2. Dezember 2020, 15:45 Uhr
Darf ich eigentlich? Auffahrunfall wegen Tieren auf der Straße: Darf man bremsen?
Tiere sind unberechenbar und können urplötzlich vor der Motorhaube auftauchen. Die meisten Autofahrer dürften dann quasi reflexartig in die Eisen gehen, um einen Zusammenstoß zu vermeiden. Aber ist das eine gute Idee? Wer bekommt bei einem Auffahrunfall wegen eines Tiers die Schuld? Antworten auf diese und weitere Fragen findest du in diesem Ratgeber.
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Tiere auf der Fahrbahn – Risiko für Menschen
Bremsen, ausweichen oder weiterfahren – das sind die wesentlichen Optionen, die Autofahrer haben, wenn unerwartet ein Tier vor ihnen auf der Fahrbahn auftaucht. Viel Zeit zum Überlegen gibt es dann nicht. Oft bleiben nur wenige Augenblicke für die Entscheidung. Das Problem: Ihre Folgen können schwerwiegend sein.
Ein Zusammenprall mit einem Tier kann eigene Fahrzeug erheblich beschädigen und/oder einen Auffahrunfall nach sich ziehen. Beide Szenarien können zu schweren Verletzungen der Insassen und hohen Kosten führen. Und wegen ihrer finanziellen Aspekte landet die Sache schnell vor Gericht. Da steht in der Regel die Schuldfrage und damit die Haftung im Raum. Danach richtet sich, wer zu welchem Anteil für den Schaden aufkommen muss.
Wer hat beim Auffahrunfall wegen eines Tieres Schuld?
Jeder Verkehrsteilnehmer muss zum vorausfahrenden einen Sicherheitsabstand einhalten, um beim (plötzlichen) Bremsen einen Auffahrunfall zu vermeiden. So steht es in § 4, Absatz 1, Satz 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Daraus hat der Volksmund folgende Regel abgeleitet: “Wer auffährt, hat Schuld.” Doch ganz so eindeutig ist es nicht immer.
Zum Beispiel bei einem sogenannten atypischen Verlauf des Stoppens. Damit ist zum Beispiel grundloses Bremsen gemeint. Das kann der Fall sein, wenn du wegen eines Tieres in die Eisen gehst. Ausschlaggebend sind dabei seine Körpermaße. Denn je größer ein Tier ist, desto gefährlicher ist ein Zusammenstoß mit ihm.
Große Tiere, kleine Tiere – ein Riesenunterschied
Deshalb macht es juristisch einen Unterschied, für welches Tier du bremst. Bei großen Exemplaren wie Pferden, Rehen, Wildschweinen oder Rindern kann es wegen der mutmaßlich erheblichen Unfallfolgen gerechtfertigt sein. Aber bei kleineren Tieren auf der Fahrbahn, etwa Hasen, Eichhörnchen, Igeln, aber auch Hauskatzen wird Abbremsen häufig als grundlos gewertet, weil bei einer Kollision wenig passieren dürfte.
Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts München (AZ 331 C 16026/13). Kurz zusammengefasst: Ein Autofahrer hatte auf einer Landstraße wegen eines Eichhörnchens stark gebremst. Daraufhin war ihm ein nachfolgendes Auto ins Heck gekracht. Da der Vorausfahrende nur wegen des kleinen Tiers gebremst hatte, bekam er am Auffahrunfall eine Mitschuld von 25 Prozent.
Ist ein Tier Ursache für einen Unfall, dann ist grundsätzlich auch dessen Halter haftbar. Etwa dann, wenn er es nicht ordnungsgemäß beaufsichtigt hat. In dem Fall könnte das Tier ausgebrochen sein, sich losgerissen haben oder nicht angeleint gewesen sein. Kommt es deshalb zu einem Schaden, trägt der Halter zumindest eine Mitschuld und muss seinen Teil an den Folgen tragen.
Übrigens: Wildtiere wie Rehe, Kaninchen oder Füchse sind herrenlos und haben somit keinen Halter.
Innerorts wäre er womöglich glimpflicher davongekommen, denn dort müssen nachfolgende Autofahrer besonders aufmerksam sein. Allein schon deshalb, weil nicht nur kleinere Tiere, sondern auch spielende Kinder vors Auto laufen könnten.
Grundsätzlich gilt: Der Schutz von Menschen geht vor. Auch indirekt. Bei Tieren auf der Fahrbahn musst du abwägen, ob du durch ein etwaiges Bremsmanöver andere Personen gefährden würdest. Deshalb solltest du im Zweifel zumindest für Kleintiere nicht unvermittelt stoppen.
Kaskoversicherung: Gekürzte Leistung bei Fahrlässigkeit
Auch aus finanziellen Gründen ist das ein guter Rat: Bremst du für ein Kleintier, kann die Vollkaskoversicherung dieses Manöver als fahrlässig ansehen und die Leistung kürzen. Das heißt, du bekommst dann nur eine verringerte oder gar keine Entschädigung für die Reparaturen an deinem Auto, wenn es bei der Aktion beschädigt wird. Die Teilkaskoversicherung kommt im Regelfall ohnehin für Schäden durch Wildtiere auf.
Den Unfallschaden an einem anderen Fahrzeug übernimmt deine Kfz-Haftpflichtversicherung. Aber hast du auch aus ihrer Sicht fahrlässig gehandelt, kann sie von dir die Kosten zurückfordern.
- Bremsen für Tiere ist nur begründet, wenn Menschen dadurch nicht gefährdet werden.
- Bei einem Auffahrunfall können auch Vorausfahrende eine Mitschuld bekommen. Nämlich dann, wenn Sie grundlos bremsen – etwa für kleine Tiere.
- Kasko- und Kfz-Haftpflichtversicherungen können ihre Leistung einschränken, falls sie das Bremsmanöver für fahrlässig halten.
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