11. Juni 2021, 10:00 Uhr
Darf ich eigentlich? Wer muss Kurtaxe bezahlen? Rechtliche Grundlagen der Abgabe
In vielen Ferienregionen müssen Urlauber zusätzlich zum Übernachtungspreis eine Kurtaxe bezahlen, zum Beispiel in den Erholungsorten an der Nord- und Ostseeküste. Diese Kurabgabe ist meist für jeden Feriengast verpflichtend – von einigen Ausnahmen abgesehen. Mehr über die rechtlichen Hintergründe erfährst du hier.
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Was ist die Kurtaxe?
Amtlich anerkannte Kurorte, Erholungs- und Fremdenverkehrsgemeinden dürfen in Deutschland von jedem Touristen eine sogenannte Kurtaxe erheben. Mancherorts wird sie stattdessen Tourismusabgabe genannt, aber auch Begriffe wie Ortstaxe, Kurabgabe oder Kurbeitrag sind üblich.
So unterschiedlich wie die Bezeichnung ist auch die Höhe der Kurtaxe. Je nach Ort liegt sie häufig zwischen 1 und 3 Euro pro Person und Tag. Einheimische sind davon befreit.
Das Geld verlangen die betreffenden Urlaubsorte für ihre touristischen Angebote, auch um diese aufzubauen und instandzuhalten. Dazu gehören beispielsweise folgende Einrichtungen und Leistungen:
- alles, was den Strandbesuch komfortabel und sicher macht: etwa Duschen, Umkleidemöglichkeiten, Badeaufsicht, Müllbeseitigung und öffentliche Toiletten
- kulturelle und touristische Angebote
- öffentliche Grünflächen und Spielplätze
- Wander- und Radwege
Wann und wo genau Kurtaxe fällig wird, bestimmen die Bundesländer beziehungsweise die Gemeinden. Du solltest darauf achten, dass die Kurabgabe üblicherweise nur für einen Ferienort gilt. Das führt unter Umständen dazu, dass du sie erneut zahlen musst, wenn du zum Beispiel einen Strand auf derselben Ferieninsel besuchst, der aber zu einer anderen Gemeinde gehört.
In der Regel bekommst du im Gegenzug zur Kurtaxe eine Kurkarte. Du musst sie auf Aufforderung vorzeigen können. Deshalb ist es sinnvoll, sie stets dabeizuhaben.
Wer muss Kurtaxe bezahlen?
In der Regel sind sämtliche touristischen Übernachtungsgäste in einem betreffenden Ort dazu verpflichtet. Mit der Zahlung bist du berechtigt, Strände, Parks oder andere Erholungseinrichtungen vor Ort zu nutzen. Auch wenn du darauf verzichtest, musst du sie bei einem längerem Aufenthalt trotzdem zahlen.
Von Tagesausflüglern können die Gemeinden ebenfalls eine Tourismusabgabe erheben, die aber in der Regel nur bei konkreter Nutzung entsprechender Angebote fällig wird – zum Beispiel, sobald man die Strandpromenade betreten möchte. Wer am Ort dienstlich zu tun hat und sich nicht an den Strand legen möchten, ist dann von der Abgabe befreit.
Kinder, Jugendliche und Menschen mit Schwerbehinderungen sind mancherorts ebenfalls von der Kurtaxe befreit oder müssen nur einen ermäßigten Betrag zahlen.
Manche Orte verlangen auch eine gesonderte Kurtaxe für Hunde – zum Beispiel, wenn es einen Hundestrand gibt.
Eintritt zahlen am Strand: Ist das rechtens?
Wo der Strand für den Badebetrieb hergerichtet ist oder es andere touristische Angebote gibt, darf eine Kurabgabe erhoben werden. Übernachtungsgäste müssen sie meist pauschal zahlen, Tagesgäste können am Strand eine Kurkarte ziehen. Es ist aber nicht zulässig, große Küstenabschnitte der Öffentlichkeit nur gegen Bezahlung zugänglich zu machen, wenn es sich um freie Landschaft ohne entsprechende Einrichtungen handelt.
Das lässt sich aus einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) ableiten (AZ 10 C 7.16). In dem Fall ging es um eine niedersächsische Gemeinde, die fast ihren gesamten Küstenbereich zum kommunalen Strandbad erklärt und für das Betreten eine Gebühr verlangt hatte. Das BVerwG entschied damit im Sinne der Kläger, die sich auf ihr Recht berufen hatten, die freie Landschaft unentgeltlich zu betreten.
Kurtaxe nicht bezahlt – was passiert?
Als Tagesausflügler kannst du mancherorts die Kurtaxe umgehen, indem du entsprechende Einrichtungen und Leistungen einfach nicht in Anspruch nimmst. Wenn aber übernachtende Urlauber die Kurtaxe verweigern und trotzdem damit verbundene Angebote nutzen, begehen sie eine Ordnungswidrigkeit.
Das kann teuer werden: Wer dabei von Kontrolleuren erwischt wird, muss in einigen Gemeinden hohe Bußgelder zahlen. Wird die Kurtaxe automatisch mit den Übernachtungskosten eingezogen, besteht dieses Risiko natürlich nicht.
Hoteliers und Vermieter müssen die Kurtaxe an die Gemeindeverwaltung weiterleiten. Wer das bewusst unterlässt, muss mit Konsequenzen rechnen. Denn er macht sich damit der Abgabenhinterziehung schuldig, die mit Geld- und Freiheitsstrafen geahndet werden kann.
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