8. April 2016, 9:58 Uhr
Wasserhaushaltsgesetz Auto waschen: Was ist wo erlaubt?
Wenn Sie auf Ihrem Grundstück oder gar auf offener Straße Ihr Auto waschen, begehen Sie unter Umständen eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat. Lesen Sie, was bei der Autowäsche zu beachten ist, um auf der sicheren Seite zu sein.
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Wasserhaushaltsgesetz als Grundlage
Leider gibt es keine bundesweit gültigen Regelungen, die Ihnen den Umgang mit der Autowäsche vorgeben. Die Grundlage bietet das Wasserhaushaltsgesetz, das aber nur einen Rahmen für den Wasserschutz vorgibt. Die genauen Bestimmungen kommen von der jeweiligen Gemeinde, sodass sich die Regelungen von einem Ort zum nächsten unterscheiden können. Im Zweifelsfall sollten Sie sich also immer bei Ihrer Gemeinde informieren, bevor Sie Ihr Auto im Freien waschen. Ein Besuch in der Autowaschanlage ist aber natürlich immer unbedenklich, weil dort mit speziellen Reinigungssystemen gearbeitet wird, die eine Verunreinigung des Grundwassers verhindern.
Auto waschen auf dem eigenen Grundstück
Auf einem Privatgrundstück müssen Sie in der Regel darauf achten, dass das Abwasser nicht in die Kanalisation oder auf ein anderes Grundstück gelangt, wenn Sie Ihr Auto waschen. Sie dürfen zur Reinigung nur klares Wasser und keine chemischen Reinigungsmittel verwenden, außerdem ist eine Motorwäsche generell verboten. Es gibt aber auch Gemeinden, die eine Autowäsche auf dem eigenen Grundstück generell über die Ortssatzung untersagen. In Wasserschutzgebieten nach dem Wasserhaushaltsgesetz ist die Fahrzeugwäsche grundsätzlich nicht gestattet.
Auto waschen auf öffentlichem Grund
Auf öffentlichem Grund kann die Autowäsche sich noch problematischer gestalten als auf dem eigenen Grundstück. Es handelt sich dabei nämlich um eine unzulässige Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraumes. Wenn Sie dort Ihr Auto waschen, kann außerdem die Straße beschmutzt oder benetzt werden, was den Verkehr gefährden kann und laut Straßenverkehrsordnung verboten ist. Wer sein Auto in freier Natur auf unbefestigtem Grund wie Schotter oder Gras wäscht, begeht eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 103 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und muss mit einem Bußgeld rechnen. Denn auf solchen Böden ist die Wahrscheinlichkeit besonders groß, dass es zu einer Verunreinigung des Grundwassers kommt. Bei besonders starker Verschmutzung kann es sich sogar um eine Straftat handeln.
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