29. Mai 2024, 11:43 Uhr
So geht's richtig Auto abmelden: Kosten, Unterlagen und Vorgehen
Wenn du deinen Wagen verkaufen willst, solltest du das Auto abmelden. Passiert das nicht, bleibst du weiterhin für Schäden haftbar, die damit verursacht werden. Wo du die Abmeldung erledigen kannst, welche Unterlagen du dafür brauchst und ob das auch online geht, liest du in diesem Artikel.
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Wann ist das Abmelden des Autos erforderlich?
Ist ein Fahrzeug auf deinen Namen zugelassen, bist du dafür haftbar. Das bedeutet: Wird mit dem Auto ein Unfall verursacht, musst du für die Folgen geradestehen – auch wenn dir der Wagen nicht mehr gehört, etwa nach einem Verkauf. Um das zu verhindern, sollte die Abmeldung des Autos baldmöglichst erfolgen.
In diesen Fällen solltest oder musst du dein Auto abmelden:
- Du willst das Auto verkaufen. Sowohl der Verkäufer als auch der Käufer können das Auto abmelden. Wer von euch das übernimmt und wann, sollte im Kaufvertrag vereinbart und in der Veräußerungsanzeige gemäß § 13 Abs. 4 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) für die Zulassungsstelle vermerkt werden. Verkaufst du dein Auto an einen Händler, wird dieser in der Regel die Formalitäten übernehmen. Dennoch solltest du auch dann den Zeitpunkt des Verkaufs deiner Versicherung melden. Das Fahrzeug kannst du auch bereits vor der Übergabe abmelden.
- Du willst das Auto vorübergehend stilllegen und aus dem Verkehr ziehen. Eine zwischenzeitliche Außerbetriebsetzung eines Autos ist für maximal sieben Jahre möglich. Während dieser Frist kannst du das Fahrzeug jederzeit neu anmelden. Achtung: Nach den sieben Jahren erlischt die Betriebserlaubnis.
- Du willst das Fahrzeug verschrotten lassen. Ist das Auto ein Fall für den Schrottplatz, muss es ebenfalls entsprechend abgemeldet werden.
- Dein Auto wurde gestohlen. Bei der Abmeldung musst du eine Diebstahlanzeige vorlegen, die du zuvor bei der Polizei gemacht hast.
- Der Fahrzeughalter des Autos ist verstorben. Hier müssen die Erben das Auto abmelden und den Todesfall der Versicherung melden.
Wo kann ich mein Auto abmelden?
Die Abmeldung kann bei jeder Zulassungsstelle erfolgen. Du musst dich dafür also nicht an das Straßenverkehrsamt an deinem Wohnsitz wenden. Am besten vereinbarst du einen Termin bei der Zulassungsstelle, um das Auto abzumelden.
Wie geht es dann weiter? Die Zulassungsstelle informiert den Zoll, der dir die zu viel bezahlte Kfz-Steuer erstattet. Auch die Versicherung wird von der Zulassungsstelle über die Abmeldung unterrichtet – im Anschluss erhältst du anteilig Beiträge zurück. Eine schriftliche Kündigung der Versicherung deinerseits ist nicht erforderlich.
Was kostet die Abmeldung?
Die Kosten für die Abmeldung eines Autos können je nach Zulassungsstelle variieren. Üblich sind Gebühren von weniger als elf Euro. Das ist günstiger als ein Auto anzumelden.
Welche Unterlagen brauche ich?
Um dein Auto abzumelden, musst du gewisse Unterlagen bei der Zulassungsstelle vorlegen. Welche das im Einzelnen sind, hängt vom Grund der Abmeldung ab. Beispielsweise benötigst du die folgenden Dokumente für die Abmeldung:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) und Teil II (früher Fahrzeugbrief)
- zugehöriges Autokennzeichen (für die Entstempelung) – ohne Kennzeichen kann die Abmeldung nicht erfolgen
- Verwertungsnachweis des zuständigen Verwertungsbetriebes, wenn das Auto verschrottet wurde
- Prüfbericht der jüngsten Hauptuntersuchung (HU) sowie der Abgasuntersuchung (AU), falls das Auto später wieder angemeldet werden soll
- einen gültigen Personalausweis
- Bargeld oder Girocard
Kannst du die Abmeldung nicht selbst vornehmen, kann das auch eine Person deines Vertrauens für dich erledigen. Neben den genannten Unterlagen ist dafür noch eine schriftliche Vollmacht von dir sowie eine Kopie deines Personalausweises erforderlich.
Auto abmelden und Kennzeichen behalten?
Meldest du dein altes Auto bei der Zulassungsstelle ab und gleichzeitig ein neues an, so kannst du die bisherigen Nummernschilder weiter nutzen. Üblicherweise darfst du dann auf Wunsch die Nummernschilder wieder mitnehmen. Wechselst du erst später das Auto, ist eine Reservierung (gegen eine Gebühr) der alten Kennzeichenkombination möglich. Je nach Zulassungsstelle geht das für drei bis sechs Monate. Während dieser Zeit ist dein Wunschkennzeichen für andere Fahrzeughalter gesperrt.
Auto online abmelden: Geht das?
Ja, du kannst dein Auto auch online abmelden. Das ist allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Die folgenden Bedingungen müssen erfüllt sein:
- Das Auto wurde nach dem 31. Dezember 2014 angemeldet.
- Die Nummernschilder haben Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes.
- Du besitzt einen neuen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID).
- Du hast Zugriff auf ein Kartenlesegerät oder nutzt ein Smartphone mit der kostenlosen „AusweisApp2“.
Und so gehst du bei der Online-Abmeldung des Autos vor:
- Du registrierst dich mit dem neuen Personalausweis beim Onlineportal des Kfz-Zulassungsbezirks.
- Du legitimierst dich per Kartenlesegerät oder per Ausweis-App.
- Du gibst das Autokennzeichen ein.
- Du gibst den dreistelligen Sicherheitscode des Kennzeichens ein. Diesen findest du unter dem Siegelwappen auf der Stempelplakette. Dafür musst du das Siegelwappen abkratzen.
- Du gibst den siebenstelligen Sicherheitscode ein, der in der Zulassungsbescheinigung Teil I unter dem Punkt „Zur Außerbetriebsetzung entfernen“ verborgen ist. Um ihn zu sehen, musst du die Schutzschicht darauf abrubbeln.
- Du bezahlst den Vorgang bargeldlos per Online-Bezahlfunktion deiner Kreditkarte oder per Giropay.
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