22. Mai 2015, 12:18 Uhr
Bon voyage Verkehrsregeln in Frankreich: Sicher durch den Urlaub mit dem Auto
Sie planen eine Fahrt nach Paris, Nizza oder an die südfranzösische Küste? Dann sollten Sie die Verkehrsregeln in Frankreich kennen, sonst kann der Urlaub mit dem Auto schnell eine stressige Angelegenheit werden. Hier finden Sie wichtige Infos rund um Höchstgeschwindigkeiten, Parkregeln und Co., mit denen Sie auf der sicheren Seite stehen.
Lassen Sie sich nicht aus der Spur bringen im Straßenverkehr - schon gar nicht im Urlaub >>
Verkehrsregeln in Frankreich: Höchstgeschwindigkeiten
Zum französischen Nachbarn ist es mit dem Auto nicht weit und auch die Verkehrsregeln in Frankreich unterscheiden sich nicht gravierend von den deutschen. Einige Dinge sollten Sie sich dennoch merken. So liegt die Höchstgeschwindigkeit außerorts bei 90 km/h. Auf Autobahnen sind 130 km/h zulässig. Gesonderte Regeln bestehen für Führerscheinfrischlinge: In den ersten drei Jahren dürfen Neulinge außerorts 80 km/h, auf der Autobahn 110 km/h und auf Schnellstraßen 100 km/h fahren. Wer im Ausland dennoch geblitzt wird, hat mit einem Verkehrs-Rechtsschutz einen guten Partner an der Seite.
Urlaub mit dem Auto: Parkscheibe nicht vergessen
Anhand der unterschiedlichen Farbmarkierungen können Sie erkennen, wo Sie mit dem Auto parken dürfen. Gelb signalisiert: Hier ist Parken verboten! Ist die Fläche blau markiert, können Sie dort parken und halten. Wichtig: Denken Sie an eine Parkscheibe oder einen Parkschein, um keinen Ärger mit den Behörden zu bekommen.
Weitere Verkehrsregeln in Frankreich: Promillegrenze und Beladung
Alkohol am Steuer ist auch in Frankreich ein No-Go. Die Promille-Grenze liegt bei 0,5 Promille. Wer ein Gläschen Rotwein zu viel trinkt, sollte also besser mit dem Taxi unterwegs sein. Und wer in Frankreich Urlaub mit dem Auto macht, sollte nicht mit dem Handy am Steuer fahren. Werden Sie erwischt, drohen Geldbußen ab 35 Euro.
Auch in puncto Beladung des Autos sollten Sie einige Dinge berücksichtigen. Beispielsweise darf diese nicht nach vorne hinausragen. Nach hinten darf die Ladung maximal drei Meter überstehen und nicht den Boden berühren. Außerdem muss die Ladung über eine rückstrahlende Vorrichtung verfügen. Es kann immer sein, dass es auch im Urlaub zu rechtlichen Streigkeiten kommt - mit einem umfassenden Rechtsschutz gehen Sie auf Nummer sicher.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.