Autofahren im Winter: Gefahren und mögliche Bußgelder. Am Straßenrand einer stark verschneiten Straßen stehen mit Schnee bedeckte Autos. tumsasedgars, Fotolia

28. November 2016, 15:18 Uhr

Bei Schnee und Eis Auto­fah­ren im Winter: Gefahren und mögliche Bußgelder

Beim Autofahren im Winter gibt es einige besondere Gefahrenquellen: Glatte Straßen erfordern gute Winterreifen und eine vorsichtige Fahrweise, frühe Dunkelheit und Schneefall behindern die Sicht. Und auch wenn die Autoscheiben vereist sind und nicht ausreichend freigekratzt werden, sehen Autofahrer nicht genug. Informieren Sie sich hier über Bußgelder, die im Winter drohen.

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Auto­schei­ben vereist und Ähnliches

Wenn morgens die Autoscheiben vereist sind, ist das gerade für Berufstätige ärgerlich, die schnell zur Arbeit müssen. Trotzdem sollten Sie sich morgens die nötige Zeit nehmen, um alle Scheiben ausreichend von Eis und Schnee zu befreien. Wenn Sie mit teilweise vereisten Scheiben unterwegs sind und nur einen kleinen Bereich freigekratzt haben, müssen Sie bei einer Kontrolle mit einem Bußgeld von zehn Euro rechnen. Außerdem ist eine derartig eingeschränkte Sicht gefährlich für Sie und andere Verkehrsteilnehmer.

Auch bei Schnee auf dem Dach und auf der Motorhaube müssen Sie ein Bußgeld zahlen – in diesem Fall sogar 25 Euro. Der Schnee kann eine Gefahr darstellen, wenn er herabfällt. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie den Schnee also immer gründlich entfernen und dabei auch das Kennzeichen nicht vergessen: Ist es von Schnee verdeckt, müssen Sie fünf Euro zahlen. Übrigens ist es auch nicht erlaubt, den Motor warmlaufen zu lassen. Hierfür wird ein Bußgeld von zehn Euro fällig.

Advocard-VerkehrsrechtsschutzAuto­fah­ren im Winter: Beleuch­tung und Winterreifen

Falls es schneit und dadurch die Sicht behindert wird, müssen Sie auch am Tag das Abblendlicht einschalten. Tun Sie das nicht, liegt das Bußgeld innerorts bei 25 Euro. Außerorts ist es mit 60 Euro nicht nur deutlich höher, Sie müssen auch mit einem Punkt in Flensburg rechnen. In Deutschland gibt es keine generelle Winterreifenpflicht, aber bei Glatteis oder Schnee dürfen Sie nur mit den passenden Reifen unterwegs sein. Erwischt man Sie beim Autofahren im Winter mit Sommerreifen, müssen Sie 60 Euro zahlen, bei einer Gefährdung oder einem Unfall werden jeweils höhere Bußgelder fällig.

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