Wichtiger Warnhinweis: Betreten der Eisfläche verboten © iStock.com/Boyloso

18. Dezember 2024, 11:41 Uhr

Darf ich eigentlich? Betreten der Eisfläche verboten? Das gilt im Winter für zuge­fro­re­ne Seen

Klirrende Kälte, strahlender Sonnenschein und du hast Lust auf einen Spaziergang im Park – oder wie wäre es mit einer Runde Schlittschuhlaufen auf dem zugefrorenen See oder gar Eisangeln? Doch so einfach ist das nicht: Vielerorts ist das Betreten von Eisflächen verboten. Warum öffentliche Eisflächen oftmals gar nicht oder nur auf eigene Gefahr betreten werden dürfen, und ob bei Missachtung von Warnschildern ein Bußgeld droht, erfährst du hier.

Aufs Glatteis geführt? Wir lassen dich bei Rechtsfragen nicht im Stich. >>

Warn­hin­weis: Betreten der Eisfläche verboten

Bei Schnee und Eis im Winter frieren viele Seen, Flüsse und andere Gewässer zu und bilden vermeintlich verlockende Eisflächen, die zum Spazieren, Schlittschuhlaufen und Co. einladen. Das winterliche Vergnügen kann aber schnell lebensgefährlich enden, denn die Einbruchgefahr bei gefrorenen Gewässern ist hoch.

Daher ist das Betreten der Eisflächen oftmals untersagt. Neben zahlreichen Gewässern auf öffentlichen Grundstücken finden sich aus diesem Grund Hinweisschilder mit der Aufschrift „Betreten der Eisfläche verboten“. Ob eine Eisfläche zum Betreten freigegeben ist oder nicht, entscheiden die jeweils zuständigen Gemeinden oder Parkbetreiber. Eine allgemeingültige Regelung gibt es nicht.

Eisfläche betreten: Daher ist es vie­ler­orts verboten

Die Sicherheitsgefahr beim Betreten zugefrorener Gewässer ist sehr hoch. Ein paar Schritte auf dem Eis und schon knackt es bedrohlich, obwohl die Eisdecke doch gerade noch so stabil wirkte. Wie dick die Eisschicht auf einem Gewässer allerdings tatsächlich ist, lässt sich oftmals nur schwer einschätzen.

Wichtig zu wissen: Damit eine Eisfläche tragfähig und das Betreten sicher ist, muss die Eisschicht bei stehenden Gewässern mindestens 15 cm dick sein – bei fließenden Gewässern sind es 20 cm.

Zwar gibt es ein paar Hinweise, die darauf schließen lassen, dass eine Eisschicht noch zu dünn zum Betreten ist, wie dunkle Stellen, Risse oder Knistern, aber Laien können in der Regel nicht einschätzen, ob eine Eisfläche wirklich tragfähig ist. Besonders trügerisch sind verschneite Stellen. Und nicht jede Eisschicht ist flächendeckend gleich dick – Strömungen und Wassertiefe beispielsweise spielen hierbei eine Rolle.

Übrigens: Auch im Sommer gibt es oftmals gewisse Verbote für öffentliche Gewässer – so kann dort von den örtlichen Behörden beispielsweise das Baden untersagt werden.

© iStock.com/Andrey Danilovich

Haf­tungs­sa­che: Eisfläche zum Betreten frei­ge­ge­ben oder nicht?

Ob eine Eisfläche von den örtlichen Behörden oder Parkbetreibern zum Betreten freigegeben ist, entscheidet auch darüber, wer im Ernstfall haftet, wenn die Eisdecke bricht und es zu einem Unfall kommt. Dabei gilt grundsätzlich: Personen, die nicht offiziell freigegebene Eisflächen betreten und das Verbot ignorieren, tragen selbst das Haftungsrisiko.

Alle Informationen zu der privaten Rechtsschutzversicherung von ADVOCARD

Bei freigegebenen Eisflächen hingegen haftet bei einem Unfall derjenige, der für die Verwaltung der Fläche zuständig ist. Sollte die Eisdecke trotz Freigabe nicht standhalten, muss der Eigentümer der Fläche etwa die Kosten für den Noteinsatz übernehmen.

Auch das Aufstellen eines Schildes mit der Aufschrift „Betreten der Eisfläche auf eigene Gefahr“ entbindet die zuständigen Gemeinden oder Parkbetreiber nicht von ihrer Sicherungspflicht. Ist die Stärke der Eisfläche zum Begehen oder Schlittschuhlaufen nicht ausreichend, müssen sie im Ernstfall trotzdem haften.

Aus diesem Grund werden viele öffentliche Gewässer gar nicht erst zum Schlittschuhlaufen oder für andere Aktivitäten freigegeben. Stattdessen gibt es oftmals Ersatzangebote wie künstlich geschaffene Eislaufbahnen.

Übrigens: Ob die Eisfläche des Gewässers zum Betreten dick genug ist, muss durch Fachkräfte überprüft werden. Üblicherweise wird dafür die Feuerwehr beauftragt, die die Lage über einen gewissen Zeitraum hin beobachtet.

Info

Eisfläche betreten und ein­ge­bro­chen: So handelst du im Notfall

Hast du ein gefrorenes Gewässer betreten und es bilden sich Risse in der Eisfläche oder es fängt an zu knistern, solltest du dich umgehend flach hinlegen – so verteilst du dein Gewicht gleichmäßig auf der Eisdecke. Versuche dann langsam und ohne ruckartige Bewegungen Richtung Ufer zu robben.

Brichst du ganz ein, solltest du deine Arme so schnell wie möglich ausbreiten, um zu verhindern, dass du untertauchst. Anschließend kannst du versuchen, vorsichtig auf die Oberfläche der Eisschicht zu kommen. Musst du stattdessen jemandem Hilfe leisten, rufe den Notruf (112) an und sieh dich nach einem Rettungsring am Ufer um. Auch ein langer Stock, Schal oder eine Jacke können hilfreich sein.

Wichtig: Betritt bei dem Hilfeversuch aber niemals selbst die Eisfläche.

Hin­weis­schild ignoriert: Diese Strafen drohen bei Verstößen

Begibst du dich trotz aller Warnschilder und wider besseres Wissen auf eine zum Betreten verbotene Eisfläche, begehst du damit eine Ordnungswidrigkeit. Wirst du erwischt, folgt im besten Fall eine mündliche Verwarnung.

Allerdings kann auch eine Geldbuße drohen. Die Höhe dieser Strafzahlung ist nicht einheitlich festgelegt und wird in der Regel von den Parkbetreibern oder den jeweiligen Gemeinden vorgeschrieben. Du musst eine Geldbuße bezahlen, hast aber noch rechtliche Fragen? Wir beraten dich gerne.

Grundsätzlich gilt: Bevor du dir deine Schlittschuhe schnappst, um auf einem zugefrorenen See Eis zu laufen, solltest du dich vergewissern, ob die Fläche dafür freigegeben ist. Beachte unbedingt Warnschilder und andere Warnhinweise wie etwa erste Risse im Eis oder dunkle Stellen. Im Zweifel weichst du besser auf eine künstliche Schlittschuhbahn aus – so bist du nicht nur sicher unterwegs, sondern vermeidest auch ein mögliches Bußgeld.

FAQ

  • Wann darf ich eine Eisfläche betreten und wann ist es verboten?

Ob du eine Eisfläche betreten darfst, etwa zum Schlittschuhlaufen, hängt davon ab, ob das Gewässer zum Betreten freigegeben ist. Entscheiden tun dies die Gemeinden oder Parkbetreiber, die in der Verantwortung sind, zu prüfen, ob das Eis tragfähig ist.

  • Wann ist ein See zugefroren?

Das Betreten eines gefrorenen Sees oder anderen stillen Gewässers ist dann sicher, wenn die Dicke der Eisfläche mindestens 15 cm beträgt – bei fließenden Gewässern müssen es mindestens 20 cm sein.

  • Wer haftet, wenn eine Person ins Eis einbricht?

Personen, die eine zum Betreten verbotene Eisfläche trotz Verbotsschildern und Warnhinweisen betreten, haften im Ernstfall selbst. Passiert ein Unfall auf einer freigegebenen Eisfläche, haftet die zuständige Behörde oder der Parkbetreiber.

Artikel teilen

Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.

So einfach ist Rechtsschutz

Ein Rechtsstreit, ganz gleich in welchem Bereich, kommt oft unverhofft. Darum hat ADVOCARD mit dem 360°-Rechtsschutz einen besonders leistungsstarken Rundumschutz geschaffen.

Mehr erfahren

Mediation

Vertragen statt klagen: mit Mediation rechtliche Konflikte ohne Gerichts­ver­fahren lösen.

Strei­tatlas

Streit in Berlin? Zoff in München? Der interaktive Atlas zeigt, wo die deutschen Streithähne leben.

ADVOCARD-Service

Kompetente Beratung und professionelle Unterstützung rund um die Uhr.