Wer beim einem Unfall mit einem Carsharing-Auto den Schaden übernehmen muss, steht im Mietvertrag eyetronic, fotolia

16. Juni 2017, 9:58 Uhr

Unfallschutz bei Carsharing Car­sha­ring-Unfall: Was tun und wer haftet?

Bei einem Carsharing-Unfall stellt sich die Frage, wer für den Schaden aufkommt. Gewerbliche Anbieter und private Vermittlungsplattformen haben Versicherungsschutz, aber in der Regel mit Selbstbeteiligung.  Es ist wichtig, Schäden zu prüfen und zu dokumentieren.

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Bei Car­sha­ring-Unfall sind Fahrzeuge versichert

Carsharing ist gerade in Städten mit hohem Verkehrsaufkommen beliebt. Wo der öffentliche Personennahverkehr gut ausgebaut ist und Parkplätze Mangelware sind, lohnt sich oft ein eigener Pkw nicht. Für die individuelle Mobilität in besonderen Fällen wird dann gern die schnelle Fahrzeug-Miete bei einem Carsharing-Anbieter in Anspruch genommen. Aber was passiert, wenn an dem Mietfahrzeug ein Schaden verursacht wird?

Die Frage beantwortet sich aus dem Mietvertrag, den Sie abgeschlossen haben. Generell sind alle Fahrzeuge im Carsharing wie bei herkömmlichen Autovermietungen durch ein Versicherungspaket geschützt. Im Mietpreis sind entsprechende Haftpflicht- und Teilkasko- beziehungsweise Vollkasko-Versicherungen enthalten. Damit sind Schäden abgedeckt, die durch den Fahrzeuggebrauch Dritten zugefügt werden oder die durch Brand, Explosion, Diebstahl, Naturgewalten oder Vandalismus am Pkw entstehen. Einen selbst verursachten Schaden übernimmt die Vollkaskoversicherung.

Selbst­be­tei­li­gung bei Schaden kann teuer werden

Dieser Versicherungsschutz findet sich neben gewerblichen Anbietern auch bei Plattformen, über die private Fahrzeuge im Carsharing vermittelt werden. Der Fahrzeug-Eigentümer möchte ja nicht für Schäden aufkommen, die ein anderer Fahrer verursacht hat, und dadurch seinen privaten Schadensfreiheitsrabatt gefährden.  Sie sind also bei einem Carsharing-Unfall abgesichert, wenn Sie ein Carsharing-Auto mieten, in der Regel sogar bei einem selbst verschuldeten Unfall. Auf eines sollten Sie jedoch achten: Entsteht bei einem Carsharing-Unfall ein Schaden, müssen Sie regelmäßig einen gewissen Anteil der Schadenssumme selbst bezahlen.

Diese Selbstbeteiligung kann je nach Vertrag bis zu 1.000 Euro oder mehr betragen. Prüfen Sie daher vorab in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), was bei einem Carsharing-Unfall auf Sie zukommen kann. Viele Anbieter haben das Angebot, durch eine Zusatzversicherung oder Zusatzgebühren die Höhe der Selbstbeteiligung zu senken. Bei sehr hoher Selbstbeteiligung oder häufiger Carsharing-Nutzung kann es sich lohnen, dieses Angebots anzunehmen.

Fahrzeug immer auf Schäden kontrollieren

Achten Sie außerdem darauf, dass Sie nur für Schäden aufkommen müssen, die von Ihnen verursacht wurden. Das kann bei Mietwagen mit ständig wechselnden Fahrern ein Problem werden.  Bei einigen Anbietern muss der Benutzer beweisen, dass er nicht für den Schaden verantwortlich ist. Untersuchen Sie daher vor dem Fahrtantritt und nach der Rückgabe das Fahrzeug auf einen mängelfreien Zustand. Dokumentieren Sie den Zustand beziehungsweise festgestellte Schäden mit Datum und Uhrzeit – idealerweise mit Fotos, beispielsweise mit der Smartphone-Kamera. Einen Schaden sollten Sie immer unverzüglich dem Anbieter melden.

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