Mann steht am Gepäckband am Flughafen Fizkes, Fotolia

10. Juni 2015, 15:50 Uhr

Entschädigung für Fluggäste? Mont­rea­ler Über­ein­kom­men: Hilfe, wenn der Koffer verloren geht

Sie sind in den Urlaub geflogen und warten vergeblich an der Gepäckausgabe auf Ihren Koffer? Das Montrealer Übereinkommen hilft Reisenden, wenn der Koffer verloren gegangen ist. Ob Sie mit einer Entschädigung bei Gepäckverlust rechnen können, erfahren Sie im Streitlotse-Ratgeber. Übrigens: Mit einem Privat-Rechtsschutz stehen Sie in solchen Situationen garantiert auf der sicheren Seite.

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Mont­rea­ler Über­ein­kom­men hilft Flug­gäs­ten auf der ganzen Welt

Jedes Jahr werden Millionen von Gepäckstücken fehlgeleitet – aber keine Panik! Vermutlich taucht Ihr verschollenes Reisegepäck schon bald wieder auf. In der Regel kommen verloren geglaubte Koffer innerhalb von 48 Stunden bei ihren Besitzern an, berichtet die "Welt". Sollte dies jedoch nicht der Fall sein, stehen Sie nicht alleine da. Im Montrealer Übereinkommen finden sich entsprechende Regelungen, welche die Ansprüche von Flugreisenden auf internationalen Flughäfen bestimmen.

Koffer verloren – und nun?

Kommt Ihr Gepäck nicht an, ist es wichtig, den Verlust oder die Verspätung richtig und unverzüglich zu reklamieren. Begeben Sie sich direkt zum "Lost-and-found"-Schalter am Flughafen, um den Verlust zu melden und eine Suchanzeige aufzugeben – Pauschalreisende sollten sich am besten direkt an den entsprechenden Reiseveranstalter wenden. Wichtig: Wer den Gepäckverlust nicht innerhalb von sieben Tagen – bei Verspätung innerhalb von 21 Tagen – schriftlich bei der Fluggesellschaft anzeigt, verspielt laut Montrealer Übereinkommen seinen Anspruch auf Schadensersatz. Ist der Koffer innerhalb von 30 Tagen nicht  aufzufinden, ist die Airline verpflichtet, für den entstandenen Schaden aufzukommen.

Übrigens: Wenn der Koffer wieder auftaucht, liefern viele Airlines das Gepäckstück in der Regel kostenlos nach.

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