30er-Zone: Regeln und Bußgeld bei Geschwindigkeitsverstößen © Fotolia/nmann77

14. Oktober 2021, 8:00 Uhr

So geht’s richtig 30er-Zone: Regeln und Bußgeld bei Geschwindigkeitsverstößen

Wie schlimm ist es, in einer 30er-Zone geblitzt zu werden? Unvorsichtige Autofahrer haben hier schnell einige Stundenkilometer zu viel auf dem Tacho. Welche Konsequenzen drohen und was du generell in einer Tempo-30-Zone beachten musst, liest du hier. Alle Informationen zur Verkehrsrechtsschutzversicherung von ADVOCARD

Wenn’s doch mal kracht, sind wir für dich da. >>

 

Was ist eine 30er-Zone und wo darf sie ein­ge­rich­tet werden?

Die Tempo-30-Zone (umgangssprachlich: 30er-Zone) besteht meist aus mehreren miteinander verbundenen Straßen, auf denen das Tempolimit von 30 km/h durchgehend gilt. Das kann relativ große Bereiche, etwa ganze Wohngebiete, umfassen. Im Unterschied zu einfachen Geschwindigkeitsbegrenzungen gilt das Tempolimit 30 km/h hier auch dann weiter, wenn du abbiegst – so lange, bis du die Zone wieder verlässt.

Der Beginn einer 30er-Zone wird durch ein viereckiges Schild mit dem Symbol für Tempo 30 und dem Zusatz “Zone” gekennzeichnet. Ab dann heißt es runter vom Gas und Geschwindigkeit anpassen. Erst wenn du die ausgegraute, durchgestrichene Variante dieses Zeichens passierst, verlässt du die Tempo-30-Zone.

Die Geschwindigkeitsbegrenzung muss also nicht an jeder Kreuzung oder Einmündung neu angegeben werden. Um Autofahrer an das Tempolimit zu erinnern, befinden sich in solchen Gebieten teilweise zusätzlich weiße Markierungen mit der Zahl 30 auf Fahrbahn.

Wo Tempo-30-Zonen eingerichtet werden dürfen und wo nicht, regelt § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO). Das ist grundsätzlich nur innerhalb geschlossener Ortschaften zulässig. Insbesondere in Wohngebieten und überall dort, wo sich viele Fußgänger und Radfahrer bewegen, sind sie häufig zu finden. Außerhalb geschlossener Ortschaften sowie auf Bundes- und Landesstraßen wirst du hingegen keiner Tempo-30-Zone begegnen, denn dort dürfen sie nicht eingerichtet werden.

 

Zu schnell in der 30er-Zone und geblitzt worden: Welche Strafe droht jetzt?

Da es sich um sensible Bereiche handelt, stehen in Tempo-30-Zonen häufig Blitzer. Warst du dort zu schnell und wurdest erwischt, wird das genauso geahndet wie an anderen Stellen, an denen Tempo 30 gilt: Die Regeln sind nicht strenger.

Bei dieser langsamen Geschwindigkeit passiert es unaufmerksamen Fahrern aber relativ leicht, dass sie plötzlich 10 oder gar 15 km/h zu schnell sind. Wer nicht auf die Beschilderung achtet und irrtümlich davon ausgeht, dass 50 km/h erlaubt sind, hat schnell sogar 20 bis 30 km/h zu viel auf dem Tacho.

Vorort aus der Vogelperspektive

© istock.com/Bim

Der im Oktober 2021 beschlossene Bußgeldkatalog sieht für Tempoverstöße in einer 30er-Zone – entsprechend den sonstigen innerorts geltenden Bußgeldhöhen – Folgendes vor:

  • bis 10 km/h zu viel (bis Tempo 40): Bußgeld 30 Euro
  • 11 bis 15 km/h zu viel (Tempo 41 bis 45): Bußgeld 50 Euro
  • 16 bis 20 km/h zu viel (Tempo 46 bis 50): Bußgeld 70 Euro
  • 21 bis 25 km/h zu viel (Tempo 51 bis 55): Bußgeld 115 Euro, 1 Punkt
  • 26 bis 30 km/h zu viel (Tempo 56 bis 60): Bußgeld 180 Euro, 1 Punkt

Ab einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 31 km/h – also in der 30er-Zone ab einer Geschwindigkeit von 61 km/h – droht ein Fahrverbot. So regelt der Bußgeldkatalog das im Einzelnen:

  • 31 bis 40 km/h zu viel (Tempo 61 bis 70): Bußgeld 260 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • 41 bis 50 km/h zu viel (Tempo 71 bis 80): Bußgeld 400 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • 51 bis 60 km/h zu viel (Tempo 81 bis 90): Bußgeld 560 Euro, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
  • 61 bis 70 km/h zu viel (Tempo 91 bis 100): Bußgeld 700 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
  • mehr als 70 km/h zu viel (ab Tempo 101): Bußgeld 800 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

 

Parken und “Rechts vor Links” in der 30er-Zone

Neben dem Tempolimit ist in einer 30er-Zone noch mehr zu beachten, damit es nicht kracht. So gilt dort an allen Kreuzungen und Einmündungen grundsätzlich die Regelung “Rechts vor Links”. Auch wenn du innerhalb der Zone auf einer breiteren Straße unterwegs bist und von rechts eine schmale Straße einmündet, musst du daran denken, dass du nicht vorfahrtsberechtigt bist.

Parken darfst du in 30er-Zonen überall dort, wo es sonst innerorts auch erlaubt ist. Also zum Beispiel einfach rechts am Straßenrand, sofern dort kein Verbotsschild steht, du mit deinem Auto keine Ein- und Ausfahrt zuparkst und sich dort kein abgesenkter Bordstein befindet. Du bist nicht verpflichtet, ausgewiesene Parkflächen zu nutzen. Das ist nur in einem verkehrsberuhigten Bereich der Fall. Dort musst du dann zudem noch einmal deutlich langsamer fahren als in der Tempo-30-Zone.

 

FAZIT
  • Tempo-30-Zonen dürfen nur innerorts ein­ge­rich­tet werden, oft findet man sie in Wohn­ge­bie­ten. Tempo 30 gilt hier so auf allen Strecken so lange, bis du an einem Schild vor­bei­kommst, das die Geschwin­dig­keits­be­gren­zung wieder aufhebt.
  • Wer in einer 30er-Zone geblitzt wird, muss sich auf ein Bußgeld gemäß dem Katalog für Geschwin­dig­keits­über­schrei­tun­gen innerorts ein­stel­len. Schon ab einer Geschwin­dig­keit von 61 km/h droht in diesem Fall ein Fahrverbot.
  • In einer 30er-Zone gilt “Rechts vor Links”. Du kannst am Stra­ßen­rand parken, sofern es nicht aus­drück­lich verboten ist und du niemanden dabei behinderst.
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