Haftung beim Skiunfall: Das musst du wissen © iStock.com/ZargonDesign

27. November 2024, 14:17 Uhr

Achtung; das wird teuer Skiunfall und Pis­ten­re­geln: Wichtiges zu Haftung und Versicherung

Wintersport verspricht Spaß und Bewegung an der frischen Luft – doch nur ein Moment der Unachtsamkeit, und der Skitag endet im Krankenhaus. Um Risiken zu minimieren, solltest du nicht nur die Pistenregeln kennen, sondern auch wissen, wie du dich bei einem Unfall verhältst und wer in solchen Fällen haftet. Auch lassen sich so eventuelle Streitigkeiten vermeiden. Hier erfährst du mehr.

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Sicher­heit auf der Piste: Warum klare Regeln unver­zicht­bar sind

Die Sicherheit im Wintersport hängt maßgeblich davon ab, dass sich alle Skifahrer und Snowboarder an festgelegte Verhaltensregeln halten. Die Fédération Internationale de Ski (FIS) hat international anerkannte Regeln für das allgemeine Verhalten auf der Skipiste definiert. Ob Snowboard oder Ski fahren in Deutschland, Italien oder Österreich: Diese Regeln gelten überall undwerden auch von Gerichten zur Beurteilung von Unfällen herangezogen.

Die zehn FIS-Pistenregeln:

  1. Auf andere Win­ter­sport­ler ist Rücksicht zu nehmen.
  2. Fahrweise und Geschwin­dig­keit den Gege­ben­hei­ten anpassen. Immer auf Sicht unterwegs sein.
  3. Von hinten kommende Skifahrer müssen eine Fahrspur wählen, die andere nicht gefährdet.
  4. Überholen ist von oben, unten, rechts und links erlaubt – aller­dings immer mit einem ange­mes­se­nen Sicherheitsabstand.
  5. Wer in eine Ski­ab­fahrt einfährt, nach einem Stopp wieder anfährt oder hangauf­wärts möchte, muss auf andere Skifahrer von oben oder unten achten.
  6. Ein unbe­grün­de­ter Halt an unüber­sicht­li­chen Passagen ist zu vermeiden. Gestürzte müssen ihre Position möglichst schnell freimachen.
  7. Skifahrer, die auf­stei­gen oder zu Fuß abwärts gehen, müssen dafür den Rand der Skipiste nutzen.
  8. Hin­weis­schil­der und Mar­kie­run­gen sind stets zu beachten.
  9. Die Hil­fe­leis­tung bei Unfällen ist Pflicht.
  10. Kommt es zu einem Unfall, müssen Betei­lig­te und Zeugen vor Ort ihre Per­so­na­li­en angeben.
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Unfall beim Skifahren: Das ist im Ernstfall zu tun

Bei einem Unfall auf der Piste solltest du zunächst Hilfe leisten, die Unfallstelle absichern und bei Bedarf den Rettungsdienst verständigen. Achte darauf, die Situation genau zu dokumentieren: Sammle die Kontaktdaten von Zeugen, mache Fotos und erstelle ein Unfallprotokoll mit den beteiligten Personen.

Gemäß der FIS-Regeln 9 und 10 sind alle Beteiligten zur Hilfeleistung und Angabe ihrer Personalien verpflichtet. Die Polizei sollte allerdings bei schweren Verletzungen, unklarer Schuldfrage oder Fahrerflucht hinzugezogen werden.

Info

Fah­rer­flucht beim Skiunfall: Gibt es dafür Strafen?

Eine Fahrerflucht liegt beispielsweise vor, wenn

  • ein Skifahrer nach einer Kollision einfach wei­ter­fährt, ohne anzuhalten.
  • jemand nach einem Zusam­men­stoß zwar kurz anhält, aber dann ver­schwin­det, bevor Per­so­na­li­en aus­ge­tauscht werden können.
  • ein Unfall­ver­ur­sa­cher falsche Per­so­na­li­en angibt und sich dann entfernt.

Was für Fahrerflucht im Straßenverkehr gilt, das gilt auch auf der Skipiste: Die Fahrerflucht ist eine Straftat. Sie kann nicht nur zivilrechtliche Folgen haben, sondern auch strafrechtlich verfolgt werden, besonders wenn andere Personen verletzt wurden.

Haftung auf der Skipiste: Wer trägt die Verantwortung?

Die Haftungsfrage nach einem Unfall beim Skifahren hängt von den Umständen des Falls ab. Grundsätzlich gilt nach § 823 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Wer vorsätzlich oder fahrlässig andere schädigt, ist zu Schadensersatz verpflichtet.

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Auch fahrlässige Körperverletzung bei einem Skiunfall kann daher erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Beispielsweise trägt ein Skifahrer, der andere durch überhöhte Geschwindigkeit gefährdet, die Verantwortung für einen Unfall.

Gleichzeitig spielt die Eigenverantwortung eine Rolle. Wer unerfahren ist oder sich auf einer zu schwierigen Piste überschätzt oder auf einer eigentlich gesperrten Piste unterwegs ist, könnte bei einem Unfall mithaften. Die FIS-Regeln dienen dabei als wichtiger Maßstab: Verstöße werden als Verletzung der Sorgfaltspflicht gewertet.

So urteilte etwa das Landgericht Frankenthal, dass ein Skifahrer, der bei einem Aufwärtsschwung einen Snowboarder schwer verletzte, wegen Verstoßes gegen FIS-Regel 5 haften und Schadenersatz sowie Schmerzensgeld zahlen musste (AZ 7 O 141/19).

Auch mangelnde Schutzausrüstung kann als Mitverschulden gewertet werden, etwa bei Verletzungen, die durch Tragen eines Skihelms hätten vermieden werden können. Dies entschied das Oberlandesgericht München in einem Urteil (AZ 8 U 3652-11).

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Ver­si­che­rungs­schutz: Was musst du beim Skiurlaub beachten?

Ein Skiunfall im Winterurlaub kann durch teure medizinische Versorgung, Bergungskosten oder Rücktransporte – etwa bei einem Unfall mit Hubschraubereinsatz – hohe Kosten verursachen. Deshalb ist für Wintersportler ein umfassender Versicherungsschutz wichtig.

Folgende Versicherungen solltest du abgeschlossen haben:

  • Private Haft­pflicht­ver­si­che­rung: kommt für Schäden an Dritten auf.
  • Kran­ken­ver­si­che­rung: Greift, wenn du dich im Inland verletzt hast.
  • Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung: Übernimmt Behand­lungs­kos­ten im Ausland und deckt auch Ber­gungs­kos­ten oder Rücktransporte.
  • Unfall­ver­si­che­rung: Kann die Kosten für die Bergung nach einem Skiunfall decken und leistet finan­zi­el­le Unter­stüt­zung bei blei­ben­den Schäden.
  • Rechts­schutz­ver­si­che­rung: Hilft bei Strei­tig­kei­ten nach einem Skiunfall, bei­spiels­wei­se bei Scha­dens­er­satz­for­de­run­gen. Hier kann Unter­stüt­zung durch einen Anwalt sinnvoll sein.

Manche Versicherer schließen in ihren Policen die Haftung für Wintersportunfälle aus. Es ist daher empfehlenswert, vor dem Urlaub zu prüfen, ob dein Versicherungsschutz ausreichend ist.

Schnee und Eis spielen nicht nur im Winterurlaub eine große Rolle, sondern auch im Alltag. Was du zur Räum- und Streupflicht, Verkehrssicherheit und mehr wissen musst, erfährst du in diesem Streitlotsen-Artikel.

FAQ

  • Wer zahlt den Hub­schrau­ber­ein­satz beim Skiunfall?

Die Kosten für einen Hubschraubereinsatz übernimmt in der Regel die Unfallversicherung oder eine Auslandskrankenversicherung, sofern diese Leistung abgedeckt ist. Ohne entsprechende Versicherung kann es sein, dass du die Kosten selbst tragen musst.

  • Welche Ver­si­che­rung hilft bei einem Skiunfall?

Die private Haftpflichtversicherung übernimmt Kosten für Schäden, die du anderen zufügst, die Krankenversicherung und Unfallversicherung decken die Folgen eigener Verletzungen ab und eine Auslandskrankenversicherung hilft bei Behandlungskosten und Rücktransport im Ausland.

  • Was bedeutet FIS im Skisport?

Die Abkürzung FIS steht für „Fédération Internationale de Ski“, die international anerkannte Regeln für das allgemeine Verhalten auf der Skipiste definiert. Die zehn FIS-Pistenregeln legen unter anderem fest, wie sich Skifahrer bei einem Unfall zu verhalten haben.

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