Wartende Polizisten bei Terrorgefahr. wellphoto, Fotolia

4. Januar 2016, 11:34 Uhr

Reise absagen Rei­se­rück­tritt wegen Ter­ror­ge­fahr: Kostenlos möglich?

Die Angst vor Terroranschlägen an vielen Orten weltweit sorgt für Bedenken bei vielen Urlaubern, die deshalb einen Reiserücktritt in Erwägung ziehen. Aber ist ein solcher kostenlos möglich und welche Bedingungen gelten dafür laut Reiserecht?

Wir unterstützen Sie bei Ärger mit dem Reiseveranstalter. >>

Rei­se­rück­tritt in der Regel mit Stor­no­ge­büh­ren verbunden

Bei einem Reiserücktritt entscheiden Sie sich vor Beginn der Reise, diese nicht anzutreten. Das kann geschehen, weil Sie krank werden oder aus anderen Gründen verhindert sind – oder eben auch, wenn ein Reiseland Ihnen unsicher erscheint und Sie sich deshalb gegen den Urlaub dort entscheiden. Ein solcher Rücktritt ist nach dem Reiserecht ohne Angabe von Gründen bis kurz vor Reisebeginn möglich, allerdings fallen dabei in der Regel Stornogebühren an. Diese richten sich nach dem Zeitpunkt des Rücktritts und sind in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters zu finden. Üblich sind  zum Beispiel bei einem Reiserücktritt 20 Tage vor Reisebeginn Stornogebühren von 20 Prozent des Reisepreises, bei einem Rücktritt sechs Tage vor Reisebeginn oder später Gebühren von 50 Prozent des Reisepreises.

Höhere Gewalt ermög­licht kos­ten­lo­sen Reiserücktritt

Eine Ausnahme gilt laut Reiserecht allerdings, wenn höhere Gewalt vorliegt und die Reise dadurch erheblich beeinträchtigt oder sogar unmöglich gemacht wird. Dann ist ein kostenloser Rücktritt möglich. Terroranschläge können in diese Kategorie fallen, müssen es aber nicht. Das ist abhängig von ihrem Ausmaß und der Wahrscheinlichkeit weiterer Anschläge. Im Zweifelsfall entscheidet ein Gericht, ob höhere Gewalt vorliegt. Ein Indiz stellt eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für die Urlaubsregion dar. Wenn eine solche vorliegt, lässt sich die Reise in der Regel kostenlos stornieren. Der Reiseveranstalter muss seine Kunden übrigens unverzüglich informieren, wenn es konkrete Hinweise auf Gefahren durch Terroranschläge im Urlaubsgebiet gibt. Andernfalls haftet er für dadurch erlittene Schäden.

Advocard-Privatrechtsschutz

Rei­se­recht: Kündigung wegen höherer Gewalt

Wenn die Reise nicht im Vorfeld abgesagt wird, sondern sich die Sicherheitslage währenddessen ändert, können Sie den Reisevertrag wegen höherer Gewalt kündigen. In diesem Fall müssen Sie nur die bereits erbrachten Leistungen des Reiseveranstalters bezahlen und haben in vielen Fällen ein Recht auf Rückbeförderung. Allerdings müssen die Bedingungen für höhere Gewalt erfüllt sein. Auch hier reicht eine allgemeine Gefahrenlage nicht aus, solange nicht konkrete Ankündigungen oder eine Reisewarnung vorliegen.

Artikel teilen

Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.

So einfach ist Rechtsschutz

Ein Rechtsstreit, ganz gleich in welchem Bereich, kommt oft unverhofft. Darum hat ADVOCARD mit dem 360°-Rechtsschutz einen besonders leistungsstarken Rundumschutz geschaffen.

Mehr erfahren

Mediation

Vertragen statt klagen: mit Mediation rechtliche Konflikte ohne Gerichts­ver­fahren lösen.

Strei­tatlas

Streit in Berlin? Zoff in München? Der interaktive Atlas zeigt, wo die deutschen Streithähne leben.

ADVOCARD-Service

Kompetente Beratung und professionelle Unterstützung rund um die Uhr.