Zug zum Flug verpasst: Frau sitzt mit dem Handy in der Hand und dem Handgepäck neben sich am Flughafen fabio lamanna, Fotolia

19. Mai 2015, 13:04 Uhr

Wer haftet? Zug zum Flug: Flug verpasst wegen Bahn­streik – und nun?

Ein weiterer Bahnstreik steht an und Sie bangen um Ihren Zug zum Flug? Was ist, wenn der wohlverdiente Urlaub mit Stress statt Entspannung beginnt, weil sie Ihren Flug wegen verspäteter Züge nicht mehr erreichen – können Sie eine Entschädigung verlangen? Der Streitlotse kennt die Antworten auf Ihre Fragen.

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Flug verpasst wegen Bahnstreik: Wer zahlt?

Ärgerlich: In letzter Minute hetzen Sie mit Gepäck beladen in die Flugzeughalle und alles was Sie noch durch die großen Fensterscheiben sehen, ist Ihr Flugzeug, wie es Richtung Mallorca aufbricht – ohne Sie. Wenn Sie den Abflug Ihrer gebuchten Flugreise verpasst haben, weil Ihr Zug zum Flug bedingt durch den Bahnstreik Verspätung hatte, können Sie in der Regel nicht mit Entschädigung für den verpassten Flug rechnen. Eine Entschädigung für die Bahnfahrt, die gegebenenfalls nicht ordnungsgemäß angetreten oder durchgeführt werden konnte, ist in der Regel möglich. Mehr zu Ihren Rechten bei Verspätungen und Zugausfällen lesen Sie im Streitlotse-Ratgeber "Bahnstreik: Dies sind Ihre Fahrgastrechte".

Tipp: Können Sie rechtzeitig absehen, dass am geplanten Abreisetag Bahnstreik herrscht, sollten Sie genügend Zeit einplanen oder mit anderen Verkehrsmitteln zum Flughafen fahren. Nur so können Sie sichergehen, mit der nötigen Vorlaufzeit am Gate einzutreffen.

Ausnahme bei Flugreisen: Rail&Fly-Tickets

Haben Sie das Spezialangebot der Bahn "Rail&Fly" gebucht und Ihren Flug verpasst, ändert sich die Sachlage: Die Deutsche Bahn ist bei diesem Angebot lediglich Vertragspartner der Fluggesellschaft – deshalb ist die Airline in diesem Fall der direkte Ansprechpartner für Beschwerden oder um Entschädigungsansprüche geltend zu machen. Laut Bundesgerichtshof (AZ Xa ZR 46/10) übernehmen beim Angebot eines Rail&Fly-Tickets die Veranstalter die Haftung, wenn Reisende wegen des Bahnstreiks ihren Flug verpassen.

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Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.

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