21. August 2020, 10:00 Uhr
Fake oder Fakt? Darf man wirklich barfuß oder in Flip-Flops Auto fahren?
Das Gerücht hält sich hartnäckig: Barfuß oder in Flip-Flops ein Auto zu fahren ist verboten. Aber steht das wirklich so im Gesetz oder kannst du doch problemlos ohne Extra-Schuhe im Gepäck vom Strand nach Hause fahren? Wir erklären, wie es rechtlich aussieht.
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Kein gesetzliches Flip-Flop- oder Barfuß-Verbot
Der wichtigste Fakt vorweg: Die deutsche Straßenverkehrsordnung (StVO) macht keine Vorschriften zu passendem Schuhwerk für Autofahrer. High Heels, Schlappen, Gummistiefel oder auch gleich komplett barfuß oder nur in Socken – theoretisch ist beim Autofahren alles erlaubt. In einer Verkehrskontrolle hast du diesbezüglich kein Bußgeld zu befürchten.
Das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg hat 2006 einen wegweisenden Beschluss in einer solchen Angelegenheit gefällt (AZ 2 Ss OWi 577/06). Es entschied, dass Autofahren in Socken zwar ein erhöhtes Verkehrsrisiko darstelle, aber trotzdem keine Geldbuße rechtfertige, solange es nicht zu einem Unfall kommt.
Dennoch kann es Probleme mit sich bringen und teuer werden, wenn du dich von Sommerlaune getrieben mit Flip-Flops oder ganz ohne Schuhe hinter das Steuer setzt.
Nach Flip-Flop-Unfall kann Versicherungsschutz teilweise erlöschen
Der erwähnte Gerichtsbeschluss deutete es bereits an: Barfuß oder mit offenen Schuhen ein Auto zu fahren, ist nur dann problemlos, wenn dabei nichts weiter passiert. Kommt es dabei aber zu einem Verkehrsunfall, kann die Kfz-Versicherung die Zahlung ganz oder teilweise verweigern. Die Kfz-Haftpflicht kommt zwar für Schäden auf, die du Dritten zufügst.
Ob auch Schäden am eigenen Auto durch die Kaskoversicherung übernommen werden, wird stets individuell überprüft. Stellt sich dabei heraus, dass unpassendes Schuhwerk bei dem Unfall eine Rolle gespielt hat und du beispielsweise mit festen Schuhen womöglich noch rechtzeitig hättest bremsen können, liegt Fahrlässigkeit vor. Und die ist bei vielen Versicherungen ausgeschlossen.
Sollten Dritte bei einem Flip-Flop-bedingten Unfall zu Schaden kommen, droht dem Unfallverursacher im schlimmsten Fall sogar ein Strafverfahren. In jedem Fall aber ein Bußgeld. Denn die StVO sagt in § 1 Absatz zwei ganz deutlich, dass Verkehrsteilnehmer sich so verhalten müssen, “dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.” Und gegen diese allgemeine Sorgfaltspflicht kann das Fahren ohne geeignetes Schuhwerk verstoßen.
Gute Gründe gegen das Autofahren in Flip-Flops
Jeder, der schon mal ohne Schuhe oder in Schlappen mit dem Auto gefahren ist, muss zugeben: So richtig sicher fühlt sich das meist nicht an. Das gilt in der Regel auf für High Heels.
- Man hat weniger Gespür für die Pedale und kann leichter abrutschen.
- Bremse, Kupplung und Gas können nicht so kräftig durchgetreten werden wie mit festen Schuhen.
- Wenn du mit Flip-Flops oder Schlappen Auto fährst, besteht zudem die Gefahr, dass du dich in der Fußmatte oder den Pedalen verhakst.
Besser also, du fährst grundsätzlich mit fest am Fuß sitzenden Schuhen, auch bei hohen Temperaturen. Es müssen ja keine dicken Lederschuhe sein. Ein Paar leichte Stoff-Sneaker tun es auch und lassen sich den Sommer über auch prima für Notfälle im Kofferraum oder unter dem Beifahrersitz deponieren.
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