28. November 2022, 9:00 Uhr
So geht's richtig Beleuchtung am Auto: Korrekte Benutzung und Bußgelder
Wenn die Beleuchtung am Auto nicht vorschriftsmäßig funktioniert oder nicht korrekt verwendet wird, droht ein Bußgeld. Denn wer bei schlechter Sicht ohne Licht unterwegs ist, gefährdet sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer. Was du rund ums Thema Abblendlicht, Fernlicht, Nebelscheinwerfer und Co. wissen solltest, erfährst du in diesem Artikel.
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Abblendlicht am Auto: Wann muss es leuchten?
Wenn es dunkel ist, müssen Autos grundsätzlich mit Beleuchtung fahren. Je nach Wetterlage muss das Abblendlicht jedoch gegebenenfalls auch tagsüber eingeschaltet sein. Das gilt beispielsweise während der Dämmerung oder bei anderweitig schlechter Sicht – etwa durch starken Regen- oder Schneefall. So schreibt es § 17 Straßenverkehrsordnung (StVO) vor. Auch in einem Tunnel muss das Abblendlicht eingeschaltet sein.
Wer trotz geltender Vorschrift ohne Abblendlicht fährt, muss mit einem Bußgeld beziehungsweise Verwarnungsgeld rechnen. Innerorts beträgt dieses 25 Euro, außerorts 60 Euro. Die genaue Höhe der zu zahlenden Geldbuße bei Lichtverstößen richtet sich häufig danach, ob andere Verkehrsteilnehmer beeinträchtigt wurden oder ob ein Sachschaden entstanden ist. .
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Ist die Sicht tagsüber gut, dann ist die Benutzung des Abblendlichts keine Pflicht. Das Abblendlicht kann trotzdem die Sicherheit im Straßenverkehr erhöhen. Nur mit Standlicht zu fahren, ist jedoch nicht gestattet. Das Tagfahrlicht darf nur am Tag und bei guten Sichtverhältnissen benutzt werden. Es dient ausschließlich dazu, für andere Verkehrsteilnehmer besser sichtbar zu sein. Wird die Sicht durch Wetterbedingungen und Dämmerung schlechter, reicht ein reines Tagfahrlicht nicht mehr aus.
Fernlicht: Wann und wo darf man es einschalten?
Das Fernlicht soll bei Dunkelheit und stark eingeschränkter Sicht dafür sorgen, dass Autofahrer selbst größere Streckenabschnitte überblicken können. Es darf nicht eingeschaltet werden, wenn die Straße durchgehend und ausreichend beleuchtet ist. Wenn ein anderes Fahrzeug entgegenkommt oder in geringem Abstand vorausfährt, muss abgeblendet werden.
Verwendest du das Fernlicht nicht korrekt, drohen Bußgelder in Höhe von 10 bis 35 Euro. Auch hier richtet sich der zu zahlende Betrag nach der möglichen Gefährdungs- oder Sachbeschädigungslage. Bei Nebel sollte das Fernlicht nicht eingeschaltet werden, da es die Sicht verschlechtert.
Das Fernlicht kommt zudem als Lichthupe zum Einsatz, darf so allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen verwendet werden. In der StVO wird die Verwendung der Lichthupe unter § 16 zu Warnzeichen geregelt. Erlaubt ist der Einsatz, wenn Verkehrsteilnehmer sich gefährdet sehen.
Viele Autofahrer sind sich unsicher, ob sie das Fernlicht auf der Autobahn verwenden dürfen. Bei starkem Verkehr erübrigt sich diese Frage meist, da stets Fahrzeuge in relativ dichtem Abstand vorausfahren. Bei geringerem Verkehrsaufkommen kannst du das Fernlicht auf der Autobahn nachts durchaus verwenden, jedoch nur, wenn der Mittelstreifen ausreichend lichtdicht ist, sodass der Gegenverkehr nicht geblendet wird.
Durchgehende Lichtpflicht in zahlreichen Ländern Europas
Wer im Ausland mit dem Auto unterwegs ist, sollte auch dort auf die Vorschriften bei der Beleuchtung achten. Bei Nichteinhaltung der Bestimmungen drohen je nach Land sehr hohe Bußgelder. Im europäischen Ausland gilt beispielsweise in einigen Ländern eine ganzjährige Lichtpflicht am Tag; dazu zählen unter anderem Dänemark, Polen, Tschechien und die Schweiz. In Italien muss außerorts und auf Autobahnen stets mit Licht gefahren werden. Wer dabei auf der sicheren Seite sein will, nutzt am besten das Abblendlicht, da nicht in allen Ländern bereits Regelungen zum Tagfahrlicht bestehen.
Wann darf man die Nebelscheinwerfer einschalten?
Nebelscheinwerfer sind erlaubt, wenn die Sicht durch Nebel, Schneefall oder Regen stark eingeschränkt wird und das Abblendlicht nicht ausreicht. Durch die spezielle Streuung des Lichts können sie sehr hilfreich sein. Bei guten Sichtverhältnissen würden sie allerdings andere Verkehrsteilnehmer blenden und sind deshalb nicht gestattet.
Und wann darf man die Nebelschlussleuchte benutzen? Während Nebelscheinwerfer auch bei Sichtbehinderung durch Regen eingesetzt werden können, ist die Nebelschlussleuchte nur für Nebel gedacht. Gemäß § 17 StVO dürfen Autofahrer die rote Leuchte nur einschalten, wenn die Sichtweite bei unter 50 Metern liegt.
Überprüfen lässt sich das ganz einfach: Da die Leitpfosten am Straßenrand im Abstand von 50 Metern stehen, darfst du die Nebelschlussleuchte einschalten, sobald du auf Höhe eines Pfostens den nächsten nicht erkennen kannst. Wird die Leuchte nicht eingeschaltet, obwohl es erforderlich wäre, droht ein Bußgeld von 20 Euro.
Darüber hinaus sind bei Nebel noch weitere Vorsichtsmaßnahmen zu beachten, beispielsweise ein ausreichender Sicherheitsabstand und eine angepasste Geschwindigkeit, um die eingeschränkte Sichtweite auszugleichen.
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Beleuchtung nicht richtig eingestellt, verschmutzt oder defekt: Schnell beheben!
Die Autoscheinwerfer sollten richtig eingestellt sein, damit sie bei eingeschalteter Beleuchtung keine anderen Verkehrsteilnehmer blenden. Die korrekte Einstellung sollte unbedingt von einer Werkstatt überprüft werden. Auch verschmutzte Beleuchtung oder defekte Lampen solltest du vermeiden. Wenn du feststellst, dass die Beleuchtung am Auto nicht funktioniert oder nicht zu sehen ist, musst du den Schaden schnellstmöglich beheben. Ansonsten sind in diesen Fällen bei einer Verkehrskontrolle ebenfalls Bußgelder zwischen 20 und 35 Euro zu erwarten.
- Auch tagsüber bei guter Sicht ist die Beleuchtung am Auto sinnvoll. Ein eingeschaltetes Tagfahrlicht oder Abblendlicht macht andere Verkehrsteilnehmer auf dich aufmerksam.
- Das Abblendlicht sollte nicht nur bei Fahrten im Dunkeln zum Einsatz kommen. Während der Dämmerung und bei wetterbedingter schlechter Sicht muss es auch eingeschaltet werden.
- Fernlicht, Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte sind nur dann zu verwenden, wenn die Situation es wirklich erfordert. Die Scheinwerfer können sonst andere Verkehrsteilnehmer blenden.
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