3. Dezember 2014, 10:44 Uhr
Teure Auslandsfahrt Autovermietung darf Mietwagen nach Vertragsbruch orten und lahmlegen
Eine Autovermietung darf ihre eigenen Fahrzeuge orten und lahmlegen, wenn die Mieter Vertragsbruch begehen. Dies entschied das Amtsgericht München in einem Urteil, welches sich auf eine nicht erlaubte Auslandsfahrt mit einem Mietwagen bezieht.
Im Gewerbe ist es gut, auf alles vorbereitet zu sein. >>
Im konkreten Fall ging es um einen 33-jährigen Mann, der sich bei einer Münchner Autovermietung ein Porsche 911 Cabrio geliehen hatte. Laut Mietvertrag durfte er mit dem Mietwagen in Deutschland und Österreich fahren. Das Fahrzeug wurde von der Autovermietung allerdings über GPS-Überwachung in Italien, genauer in Mailand, geortet. Nachdem der Mieter telefonisch nicht erreichbar gewesen war, orteten die Autovermieter den Wagen und wollten ihn mithilfe einer Spezialsoftware lahmlegen – sie gingen von einem Diebstahl aus und ein Abschleppdienst wurde für den Rücktransport aus Italien beauftragt. Da das Lahmlegen nicht funktionierte und sich der Mietwagen wieder bewegte, fuhr ein Mitarbeiter der Autovermietung nach Italien. Der Mieter meldete sich schließlich telefonisch aus dem Fahrzeug und brachte den Porsche am verabredeten Tag zurück.
Da der Vermieter die für den Mietwagen aufgebrachte Leihgebühr behielt und die Kosten für den Versuch das Auto aus Italien zurückzuholen mit dem Großteil der hinterlegten Kaution von 5.000 Euro decken wollte, klagte der Mieter – es kam zum Rechtsstreit. Das Amtsgericht München wies die Klage ab und begründete das Urteil mit dem vom Mieter begangenen Vertragsbruch, wie das Gericht in einer Pressemitteilung erklärt. Die Autovermietung musste von einem Diebstahl ausgehen. Die entstandenen Kosten dürfen mit der Kaution verrechnet werden. Der Kläger erhielt von den 5.000 Euro lediglich 54,55 Euro zurück.
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