20. Oktober 2015, 15:58 Uhr
Kulinarische Urlaubssouvenirs? Lebensmittel im Handgepäck: Was ist erlaubt?
Nach dem Urlaub möchten viele Reisende Lebensmittel im Handgepäck mit nach Hause nehmen. Schließlich gab es auch kulinarisch viel zu entdecken: Französischer Käse, italienische Salami oder norwegischer Trockenfisch sind schöne Mitbringsel und retten die Urlaubsatmosphäre in den Alltag hinüber. Aber welche Bestimmungen gelten auf Flugreisen für Lebensmittel im Handgepäck und wie können Sie Streit darüber am Flughafen vermeiden?
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Lebensmittel aus dem Duty-Free-Shop machen keine Probleme
Grundsätzlich können Sie immer bedenkenlos mit an Bord nehmen, was Sie in einem Duty-Free-Shop am Flughafen gekauft haben. Nach EU-Richtlinie werden diese Lebensmittel oder Getränke in einer Plastiktüte verpackt und mit einer Quittung versehen. Beachten Sie aber, dass außerhalb der EU andere Regelungen gelten können.
Kulinarische Souvenirs – welche Lebensmittel dürfen mit ins Handgepäck?
Doch oft sind es vor allem die kleinen kulinarischen Souvenirs, die Sie auf diesem malerischen Markt oder in dem kleinen Laden an der Ecke gekauft haben, die Sie mit nach Hause nehmen möchten. Doch welche Lebensmittel sind im Handgepäck erlaubt?
Bei festen Speisen wie Brot müssen Sie in der Regel keine Auseinandersetzungen an der Sicherheitskontrolle befürchten. Anders sieht das bei Joghurt und Brotaufstrichen aus, die eine flüssige oder cremige Konsistenz haben. Ebenso wie für Kosmetik gilt hier: In Behältern bis 100 Milliliter beziehungsweise 100 Gramm können auch solche Lebensmittel im Handgepäck mitgenommen werden. Sie sollten allerdings darauf achten, dass diese Behälter in einem durchsichtigen und verschließbaren Beutel stecken, der maximal einen Liter fassen darf.
Übrigens: Wenn Sie mit einem Kleinkind reisen, ist es kein Problem, Babynahrung mit auf die Flugreise zu nehmen. Maximal zwei Kilogramm in Originalverpackung dürfen laut einer EU-Richtlinie von 2009 mitfliegen.
EU-Richtlinie: Besondere Bestimmungen für tierische Erzeugnisse
Die EU-Richtlinie beschränkt die Einfuhr tierischer Erzeugnisse – egal ob im Handgepäck oder im aufgegebenen Koffer: Sie dürfen keine leicht verderblichen, tierischen Erzeugnisse wie Fleisch, Wurst oder Milchprodukte einführen. Andere tierische Erzeugnisse wie beispielsweise Honig sind hingegen bis zu einem Maximalgewicht von zwei Kilogramm erlaubt.
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