
9. November 2018, 10:34 Uhr
So geht's richtig Mallorca-Police: Sinnvolle Zusatzversicherung für Mietwagen?
Eine Mallorca-Police verspricht finanziellen Schutz bei einem Mietwagenunfall im Ausland. Denn dort liegen die Deckungssummen im Schadensfall oft unter dem deutschen Niveau. Das kann schnell zu hohen Folgekosten führen.
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Die Mietwagenversicherung fürs Ausland
Kracht es mit dem Mietwagen im Ausland, schlägt das auf die Urlaubsstimmung. Und: Es gibt manchmal auch unangenehme Konsequenzen, die sich erst nach der Heimkehr zeigen.
Zum Beispiel, wenn die Deckungssumme der ausländischen Mietwagenversicherung nicht für den entstandenen Schaden ausreicht. Was fehlt, müssen deutsche Verursacher aus eigener Tasche zahlen. Sind die Ansprüche an sie ungerechtfertigt, müssen sie unter Umständen in einem juristischen Streit vor einem ausländischen Gericht abgewehrt werden.
Welche Unterstützung verspricht die Mallorca-Police?
"Mallorca-Police" ist ein umgangssprachlicher Ausdruck. Amtlich korrekt ist die Bezeichnung "Versicherung für den Gebrauch fremder, versicherungspflichtiger Fahrzeuge". Doch unter diesem Namen ist sie kaum geläufig.
Ihr Zweck besteht darin, den finanziellen Schutz bei einem Unfall mit dem Mietwagen im Ausland auf deutsche Verhältnisse anzuheben. In welchem Umfang, bestimmen die jeweiligen Versicherungsbedingungen. Wird die Mallorca-Police als Zusatzversicherung zu einer bereits bestehenden heimischen Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen, kann zum Beispiel deren Deckungssumme gelten. Mindestens muss sie dem in Deutschland gesetzlich vorgeschriebenen Niveau entsprechen.
Wo gilt die Mallorca-Police?
Nicht nur auf Mallorca: Deutsche Autofahrer genießen auf dem gesamten europäischen Kontinent den erweiterten Schutz der Mallorca-Police. Sie gilt also über die Grenzen der Europäischen Union (EU) hinaus und damit zum Beispiel auch in der Türkei. Eine Liste mit den inbegriffenen Ländern erhältst du von deinem Versicherungsberater oder findest sie in deinen Versicherungsunterlagen.
Bist du außerhalb Europas mit einem Mietwagen unterwegs, solltest du stattdessen eine Traveller-Police abschließen. Sie gewährt dir einen weltweiten Schutz.
©Brian Jackson, Fotolia
Ist eine Mallorca-Police sinnvoll?
Diese Frage klärt ein Vergleich internationaler Deckungssummen auf Grundlage der deutschen Bestimmungen. Hierzulande sind gesetzlich mindestens 7,5 Millionen Euro insgesamt bei Personenschäden sowie 1,12 Millionen Euro pro Unfall bei Sachschäden vorgeschrieben. Und so sieht es in einigen anderen Ländern aus (Stand Juli 2018):
- Bulgarien: 1 Million Euro je Personenschaden, insgesamt 5,1 Millionen Euro; 1 Million Euro je Unfall bei Sachschäden
- Griechenland: 1 Million Euro je Personenschaden; 1 Million Euro je Unfall bei Sachschäden
- Malta: 2,5 Millionen Euro je Unfall bei Personenschäden; 0,5 Million Euro je Unfall bei Sachschäden
- Schweiz: 4,6 Millionen Euro insgesamt je Unfall
- Türkei: 93.900 Euro je Person, 469.700 Euro je Unfall bei Personenschäden; 9.300 Euro je Beteiligtem, 18.700 Euro je Unfall bei Sachschäden
In den beispielhaft aufgeführten Fällen lohnt es sich, den Versicherungsschutz mit einer Mallorca-Police aufzustocken. Andererseits gibt es Länder mit so hohen, teils sogar unbegrenzten Deckungssummen, dass die Zusatzversicherung dort überflüssig ist. Dazu zählen unter anderem Belgien, Finnland, Frankreich und Zypern.
Selbst in Spanien braucht man nicht zwingend eine Mallorca-Police: Dort liegen die Deckungssummen bei 70 Millionen Euro für Personenschäden insgesamt und bei 15 Millionen Euro pro Unfall bei Sachschäden.
Deckungssumme: Das Mindestniveau in der EU
Gut zu wissen: Die Länder der Europäischen Union haben ihre gesetzlichen Versicherungssummen einander angepasst. Die Untergrenze liegt in der EU bei 1 Million Euro je Unfallbeteiligtem beziehungsweise insgesamt 5 Millionen Euro bei Personenschäden sowie 1 Million Euro bei Sachschäden.
Bevor du eine Mietwagen-Zusatzversicherung für das Ausland unterschreibst, erkundigst du dich am besten nach den jeweiligen Deckungssummen – vor allem bei Zielen außerhalb der EU. Wichtig ist nicht nur ein Blick in das Kleingedruckte der Kasko-Versicherung. Auf jeden Fall solltest du auch die Leistungen der Haftpflicht studieren. Nicht zu vergessen: die Bedingungen des Mietwagenverleihers. Sie können von der gesetzlichen Mindestdeckung in ihrem Land abweichen und höher ausfallen.
Wer und was ist versichert?
Die Mallorca-Police deckt Schäden ab, die du mit einem Mietwagen im Ausland verursachst. Im Grunde springt sie in den gleichen Fällen ein wie eine "normale" Kfz-Haftpflichtversicherung – nur eben außerhalb Deutschlands in den Grenzen Europas.
Der weitere Leistungsumfang hängt vom Versicherer ab. So erweitern manche den Schutz automatisch auf Ehe- oder Lebenspartner oder weitere Personen.
Die Mallorca-Police ist oft schon inbegriffen
Wenn du ein eigenes Fahrzeug hast, bekommst du die Mallorca-Police in den meisten Fällen gratis. Sie ist nämlich mehrheitlich in den Verträgen der Kfz-Haftpflichtversicherungen inbegriffen. Außerdem ist sie kostenloser Bestandteil einiger Privathaftpflichtversicherungen.
Besitzt du kein Auto, dann kannst du den Auslandsschutz extra abschließen. Hier lohnt sich ein Vergleich mit den Angeboten von Versicherungen und Automobilclubs.
- Die "Versicherung für den Gebrauch fremder, versicherungspflichtiger Fahrzeuge" (Mallorca-Police) übernimmt finanzielle Schäden, die deutsche Fahrer mit einem Mietwagen im Ausland verursachen.
- Sie hebt bei Bedarf die örtlichen Deckungssummen mindestens auf die in Deutschland gesetzlich vorgeschriebene Höhe an.
- Die Mallorca-Police ist vielfach schon in einer bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung inbegriffen.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.