Nahaufnahme eines deutschen KfZ-Kennzeichens © iStock.com/Bjoern Wylezich

13. März 2025, 10:56 Uhr

So geht’s richtig Kurz­zeit­kenn­zei­chen bean­tra­gen: Kosten, TÜV und Versicherung

Manchmal muss ein Fahrzeug kurzfristig auf die Straße – sei es für eine Probefahrt, eine Überführung oder eine Fahrt zur Hauptuntersuchung. In solchen Fällen bietet sich ein Kurzzeitkennzeichen an. Doch wie genau funktioniert das und welche Regeln musst du beachten? Das erfährst du hier.

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Was sind Kurzzeitkennzeichen?

Ein Kurzzeitkennzeichen ist eine spezielle Fahrzeugzulassung, die für genau fünf Tage gültig ist. Es dient dazu, nicht zugelassene Fahrzeuge vorübergehend im Straßenverkehr zu bewegen. Besonders praktisch ist das bei:

  • Pro­be­fahr­ten: Wenn du etwa ein Auto gebraucht kaufen möchtest, aber erst her­aus­fin­den willst, ob es sich wirklich gut fährt.
  • Über­füh­rungs­fahr­ten: Falls du ein Fahrzeug von einem Ort zum anderen bringen musst, etwa nach einem Kauf oder Verkauf.
  • Fahrten zur Haupt­un­ter­su­chung (HU): Falls dein Fahrzeug nicht mehr zuge­las­sen ist und eine neue TÜV-Plakette benötigt. Dann sind aber nur Fahrten zur nächsten Prüf­stel­le und ggf. von dort zur Werkstatt und zurück erlaubt – ohne Umwege.

Diese Kurzzeitkennzeichen sind nicht nur für Autos gedacht. Du kannst sie auch für Motorräder, Wohnmobile, Wohnwagen, Lkw oder Anhänger beantragen. Wichtig ist nur, dass das Fahrzeug grundsätzlich verkehrstüchtig ist.

Nach Ablauf der fünf Tage – das Ablaufdatum ist direkt auf dem Nummernschild vermerkt – ist das Kennzeichen nicht mehr gültig, und das Fahrzeug darf dann nicht mehr im Straßenverkehr bewegt werden.

Kurz­zeit­kenn­zei­chen: Die Rechtsgrundlage

Die Vorschriften für Kurzzeitkennzeichen sind in § 16a der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) geregelt. Bis 2015 waren die Regeln relativ locker – jeder konnte ein solches Kennzeichen beantragen, unabhängig vom technischen Zustand des Fahrzeugs.

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Auch die Versicherungsanforderungen waren weniger streng: Eine sogenannte eVB-Nummer wurde problemlos ausgestellt, selbst für Fahrzeuge ohne gültigen TÜV. Diese elektronische Versicherungsbestätigung dient als Nachweis einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung.

Um Missbrauch einzudämmen und zu verhindern, dass unsichere Fahrzeuge am Straßenverkehr teilnehmen, wurden die Regeln 2015 verschärft: Ein Kurzzeitkennzeichen für ein Fahrzeug wird nur ausgestellt, wenn es über eine gültige Hauptuntersuchung (HU) verfügt oder dieses nur auf direktem Weg zu einer Prüfstelle bewegt wird.

Ein Autoverkäufer zeigt in einem Autohaus einem interessierten Paar einen Neuwagen
© iStock.com/Nastasic

So bean­tragst du ein Kurzzeitkennzeichen

Um ein Kurzzeitkennzeichen zu beantragen, brauchst du:

  • Deinen gültigen Per­so­nal­aus­weis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Die elek­tro­ni­sche Ver­si­che­rungs­be­stä­ti­gung (eVB-Nummer) von deiner Versicherung
  • Falls vorhanden: Nachweis der Hauptuntersuchung

Mit diesen Papieren stellst du den Antrag auf ein Kurzzeitkennzeichen entweder bei der örtlichen Zulassungsstelle (bei deinem Wohnsitz oder am Standort des Autos) oder online. Nach der Bewilligung erhältst du einen Fahrzeugschein, mit dem du die Nummernschilder in einem Schildergeschäft anfertigen lassen kannst. Sobald du diese am Fahrzeug montiert hast, darfst du damit losfahren.

Und was, wenn du das Auto länger als fünf Tage bewegen musst, etwa, weil sich die Termine über vier Wochen erstrecken? Du kannst nach Ablauf sofort ein neues Kurzzeitkennzeichen beantragen. Bei häufiger Beantragung könnte die Zulassungsstelle allerdings misstrauisch werden, vor allem, wenn das Fahrzeug keine gültige HU hat.

Info

Kurz­zeit­kenn­zei­chen mit Vollmacht beantragen

Gut zu wissen: Falls du das Kurzzeitkennzeichen nicht selbst beantragen kannst, kann das eine andere Person mit einer Vollmacht für dich übernehmen. Dafür muss diese Person dann sowohl deinen Ausweis oder Reisepass als auch ein eigenes Ausweisdokument vorlegen. Ohne diese Papiere kann kein Kurzzeitkennzeichen ausgestellt werden.

Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen?

Die Kosten für ein Kurzzeitkennzeichen setzen sich folgendermaßen zusammen:

  • Ver­wal­tungs­ge­büh­ren: Die Zulas­sungs­stel­le verlangt rund 13 Euro.
  • Kenn­zei­chen­prä­gung: Die Anfer­ti­gung der Kenn­zei­chen­schil­der kostet übli­cher­wei­se um die 20 Euro.
  • Ver­si­che­rung: Die Haft­pflicht­ver­si­che­rung für fünf Tage liegt je nach Anbieter und Fahr­zeug­typ übli­cher­wei­se zwischen 30 und 80 Euro.

Optionale Kaskoversicherungen sind möglich, aber teurer. Wer sparen möchte, kann verschiedene Versicherungsangebote vergleichen oder günstige Online-Zulassungsdienste nutzen. Insgesamt kostet ein Kurzzeitkennzeichen meist zwischen 60 und 120 Euro.

© iStock.com/oksanaphoto

Sank­tio­nen bei falscher Nutzung

Wird ein Kurzzeitkennzeichen nicht korrekt genutzt, drohen Buß- oder Verwarnungsgelder. Typische Verstöße sind:

  • Fahrt mit einem Fahrzeug ohne gültige HU (außer zur Prüf­stel­le): Erlaubt sind nur direkte Fahrten zum TÜV oder zur Werkstatt. Abwei­chun­gen können als unzu­läs­si­ge Nutzung gewertet werden und ein Ver­war­nungs­geld von 50 Euro nach sich ziehen.
  • Fahrt außerhalb der erlaubten Zwecke: Wer das Kurz­zeit­kenn­zei­chen für andere Fahrten nutzt, z. B. für private Ausflüge, riskiert ebenfalls ein Ver­war­nungs­geld von 50 Euro.
  • Fahrt nach Ablauf der Gül­tig­keit: Ein abge­lau­fe­nes Kurz­zeit­kenn­zei­chen darf nicht mehr genutzt werden. Fährst du dennoch damit, begehst du eine Ord­nungs­wid­rig­keit, nämlich Fahren ohne Zulassung. Du musst mit einem Bußgeld von 70 Euro sowie einem Punkt in Flensburg rechnen.

Mit Kurz­zeit­kenn­zei­chen im Ausland unterwegs

Hier wird es knifflig: Nicht jedes Land erkennt das Kurzzeitkennzeichen an. Innerhalb der EU gibt es eine Anerkennungspflicht: In EU-Ländern wie Frankreich oder Italien ist das deutsche Kurzzeitkennzeichen also zulässig.

In Nicht-EU-Staaten solltest du dich vorher aber genau informieren, da das Kennzeichen dort oft nicht anerkannt wird. Bei Grenzüberfahrten in ein Land, das ein deutsches Kurzzeitkennzeichen nicht akzeptiert, kann es zu Problemen kommen:

  • Ver­wei­ge­rung der Einreise: Einige Länder lassen Fahrzeuge mit Kurz­zeit­kenn­zei­chen nicht einreisen, da sie diese als unzu­rei­chen­de Zulassung betrachten.
  • Probleme mit der Ver­si­che­rung: Manche Ver­si­che­run­gen bieten nur Schutz innerhalb bestimm­ter Länder – prüfe genau, ob dein Zielland abgedeckt ist.
  • Strafen oder Fahr­zeug­be­schlag­nah­mung: In manchen Ländern drohen Geld­stra­fen oder sogar die Still­le­gung des Fahrzeugs, wenn die Dokumente nicht anerkannt werden.

Falls du ein Fahrzeug aus dem Ausland abholen möchtest, ist das Kurzzeitkennzeichen unter Umständen nicht die beste Wahl. In diesem Fall solltest du ein Ausfuhrkennzeichen beantragen, das speziell für den internationalen Fahrzeugtransport vorgesehen ist. Es ist bis zu einem Jahr gültig und wird weltweit öfter anerkannt. Du bekommst es in der Zulassungsstelle und benötigst dafür zusätzlich eine spezielle Versicherung.

FAQ

  • Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen?

Ein Kurzzeitkennzeichen kostet insgesamt zwischen 55 und 125 Euro, abhängig von Anbieter und Fahrzeugtyp.

  • Was braucht man für ein Kurzzeitkennzeichen?

Um ein Kurzzeitkennzeichen zu beantragen, brauchst du deinen Personalausweis oder Reisepass, eine eVB-Nummer deines Versicherers und einen Nachweis der Hauptuntersuchung (falls vorhanden).

  • Wie lange gilt ein Kurzzeitkennzeichen?

Ein Kurzzeitkennzeichen ist genau fünf Tage gültig, das Ablaufdatum ist direkt auf dem Kennzeichen vermerkt.

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