
13. März 2025, 10:56 Uhr
So geht’s richtig Kurzzeitkennzeichen beantragen: Kosten, TÜV und Versicherung
Manchmal muss ein Fahrzeug kurzfristig auf die Straße – sei es für eine Probefahrt, eine Überführung oder eine Fahrt zur Hauptuntersuchung. In solchen Fällen bietet sich ein Kurzzeitkennzeichen an. Doch wie genau funktioniert das und welche Regeln musst du beachten? Das erfährst du hier.
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Was sind Kurzzeitkennzeichen?
Ein Kurzzeitkennzeichen ist eine spezielle Fahrzeugzulassung, die für genau fünf Tage gültig ist. Es dient dazu, nicht zugelassene Fahrzeuge vorübergehend im Straßenverkehr zu bewegen. Besonders praktisch ist das bei:
- Probefahrten: Wenn du etwa ein Auto gebraucht kaufen möchtest, aber erst herausfinden willst, ob es sich wirklich gut fährt.
- Überführungsfahrten: Falls du ein Fahrzeug von einem Ort zum anderen bringen musst, etwa nach einem Kauf oder Verkauf.
- Fahrten zur Hauptuntersuchung (HU): Falls dein Fahrzeug nicht mehr zugelassen ist und eine neue TÜV-Plakette benötigt. Dann sind aber nur Fahrten zur nächsten Prüfstelle und ggf. von dort zur Werkstatt und zurück erlaubt – ohne Umwege.
Diese Kurzzeitkennzeichen sind nicht nur für Autos gedacht. Du kannst sie auch für Motorräder, Wohnmobile, Wohnwagen, Lkw oder Anhänger beantragen. Wichtig ist nur, dass das Fahrzeug grundsätzlich verkehrstüchtig ist.
Nach Ablauf der fünf Tage – das Ablaufdatum ist direkt auf dem Nummernschild vermerkt – ist das Kennzeichen nicht mehr gültig, und das Fahrzeug darf dann nicht mehr im Straßenverkehr bewegt werden.
Kurzzeitkennzeichen: Die Rechtsgrundlage
Die Vorschriften für Kurzzeitkennzeichen sind in § 16a der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) geregelt. Bis 2015 waren die Regeln relativ locker – jeder konnte ein solches Kennzeichen beantragen, unabhängig vom technischen Zustand des Fahrzeugs.
Auch die Versicherungsanforderungen waren weniger streng: Eine sogenannte eVB-Nummer wurde problemlos ausgestellt, selbst für Fahrzeuge ohne gültigen TÜV. Diese elektronische Versicherungsbestätigung dient als Nachweis einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung.
Um Missbrauch einzudämmen und zu verhindern, dass unsichere Fahrzeuge am Straßenverkehr teilnehmen, wurden die Regeln 2015 verschärft: Ein Kurzzeitkennzeichen für ein Fahrzeug wird nur ausgestellt, wenn es über eine gültige Hauptuntersuchung (HU) verfügt oder dieses nur auf direktem Weg zu einer Prüfstelle bewegt wird.

So beantragst du ein Kurzzeitkennzeichen
Um ein Kurzzeitkennzeichen zu beantragen, brauchst du:
- Deinen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) von deiner Versicherung
- Falls vorhanden: Nachweis der Hauptuntersuchung
Mit diesen Papieren stellst du den Antrag auf ein Kurzzeitkennzeichen entweder bei der örtlichen Zulassungsstelle (bei deinem Wohnsitz oder am Standort des Autos) oder online. Nach der Bewilligung erhältst du einen Fahrzeugschein, mit dem du die Nummernschilder in einem Schildergeschäft anfertigen lassen kannst. Sobald du diese am Fahrzeug montiert hast, darfst du damit losfahren.
Und was, wenn du das Auto länger als fünf Tage bewegen musst, etwa, weil sich die Termine über vier Wochen erstrecken? Du kannst nach Ablauf sofort ein neues Kurzzeitkennzeichen beantragen. Bei häufiger Beantragung könnte die Zulassungsstelle allerdings misstrauisch werden, vor allem, wenn das Fahrzeug keine gültige HU hat.
Kurzzeitkennzeichen mit Vollmacht beantragen
Gut zu wissen: Falls du das Kurzzeitkennzeichen nicht selbst beantragen kannst, kann das eine andere Person mit einer Vollmacht für dich übernehmen. Dafür muss diese Person dann sowohl deinen Ausweis oder Reisepass als auch ein eigenes Ausweisdokument vorlegen. Ohne diese Papiere kann kein Kurzzeitkennzeichen ausgestellt werden.
Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen?
Die Kosten für ein Kurzzeitkennzeichen setzen sich folgendermaßen zusammen:
- Verwaltungsgebühren: Die Zulassungsstelle verlangt rund 13 Euro.
- Kennzeichenprägung: Die Anfertigung der Kennzeichenschilder kostet üblicherweise um die 20 Euro.
- Versicherung: Die Haftpflichtversicherung für fünf Tage liegt je nach Anbieter und Fahrzeugtyp üblicherweise zwischen 30 und 80 Euro.
Optionale Kaskoversicherungen sind möglich, aber teurer. Wer sparen möchte, kann verschiedene Versicherungsangebote vergleichen oder günstige Online-Zulassungsdienste nutzen. Insgesamt kostet ein Kurzzeitkennzeichen meist zwischen 60 und 120 Euro.

Sanktionen bei falscher Nutzung
Wird ein Kurzzeitkennzeichen nicht korrekt genutzt, drohen Buß- oder Verwarnungsgelder. Typische Verstöße sind:
- Fahrt mit einem Fahrzeug ohne gültige HU (außer zur Prüfstelle): Erlaubt sind nur direkte Fahrten zum TÜV oder zur Werkstatt. Abweichungen können als unzulässige Nutzung gewertet werden und ein Verwarnungsgeld von 50 Euro nach sich ziehen.
- Fahrt außerhalb der erlaubten Zwecke: Wer das Kurzzeitkennzeichen für andere Fahrten nutzt, z. B. für private Ausflüge, riskiert ebenfalls ein Verwarnungsgeld von 50 Euro.
- Fahrt nach Ablauf der Gültigkeit: Ein abgelaufenes Kurzzeitkennzeichen darf nicht mehr genutzt werden. Fährst du dennoch damit, begehst du eine Ordnungswidrigkeit, nämlich Fahren ohne Zulassung. Du musst mit einem Bußgeld von 70 Euro sowie einem Punkt in Flensburg rechnen.
Mit Kurzzeitkennzeichen im Ausland unterwegs
Hier wird es knifflig: Nicht jedes Land erkennt das Kurzzeitkennzeichen an. Innerhalb der EU gibt es eine Anerkennungspflicht: In EU-Ländern wie Frankreich oder Italien ist das deutsche Kurzzeitkennzeichen also zulässig.
In Nicht-EU-Staaten solltest du dich vorher aber genau informieren, da das Kennzeichen dort oft nicht anerkannt wird. Bei Grenzüberfahrten in ein Land, das ein deutsches Kurzzeitkennzeichen nicht akzeptiert, kann es zu Problemen kommen:
- Verweigerung der Einreise: Einige Länder lassen Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen nicht einreisen, da sie diese als unzureichende Zulassung betrachten.
- Probleme mit der Versicherung: Manche Versicherungen bieten nur Schutz innerhalb bestimmter Länder – prüfe genau, ob dein Zielland abgedeckt ist.
- Strafen oder Fahrzeugbeschlagnahmung: In manchen Ländern drohen Geldstrafen oder sogar die Stilllegung des Fahrzeugs, wenn die Dokumente nicht anerkannt werden.
Falls du ein Fahrzeug aus dem Ausland abholen möchtest, ist das Kurzzeitkennzeichen unter Umständen nicht die beste Wahl. In diesem Fall solltest du ein Ausfuhrkennzeichen beantragen, das speziell für den internationalen Fahrzeugtransport vorgesehen ist. Es ist bis zu einem Jahr gültig und wird weltweit öfter anerkannt. Du bekommst es in der Zulassungsstelle und benötigst dafür zusätzlich eine spezielle Versicherung.
FAQ
- Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen?
Ein Kurzzeitkennzeichen kostet insgesamt zwischen 55 und 125 Euro, abhängig von Anbieter und Fahrzeugtyp.
- Was braucht man für ein Kurzzeitkennzeichen?
Um ein Kurzzeitkennzeichen zu beantragen, brauchst du deinen Personalausweis oder Reisepass, eine eVB-Nummer deines Versicherers und einen Nachweis der Hauptuntersuchung (falls vorhanden).
- Wie lange gilt ein Kurzzeitkennzeichen?
Ein Kurzzeitkennzeichen ist genau fünf Tage gültig, das Ablaufdatum ist direkt auf dem Kennzeichen vermerkt.
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