30. Oktober 2019, 15:00 Uhr
Durchatmen 8 Punkte in Flensburg: Wann der Führerschein weg ist
Was passiert eigentlich, wenn man 8 Punkte im Flensburger Fahreignungsregister (FAER) erreicht hat? Autofahrer müssen sich dann auf die Entziehung ihrer Fahrerlaubnis einstellen. Wann der Führerschein weg ist und was der Maßnahme vorausgehen muss, liest du hier.
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Bevor 8 Punkte erreicht sind, wird der Fahrer ermahnt und verwarnt
Seit der Reform des Punktesystems im Jahr 2014 sieht das Gesetz vor, dass die Fahrerlaubnis entzogen wird, sobald auf dem Konto eines Verkehrsteilnehmers im Fahreignungsregister (bis 2014: “Verkehrszentralregister”) 8 Punkte eingetragen sind.
Der Entzug der Fahrerlaubnis kommt jedoch nicht aus heiterem Himmel:
- Wer 4 oder 5 Punkte in Flensburg angesammelt hat, wird zunächst ermahnt.
- Bei bis zu 5 Punkten besteht die Möglichkeit, an einem Fahreignungsseminar teilzunehmen und so einen Punkt abzubauen.
- Ab einem Kontostand von 6 oder 7 Punkten wird man noch einmal verwarnt.
Tipp: Wer unsicher ist, wie viele Punkte er aktuell im Fahreignungsregister hat, kann dies durch eine Anfrage beim Kraftfahrt-Bundesamt in Erfahrung bringen.
8 Punkte in Flensburg: Was passiert dann?
Wenn 8 Punkte im Fahreignungsregister angesammelt sind, müssen Autofahrer damit rechnen, dass sie Post von der Fahrerlaubnisbehörde bekommen und aufgefordert werden, ihren Führerschein abzugeben.
Dabei handelt es sich nicht um ein zeitlich begrenztes Fahrverbot, sondern um die (vorerst) dauerhafte Entziehung der Fahrerlaubnis, auch als Führerscheinentzug bezeichnet. Ausführliche Infos zu diesem Thema findest du hier.
Dabei ist wichtig, dass der korrekte Ablauf eingehalten wurde: § 4 Absatz 6 Straßenverkehrsgesetz (StVG) sieht vor, dass der Punktestand wieder auf 7 zu reduzieren ist, wenn der Fahrer 8 Punkte erreicht, aber zuvor nicht ermahnt oder verwarnt wurde.
Kommt es dabei zu zeitlichen Überschneidungen, muss manchmal ein Gericht entscheiden, ob der Fahrerlaubnisentzug rechtens war. So auch in einem Fall, den das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) 2017 zu entscheiden hatte (AZ 3 C 21.15):
- Der Fahrer hatte sich im konkreten Fall auf das sogenannte Tattagprinzip berufen.
- Bereits im März 2014 beging er den Verstoß, der sein Punktekonto auf 9 steigen ließ.
- Aber erst im Januar 2015 erreichte ihn die Verwarnung wegen des Erreichens von 7 Punkten, wenige Wochen später folgte dann der Fahrerlaubnisentzug.
- Die Stufen des Maßnahmenkatalogs seien nicht ordnungsgemäß durchlaufen worden, argumentierte der Fahrer.
Das Urteil fiel hier allerdings zum Nachteil des Klägers aus: Ein Entzug der Fahrerlaubnis ab 8 Punkten erfolgt auch dann, wenn dieser Punktestand bei Verwarnung schon bestand, aber der verwarnenden Fahrerlaubnisbehörde noch nicht bekannt war, entschied das BVerwG.
Das Gericht verwies dabei auf den seit 2014 geltenden "Systemwechsel" seitens des Gesetzgebers: Der Schutz der Verkehrssicherheit vor Mehrfachtätern hat seitdem Vorrang vor der Warn- und Erziehungsfunktion des Maßnahmensystems.
8 Punkte: Führerschein für immer weg?
Wenn die Fahrerlaubnis aufgrund des Punktestands in Flensburg rechtswirksam entzogen wurde, bekommt der Fahrer sie nicht automatisch nach einer bestimmten Zeit zurück.
Das heißt nicht zwingend, dass der Führerschein für immer weg ist – aber im Regelfall mindestens für 6 Monate. Frühestens nach Ablauf dieser gesetzlichen Sperrfrist können Autofahrer bei der Fahrerlaubnisbehörde einen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis stellen.
Ob dem Antrag entsprochen wird, hängt von den genauen Umständen ab. Häufig wird zuvor die Fahreignung überprüft, daher kommt der Fahrer in einem solchen Fall in der Regel um eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) nicht herum.
- Seit 2014 gilt: Ab 8 Punkten im Flensburger Fahreignungsregister müssen Autofahrer mit dem Führerscheinentzug rechnen.
- Zuvor müssen sie aber verwarnt und ermahnt worden sein.
- Den Führerschein gibt es nur auf Antrag zurück. Die Sperrfrist dafür beträgt mindestens 6 Monate.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.