Türkischer Markt MasterLu, Fotolia

13. April 2015, 12:58 Uhr

Stressfrei reisen Zoll­be­stim­mun­gen der Türkei: Dies sollten Sie wissen

Wenn Sie Ihren Urlaub dieses Jahr in der Türkei machen möchten, sollten Sie die Zollbestimmungen der Türkei kennen. Es gibt klare Regeln für Touristen, damit es nicht zu Streit am Flughafen kommt. Der Streitlotse gibt Ihnen eine Übersicht über die wichtigsten Einfuhrbestimmungen.

Für einen entspannten Urlaub, sollte alles gut vorbereitet sein. Ebenso Ihr Rechtsschutz. >>

Zoll­be­stim­mun­gen der Türkei zu Devisen

Die Einfuhrbestimmungen legen keine Begrenzung für das Einführen von Devisen fest – die Devisenausfuhr ist hingegen nur bis zu einem Gesamtbetrag von 5.000 US-Dollar beziehungsweise den Gegenwert in Türkische Lira gestattet, informiert das Auswärtige Amt. Tipp: Bewahren Sie die beim Geldumtausch ausgehändigte Quittung unbedingt auf. Bei einem möglichen Rückumtausch bei der Ausreise müssen Sie diese vorlegen.

Medi­ka­men­te, Kosmetik und Schmuck

Außerdem sehen die Zollbestimmungen der Türkei vor, dass Sie Gegenstände des persönlichen Gebrauchs wie Medikamente und medizinische oder kosmetische Artikel bis zu einem Gesamtwert von 300 Euro zollfrei mit ins Land nehmen dürfen. Was Parfüm, Lotionen und vergleichbare Waren betrifft, dürfen 600 Milliliter Gesamtmenge mit in die Türkei gebracht werden.

Die Einfuhrbestimmungen bestimmen weiterhin, dass Sie Schmuck bis zu einem Gesamtwert von 15.000 US-Dollar ein- und ausführen dürfen. Schmuckstücke mit einem darüber liegenden Wert müssen Sie bei der Einreise deklarieren. Wichtig: Sie benötigen bei der Ausfuhr schriftliche Nachweise über den Kauf in der Türkei.

Ein­fuhr­be­stim­mun­gen für Waren wie Tabak, Lebens­mit­tel und Messer

Die Zollbestimmungen der Türkei limitieren die Einfuhr von Zigaretten auf 400 Stück und Zigaretten- und Pfeifentabak auf 250 Gramm. Getränke mit einem Alkoholgehalt über 22 Prozent sind auf einen Liter begrenzt. Ebenso Getränke bis zu 22 Prozent Alkohol. In Sachen Kaffee, Tee, Schokolade und andere Süßigkeiten darf ein Warengewicht von einem Kilogramm nicht überschritten werden. Waffen oder Schneidwerkzeuge, darunter auch Camping-Messer, sind nach Angaben des Auswärtigen Amts ohne Sondererlaubnis grundsätzlich verboten.

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