30. September 2019, 8:01 Uhr
So geht’s richtig Reisemängel dokumentieren: Tipps zum Mängelprotokoll
Reisemängel können die Urlaubsstimmung gründlich vermiesen. Oft hast du aber Anspruch auf eine Reisepreisminderung, wenn der Urlaub nicht das hält, was er versprochen hat. Wichtig ist es, die Ärgernisse noch am Urlaubsort in einem Mängelprotokoll zu dokumentieren, um sie später auch nachweisen zu können.
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Reisemängel dokumentieren: Darum ist das so wichtig
Lärmbelästigung, mangelhaftes Essen oder mieser Service im Hotel: Entspricht die gebuchte Pauschalreise nicht den versprochenen Konditionen, können Reisemängel beanstandet werden und eine Reisepreisminderung möglich sein. Wichtige Voraussetzung dafür ist, dass dir als Urlauber durch den Mangel ein erheblicher Nachteil entstanden ist. Das musst du belegen können – daher ist ein ausführliches Mängelprotokoll wichtig.
Aufbau und Inhalt des Mängelprotokolls
Eine bestimmte Form ist für das Mängelprotokoll nicht vorgeschrieben. Wichtig ist, dass alles vollständig sowie detailliert und unmissverständlich formuliert ist.
Das beginnt mit den Basisdaten, die dein Protokoll enthalten sollte:
- dein Name und deine Adresse
- Name des Reiseveranstalters
- Buchungszeitraum und -nummer
- Name und Anschrift des Hotels
Dann folgt die Auflistung der Reisemängel: Notiere genau, was dich stört und wie es dich beeinträchtigt – am besten, indem du die entsprechenden Situationen beschreibst. Wenn du etwa über Baulärm klagst, nenne konkrete Zeiten. Noch anschaulicher wird es, wenn du beispielsweise erklärst, dass du deswegen nachmittags auf dem Balkon nicht in Ruhe lesen kannst.
Ebenfalls wichtig: Nenne Zeugen, die ebenfalls von den Reisemängeln betroffen sind – mit Namen und Heimatadressen.
Füge dem Mängelprotokoll am besten Fotos hinzu, auf denen die Mängel deutlich zu erkennen sind. Achte aber darauf, dass das Bildmaterial nicht nur die Kakerlake auf dem Badewannenrand zeigt, sondern auch den Standort der Badewanne in deinem Hotelzimmer.
Nicht vergessen: Datum und Unterschrift unter das Protokoll setzen.
Mängelprotokoll der Reiseleitung vorlegen
Mit deinem Mängelprotokoll wendest du dich vor Ort sofort an die Reiseleitung, um sie über die Mängel zu informieren und um Abhilfe zu bitten. Dabei solltest du eine Frist setzen. Das ist wichtig, um später mögliche weitere Ansprüche durchsetzen zu können.
Wenn du dem Reiseleiter dein Mängelprotokoll vorlegst, sollte er es idealerweise unter dem Stichwort „Zur Kenntnis genommen“ unterschreiben.
Ist keine Reiseleitung vor Ort, solltest du das Protokoll mit der Bitte um Abhilfe so schnell wie möglich dem Reiseveranstalter schicken – etwa als E-Mail-Anhang oder per Fax.
Wie geht es nach der Mängelanzeige weiter?
Anschließend ist der Reiseveranstalter in der Verantwortung. Am Urlaubsort kann es wie folgt weitergehen:
- Der Reiseveranstalter kann die Mängel beseitigen oder ein Ersatzangebot Dieses solltest du nur annehmen, wenn es mindestens den gebuchten Leistungen entspricht.
- Lässt der Reiseveranstalter die gesetzte Frist verstreichen, kannst du selbst Abhilfe schaffen – beispielsweise durch die Reinigung eines Zimmers bei unzumutbarem Schmutz –, und gegebenenfalls vom Reiseveranstalter anschließend Ersatz für die erforderlichen Aufwendungen
Bei Reisemängeln kann man außerdem häufig nach Rückkehr einen Teil des gezahlten Reisepreises zurückverlangen. Das muss schriftlich und nachweisbar erfolgen – auch hier brauchst du wieder dein Mängelprotokoll. Wie du genau vorgehen kannst, erfährst du auf unserer Themenseite “Reisemängel”.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.