nach Pakistan unternommen, wo alle drei erkrankt waren. Die Behandlungskosten von umgerechnet rund 1.340 Euro verlangte er später von der Auslandsreisekrankenversicherung zurück.
Allerdings waren die eingereichten Unterlagen unzureichend: Aus ihnen ging nicht hervor, welche Erkrankungen vorgelegen hatten und wie diese genau behandelt worden waren. Die allgemeinen Versicherungsbedingungen des Anbieters verlangten aber eine solche Dokumentation. Das Gericht wies die Klage des Mannes deshalb ab (AZ 159 C 517/17).
- Innerhalb der EU gilt der Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung, allerdings nur in beschränktem Umfang.
- In allen anderen Ländern musst du medizinische Behandlungen selbst zahlen, sofern du keine Auslandsreisekrankenversicherung hast.
- Eine private Reisekrankenversicherung kann auch bei Reisen innerhalb der EU sinnvoll sein, weil sie den Rücktransport übernimmt.
- Für die Erstattung durch die Versicherung musst du die Behandlung im Ausland möglichst genau belegen können.
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