Reisende mit Handgepäck an einem Flughafen Robert Wilson, Fotolia

20. Oktober 2015, 15:58 Uhr

Kulinarische Urlaubssouvenirs? Lebens­mit­tel im Hand­ge­päck: Was ist erlaubt?

Nach dem Urlaub möchten viele Reisende Lebensmittel im Handgepäck mit nach Hause nehmen. Schließlich gab es auch kulinarisch viel zu entdecken: Französischer Käse, italienische Salami oder norwegischer Trockenfisch sind schöne Mitbringsel und retten die Urlaubsatmosphäre in den Alltag hinüber. Aber welche Bestimmungen gelten auf Flugreisen für Lebensmittel im Handgepäck und wie können Sie Streit darüber am Flughafen vermeiden?

Ärger mit der Fluggesellschaft? Das muss nicht sein! Ein Privat-Rechtsschutz hilft weiter! >>

Lebens­mit­tel aus dem Duty-Free-Shop machen keine Probleme

Grundsätzlich können Sie immer bedenkenlos mit an Bord nehmen, was Sie in einem Duty-Free-Shop am Flughafen gekauft haben. Nach EU-Richtlinie werden diese Lebensmittel oder Getränke in einer Plastiktüte verpackt und mit einer Quittung versehen. Beachten Sie aber, dass außerhalb der EU andere Regelungen gelten können.

Kuli­na­ri­sche Souvenirs – welche Lebens­mit­tel dürfen mit ins Handgepäck?

Ärger mit dem Reiseveranstalter? Informieren Sie sich hier

Doch oft sind es vor allem die kleinen kulinarischen Souvenirs, die Sie auf diesem malerischen Markt oder in dem kleinen Laden an der Ecke gekauft haben, die Sie mit nach Hause nehmen möchten. Doch welche Lebensmittel sind im Handgepäck erlaubt?

Bei festen Speisen wie Brot müssen Sie in der Regel keine Auseinandersetzungen an der Sicherheitskontrolle befürchten. Anders sieht das bei Joghurt und Brotaufstrichen aus, die eine flüssige oder cremige Konsistenz haben. Ebenso wie für Kosmetik gilt hier: In Behältern bis 100 Milliliter beziehungsweise 100 Gramm können auch solche Lebensmittel im Handgepäck mitgenommen werden. Sie sollten allerdings darauf achten, dass diese Behälter in einem durchsichtigen und verschließbaren Beutel stecken, der maximal einen Liter fassen darf.

Übrigens: Wenn Sie mit einem Kleinkind reisen, ist es kein Problem, Babynahrung mit auf die Flugreise zu nehmen. Maximal zwei Kilogramm in Originalverpackung dürfen laut einer EU-Richtlinie von 2009 mitfliegen.

EU-Richt­li­nie: Besondere Bestim­mun­gen für tierische Erzeugnisse

Die EU-Richtlinie beschränkt die Einfuhr tierischer Erzeugnisse – egal ob im Handgepäck oder im aufgegebenen Koffer: Sie dürfen keine leicht verderblichen, tierischen Erzeugnisse wie Fleisch, Wurst oder Milchprodukte einführen. Andere tierische Erzeugnisse wie beispielsweise Honig sind hingegen bis zu einem Maximalgewicht von zwei Kilogramm erlaubt.

Artikel teilen

Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.

So einfach ist Rechtsschutz

Ein Rechtsstreit, ganz gleich in welchem Bereich, kommt oft unverhofft. Darum hat ADVOCARD mit dem 360°-Rechtsschutz einen besonders leistungsstarken Rundumschutz geschaffen.

Mehr erfahren

Mediation

Vertragen statt klagen: mit Mediation rechtliche Konflikte ohne Gerichts­ver­fahren lösen.

Strei­tatlas

Streit in Berlin? Zoff in München? Der interaktive Atlas zeigt, wo die deutschen Streithähne leben.

ADVOCARD-Service

Kompetente Beratung und professionelle Unterstützung rund um die Uhr.