12. März 2015, 14:56 Uhr
Einigung in der Union Flexi-Rente: Was Sie dazu wissen sollten
Innerhalb der Großen Koalition wird seit Monaten über die Flexi-Rente diskutiert – noch steckt sie in den Kinderschuhen. In der Großen Koalition wurde eigens eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich mit dem komplexen Thema befasst. Die Pläne werden vor allem von CDU und CSU vorangetrieben. Sie sehen vor, Arbeitnehmern eine Beschäftigung über das reguläre Renteneintrittsalter hinaus zu erleichtern und die monatliche Rente für Durchschnittsverdiener zu erhöhen. Einem Medienbericht der "Saarbrücker Zeitung" zufolge hat sich die Union nun auf ein Modell für die Flexi-Rente geeinigt.
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Was plant die CDU/CSU genau?
Die Union möchte durchsetzen, dass Beschäftigte, die über das Renteneintrittsalter hinaus weiterarbeiten, auf freiwilliger Basis Beiträge in die Rentenkasse einzahlen und damit ihren Rentenanspruch erhöhen können. Bislang zahlen nur die Arbeitgeber weiter in die Kasse ein, wodurch sich die Rentenansprüche der Arbeitnehmer jedoch nicht zusätzlich erhöhen. Der Plan von CDU und CSU soll außerdem als Anreiz zur Weiterbeschäftigung vorsehen, dass Arbeitnehmern der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung erlassen wird.
Die Pläne zur Flexi-Rente gelten als Pendant zu der vom Koalitionspartner SPD vorangetriebenen und bereits beschlossenen abschlagsfreien Rente mit 63 für langjährig Versicherte. Auf das beschlossene Modell von CDU und CSU reagierte die SPD der "Saarbrücker Zeitung" zufolge verhalten.
Seit Juli 2014: Weiterbeschäftigung von rentenfähigen Arbeitnehmern erlaubt
Seit dem 1. Juli 2014 haben ältere Arbeitnehmer die Möglichkeit, im Rentenalter als befristete Beschäftige weiterzuarbeiten. Allerdings muss die Fortsetzung der Beschäftigung festgelegt werden, bevor der Mitarbeiter in den Ruhestand eingetreten ist. Anschließend können solche "Kettenverträge" mehrfach hintereinander vereinbart werden.
Flexi-Rente bislang kaum genutzt
Auch wenn große Hoffnungen an die Flexi-Rente bestehen – nur wenig rentenfähige Arbeitnehmer nehmen sie bislang in Anspruch. Dies ergab eine Umfrage der "Süddeutschen Zeitung". Dass die Flexi-Rente in der Praxis kaum genutzt wird, liege vor allem an rechtlichen Unsicherheiten, die noch immer bestünden.
Beispielsweise ließe sich der Rentenbeginn nur dann nach hinten verschieben, "wenn im Arbeitsverhältnis eine Regelaltersgrenze vereinbart wurde", bemängelt Petra Lindemann, Geschäftsführern Tarifpolitik und Arbeitsrecht im Bundesarbeitgeberverband Chemie. Außerdem bestehen weitere Anwendungsfragen wie etwa nach der gesetzlichen Höchstdauer der Befristung oder wie viele Befristungen hintereinander möglich sind.
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