29. November 2022, 10:04 Uhr
Achtung, das wird teuer Alkohol am Steuer: Infos zu Promillegrenzen und Strafen
Alkohol am Steuer ist eine große Gefährdung der Sicherheit auf den Straßen. Wer die geltende Promillegrenze überschreitet, muss daher mit hohen Bußgeldern und einem Fahrverbot rechnen. Außerdem sind für die Trunkenheitsfahrt Punkte beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg sowie in schweren Fällen Geld- oder Freiheitsstrafen und ein dauerhafter Führerscheinentzug möglich. Hier erfährst du alle Details.
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Wie viel Alkohol am Steuer ist erlaubt?
Seit 2001 gilt im deutschen Straßenverkehr die 0,5-Promille-Grenze: Das bedeutet, dass du eine Ordnungswidrigkeit begehst, wenn du mit einem Blutalkoholwert zwischen 0,5 und 1,09 Promille ein Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen fährst.
Bedenke aber, dass du auch bei einem niedrigeren Promillewert unter Umständen dich selbst und andere gefährden kannst, wenn du unter Alkoholeinfluss Auto fährst. Deshalb sind bereits bei einem Wert ab 0,3 Promille Strafen möglich, wenn ein Autofahrer offensichtlich nicht mehr sicher fährt und beispielsweise durch das Fahren von Schlangenlinien oder riskantes Überholen auffällt.
Alkohol am Steuer in der Probezeit: Promillegrenze 0,0 für Fahranfänger
Die 0,5-Promille-Grenze gilt nur für Autofahrer, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und sich nicht mehr in der zweijährigen Probezeit befinden. Alkohol am Steuer ist für Fahrer unter 21 Jahren und Fahranfänger in der Probezeit hingegen vollkommen tabu: Für sie gilt nach § 24c Straßenverkehrsgesetz (StVG) ein absolutes Alkoholverbot, also eine Grenze von 0,0 Promille.
Wer in der Probezeit alkoholisiert am Steuer erwischt wird, muss damit rechnen, an einem Aufbauseminar teilnehmen zu müssen. Die Probezeit verlängert sich zudem auf vier Jahre – hinzu kommt ein Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.
Alkoholisiert am Steuer erwischt: Wann kommt der Bescheid?
Geht es um eine Ordnungswidrigkeit, kommt üblicherweise rund vier bis sechs Wochen, nachdem du mit Alkohol am Steuer erwischt wurdest, der Bußgeldbescheid bei dir an. Du hast die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung gegen den Bescheid Einspruch zu erheben. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kann dir dabei helfen.
Alkohol am Steuer: Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Alkoholisierte Autofahrer müssen je nach Einzelfall mit einem Bußgeld oder einer Geldstrafe, Punkten in Flensburg und unter Umständen mit weiteren Konsequenzen wie einem Fahrverbot oder Führerscheinentzug rechnen.
- Beim Fahrverbot wird der Führerschein nur für eine bestimmte Zeit einbehalten und nach Ablauf dieser Zeit wieder zurückgegeben.
- Bei schwereren Verstößen kann die Fahrerlaubnis dauerhaft entzogen werden (umgangssprachlich: Führerscheinentzug). In diesem Fall muss man sie nach Ablauf einer Sperrfrist neu beantragen. Wer “Wiederholungstäter” ist oder mit einem Blutalkoholwert ab 1,6 Promille gestoppt wurde, muss gemäß § 13 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) in der Regel zuvor außerdem eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) absolvieren.
Generell ist Trunkenheit im Straßenverkehr nach § 316 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar. Der Tatbestand gilt ab 1,1 Promille in jedem Fall als erfüllt. Das Bewegen eines Kraftfahrzeugs ist dann keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern automatisch eine Straftat – auch wenn der Fahrzeugführer keine Ausfallerscheinungen zeigt. Werden bei der Fahrt jedoch andere Personen gefährdet oder ein erheblicher Sachschaden verursacht, liegt nach § 315c StGB ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr vor, der mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe geahndet werden kann.
Zeigt jemand bei einem Promillewert unter 1,1 bereits Ausfallerscheinungen oder es kommt zu einem alkoholbedingten Unfall, liegt eine relative Fahruntüchtigkeit vor, die ebenfalls eine Straftat darstellen kann.
Übersicht: Konsequenzen bei Alkohol am Steuer
Alkoholverstöße auf dem Fahrrad, E-Bike, Pedelec oder E-Scooter
Die Promillegrenzen für Radfahrer sind etwas simpler gestaltet als die für Autofahrer. Ab einem Promillewert von 0,3 liegt auch hier die relative Fahruntüchtigkeit vor. Wenn du Schlangenlinien fährst, eine rote Ampel übersiehst oder einen Unfall verursachst, zieht das Folgen nach sich. Wie schwer die Konsequenzen ausfallen, ist einzelfallabhängig. Bei 1,6 Promille beginnt für Radfahrer die absolute Fahruntüchtigkeit. Wie auch für Autofahrer stellt sie eine Straftat dar, verbunden mit Punkten in Flensburg und einer Geldstrafe.
Elektrofahrräder, die das Fahren bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h unterstützen – sogenannte Pedelecs –, werden in diesem Zusammenhang wie herkömmliche Fahrräder behandelt. E-Bikes, die Geschwindigkeiten von bis zu 45 km/h erreichen, zählen jedoch bereits zu den Kraftfahrzeugen. Entsprechend wird auch das Fahren unter Alkoholeinfluss auf Pedelecs und E-Bikes unterschiedlich gewertet.
Elektroscooter werden in ihren Eigenschaften wie Mofas und damit ebenfalls als Kraftfahrzeuge gewertet. Hier ist also ebenfalls die 0,5-Promille-Grenze zu beachten, für Fahranfänger gelten die oben genannten strengeren Regeln. In Bezug auf den Fahrerlaubnisentzug für betrunkene E-Scooter-Fahrer ist die Rechtslage noch nicht eindeutig. Das Amtsgericht München bestätigte diese beispielsweise 2022 für einen Mann, der mit mehr als 1,5 Promille auf einem Elektroscooter unterwegs gewesen war (AZ 923 Ds 419 Js 186440/21). Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Promillegrenzen auch im Urlaub beachten
Nicht nur innerhalb Deutschlands wird Fahren unter Alkoholeinfluss mit Bußgeld oder Strafe belegt – auch im Ausland gibt es Promillegrenzen, die eingehalten werden wollen.
Die meisten europäischen Länder haben wie Deutschland eine Grenze von 0,5 Promille eingeführt. Ab diesem Wert wird unter anderem in Frankreich, Griechenland, Italien und Spanien Alkohol am Steuer mit einem Bußgeld geahndet. Auch hier gelten allerdings für Fahranfänger oft niedrigere Promillegrenzen.
In Rumänien, der Slowakei, Tschechien und Ungarn ist Alkohol am Steuer sogar komplett verboten – es gilt eine 0,0-Promille-Grenze für alle.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.