Straßenschild Kurzparkzone vor österreichischer Kirche bettina sampl, Fotolia

9. Juli 2015, 10:04 Uhr

Ähnlich wie in Deutschland Ver­kehrs­re­geln in Öster­reich: Was ist anders im Nachbarland?

Der Jahresurlaub führt dieses Jahr nach Österreich? Wenn Sie mit dem Auto reisen, sollten Sie über die Verkehrsregeln in Österreich Bescheid wissen. Der Streitlotse informiert über die wichtigsten Regeln im Alpenland. Wenn Sie einmal Ärger mit der Polizei haben sollten, kann ein Verkehrs-Rechtsschutz helfen.

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Kurz­park­zo­nen sind in vielen Städten eingerichtet

Die sogenannte Kurzparkzone ist eine Besonderheit in vielen österreichischen Städten. Sie sind entweder durch Vorschriftszeichen oder blaue Markierungen gekennzeichnet. Die Höchstparkdauer in einer solchen Kurzparkzone liegt zwischen 30 Minuten und 3 Stunden. Darüber, wie lange Sie dort genau parken dürfen, informieren Schilder zu Beginn der Zone. Achtung: Unter Umständen müssen Sie Gebühren für das Parken zahlen, oftmals genügt aber auch eine Parkscheibe. Eine Kurzparkzone kann sich auch über einen größeren Bereich erstrecken. Leider sind die Zonen nicht immer auffällig genug gekennzeichnet – schauen Sie sich nach dem Aussteigen also am besten gründlich um.

Weitere Ver­kehrs­re­geln in Öster­reich: Promille-Grenze, Tempo und Co.

In Österreich bekommen Sie ernsthaften Ärger, wenn Sie mit mehr als 0,5 Promille im Blut Auto fahren. Außerdem gilt im Nachbarland wie auch in Deutschland ein Handyverbot am Steuer. Die Geschwindigkeitsbegrenzungen sehen innerorts 50 km/h und für Landstraßen 100 km/h vor. Auf Autobahnen sind in der Regel 130 km/h erlaubt – nicht jedoch nachts: Zwischen 22 Uhr und 5 Uhr morgens gilt hier eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 110 km/h. Bedenken Sie außerdem, dass in Österreich Warnwestenpflicht herrscht – bei einer Panne ist diese anzulegen.

Besonders wichtig für höher gelegene Regionen: Die Verkehrsregeln in Österreich beinhalten vom 1. November bis zum 15. April des Folgejahres eine Winterreifenpflicht . Diese schreibt jedoch keine generelle Ausrüstung mit Winterreifen vor. Nur bei entsprechenden winterlichen Straßenverhältnissen müssen Sie Winterreifen oder Schneeketten aufziehen. Sollten Sie einmal mit den österreichischen Verkehrsbehörden aneinandergeraten, hilft ein Rechtsschutz.

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