Reise stornieren wegen Unfall: Frau mit Gipsbein und Krücken VadimGuzhva, Fotolia

16. Juni 2015, 14:56 Uhr

Wenn Urlaubspläne kippen Reise stor­nie­ren: Rei­se­rück­tritt mit und ohne Versicherung

Der Griechenlandurlaub ist lange gebucht, die ganze Familie freut sich und dann das: ein Krankheitsfall. Wer seine Reise stornieren muss, weil der Urlaub aufgrund von Krankheit oder anderer Gründe nicht angetreten werden kann, sieht sich oft gezwungen, Stornierungsgebühren zu zahlen. Doch wie sieht es hier mit der Rechtslage aus? Tipp: Wenn Sie einmal Streit mit Ihrem Reiseveranstalter haben, kann ein Privat-Rechtsschutz hilfreich sein.

Streit im Urlaub? Das muss nicht sein! >>

Reise stor­nie­ren: Welche Stor­no­ge­büh­ren fallen an?

Wenn Sie vor Reisebeginn von dem Vertrag mit dem Reiseveranstalter zurücktreten, also die Reise stornieren, müssen Sie keine Gründe dafür angeben: Sie unterrichten den Reiseanbieter einfach schriftlich von Ihrem Vertragsrücktritt. Allerdings kommen Stornogebühren auf Sie zu, denn Reiseveranstalter haben Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Wie hoch diese ausfällt, ist nicht pauschal durch den Gesetzgeber geregelt – gewöhnlich führt der Veranstalter gestaffelte Sätze in seinen Reisebedingungen auf. Reiseveranstalter bewegen sich im üblichen Rahmen der Rechtsprechung, wenn bei einer Stornierung 30 Tage vor Reisebeginn und früher 20 Prozent des Gesamtpreises erhoben werden. Es gilt: Je kurzfristiger die Stornierung vor Reisebeginn vorgenommen wird, desto höher fallen die Stornogebühren aus.

Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung: Dann greift sie

Eine Reiserücktrittsversicherung gilt bis zum Reisebeginn und übernimmt die Stornogebühren für Sie, sofern Sie gute Gründe haben, die Reise abzusagen. Diese sind allerdings eng gefasst, sodass es in der Praxis immer wieder zu Streit zwischen Versicherten und Versicherern kommt. Meist zahlen die Anbieter nur im Falle einer schweren, unerwarteten Krankheit, eines Unfalls, eines Todesfalles, einer Impfunverträglichkeit oder bei unerwarteter Arbeitslosigkeit. Eine Reiserücktrittsversicherung lohnt sich insbesondere bei einer besonders kostspieligen Reise, die Sie lange Zeit im Voraus buchen sowie für ältere Menschen oder Reisen mit Kindern.

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