23. Juli 2015, 11:52 Uhr
An wen geht die Lebensversicherung? Lebensversicherung: Was Sie bei der Trennung vom Partner beachten sollten
Wenn Sie nicht wollen, dass Ihr Ex-Partner nach Ihrem Tod das Geld aus Ihrer Lebensversicherung einstreicht, sollten Sie dies nach der Trennung schriftlich regeln. Das zeigt der Fall einer Witwe, die erfolglos um die Hinterlassenschaft ihres verstorbenen Mannes gekämpft hat. Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, dass die 34.500 Euro aus der Lebensversicherung des Mannes zu Recht an die Ex-Frau des Verstorbenen gingen (AZ IV ZR 437/14). Die Witwe geht leer aus.
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Änderung über Telefon reicht nicht aus
Die Witwe hatte eine Versicherungsgesellschaft verklagt, weil diese nach dem Tod Ihres Gatten vor drei Jahren das Geld aus der Police nicht an sie, sondern die Ex-Frau des Verstorbenen ausgezahlt hatte. Der Mann hatte die Lebensversicherung noch vor seiner ersten Ehe abgeschlossen. 1997 erklärte er dann, dass seine Ehefrau im Falle seines Todes das Geld erhalten solle. Doch die Ehe scheiterte und nach der Scheidung heiratete der Mann 2002 erneut. Telefonisch teilte er der Versicherung mit, dass nun seine zweite Frau, die Klägerin, die Begünstigte sein solle. Doch dies reichte nach Auffassung der obersten Richter nicht aus. Die Änderungen seien durch die telefonische Anfrage nicht wirksam gewesen.
Trennung vom Partner: Brief an die Versicherung
Um sicherzugehen, dass Ihr Ex-Partner nach Ihrem Tod nicht Ihre Hinterlassenschaft kassiert, sollten Sie einiges beachten. Nach der Trennung vom Partner sollten Sie diesen nicht nur aus Ihrem Leben, sondern auch aus dem Vertrag mit der Lebensversicherung streichen. Teilen Sie Ihrem Versicherer schriftlich mit, dass Sie den Bezugsberechtigten ändern wollen. Dies ist in der Regel gebührenfrei möglich, ohne dass sich der sonstige Inhalt des Vertrags ändert. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie sich diese Änderung wiederum schriftlich bestätigen lassen.
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