Kfz-Steuer absetzen: Wann das geht – und wann nicht Denis Rozhnovsky, Fotolia

15. Oktober 2018, 10:24 Uhr

Darf ich eigentlich? Kfz-Steuer absetzen: Wann das geht – und wann nicht

Nicht jeder kann die Kosten für die Kfz-Steuer absetzen und sie sich so durch die Steuererklärung teilweise zurückholen. Das ist nur für Dienstfahrzeuge möglich. Für Privatpersonen und Angestellte, die ihren Privat-Pkw für den Arbeitsweg nutzen, sind andere steuerliche Erleichterungen vorgesehen.

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Nur Unter­neh­mer und Selbst­stän­di­ge können die Kfz-Steuer absetzen

Um die Kfz-Steuer in der Steuererklärung angeben zu können, muss das betreffende Fahrzeug ein Dienst- oder Firmenwagen sein. Das heißt: In der Regel können nur Unternehmer oder Selbstständige die Kfz-Steuer absetzen.

Voraussetzung dafür ist, dass das Fahrzeug tatsächlich überwiegend dienstlich genutzt wird – und nicht etwa nur über die Firma angemeldet, aber von einem Familienmitglied privat gefahren wird. Daher ist zusätzlich zur Angabe in der Steuererklärung ein Nachweis über die dienstliche Nutzung erforderlich, zum Beispiel über ein Fahrtenbuch.

Steu­er­erklä­rung: Wo muss man als Unter­neh­mer die Kfz-Steuer eintragen?

Wenn das Fahrzeug  nachweislich überwiegend oder komplett dienstlich genutzt wird (in Zahlen: zu 50 bis 100 Prozent), dann kann es als "notwendiges Betriebsvermögen" in die Steuererklärung eingetragen werden. Alle Kosten, die das Fahrzeug verursacht – auch die Kfz-Steuer – können dann von der Steuer abgesetzt werden.

Wenn das Fahrzeug nur zu zehn bis 50 Prozent dienstlich genutzt wird, muss es als "gewillkürtes Betriebsvermögen" angegeben werden. Auch dann sind noch sämtliche dienstlichen Kosten absetzbar. Der private Anteil muss allerdings gesondert versteuert werden.

Liegt die dienstliche Nutzung bei weniger als 10 Prozent, dann wird das Dienstfahrzeug steuerlich wie ein Privatwagen behandelt. Das heißt: Die Kfz-Steuer ist nicht absetzbar.

Warum kann ich als Ange­stell­ter die Kfz-Steuer nicht absetzen?

Der Staat betrachtet die private Anschaffung eines Autos als freiwillig, deswegen können Privatpersonen die Kfz-Steuer nicht absetzen. Die Nutzung deines Privat-Pkw kannst du aber zum Teil in der Steuererklärung angeben: Wenn du Angestellter bist, gilt für dich die sogenannte Entfernungspauschale (auch als "Pendlerpauschale" bekannt). Für deine Fahrstrecke zum Arbeitsplatz kannst du pro Kilometer 30 Cent Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen. Damit sollen – anteilig für die Fahrten zur Arbeit – alle Kosten abgedeckt sein, die das Auto verursacht, zum Beispiel auch die Kfz-Steuer.

Die Kfz-Haft­pflicht kann jeder von der Steuer absetzen

Immerhin: Die Kfz-Haftpflichtversicherung kannst du auch als Privatperson in deiner Steuererklärung angeben. Vollkasko- oder Teilkasko-Zuschläge musst du allerdings vorher herausrechnen – sie sind nicht absetzbar.

Wie es grundsätzlich mit der steuerlichen Absetzbarkeit von Versicherungen aussieht, erfährst du in unserem Streitlotse-Ratgeber "Versicherungen steuerlich absetzen: Was ist möglich?"

FAZIT
  • Nur Unter­neh­mer und Selbst­stän­di­ge können die Kfz-Steuer absetzen – für ihre dienst­lich genutzten Fahrzeuge.
  • Damit das Finanzamt die Ausgaben als "not­wen­di­ges Betriebs­ver­mö­gen" mit allen damit ver­bun­de­nen Steu­er­vor­tei­len anerkennt, muss das Fahrzeug über­wie­gend dienst­lich genutzt werden.
  • Pri­vat­per­so­nen und Ange­stell­te können statt­des­sen die Ent­fer­nungs­pau­scha­le ("Pend­ler­pau­scha­le") in der Steu­er­erklä­rung angeben.
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Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.

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