24. September 2014, 11:42 Uhr
Ausweispflicht für Vierbeiner Reisen mit Hund: Neuer EU-Heimtierausweis im Ausland wichtig
Vor geplanten Reisen mit Hund gilt es, einige Dinge zu bedenken: So sollten Sie sich rechtzeitig um einen EU-Heimtierausweis für Ihr geliebtes Haustier kümmern, wenn ihr Vierbeiner mit auf Erholungstour ins Ausland gehen soll.
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So gelangen Sie an einen EU-Heimtierausweis
Seit 2003 gelten in der EU weitgehend einheitliche Regelungen für Hund und Katz auf großer Tour. Der EU-Heimtierausweis ist dabei mittlerweile Pflicht und verhindert Ärger bei den Passkontrollen. Ab dem Geltungsdatum einer neuen EU-Verordnung am 29. Dezember 2014 gibt es den neuen EU-Heimtierausweis: Format und äußeres Erscheinungsbild bleiben unverändert, inhaltlich wurden Felder ergänzt – etwa die Angabe der Tätowierungsstelle. Er kann problemlos bei jedem ermächtigten Tierarzt beantragt werden.
Um die nötigen Grenzpapiere zu erhalten, sollte Ihr Vierbeiner in der Regel eine Tollwut-Schutzimpfung bekommen. Die Erstimpfung sollte dabei mindestens 21 Tage vor der Abreise ins Ausland durchgeführt worden sein. Treten Sie ohnehin regelmäßig den Gang zum Tiermediziner an, um die Tollwut-Schutzimpfung Ihres Lieblings aufzufrischen, entfällt diese Frist. Eine weitere Voraussetzung für den Ausweis ist der Mikrochip.
Reisen mit Hund quer durch Europa
Auch wenn Ihre Reise eigentlich ein EU-Land zum Ziel hat, denken Sie auch daran, sich über die Bestimmungen der Länder zu informieren, durch die Sie gegebenenfalls durchfahren oder in denen Sie einen Zwischenstopp mit dem Flugzeug einlegen. Gehört ihr Vierbeiner einer Kampfhunderasse an, ist es außerdem wichtig zu wissen, dass in Frankreich, Großbritannien, Dänemark, Norwegen, Ungarn und Malta bestimmte Rassen wie beispielsweise Pitbull Terrier oder Amerikanische Staffordshire Terrier verboten sind. In Italien und Österreich herrscht unterdessen Maulkorb- und Leinenpflicht. Gut informiert, steht zukünftigen entspannten Reisen mit Hund nichts mehr im Wege.
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