8. September 2016, 8:44 Uhr
Mit und ohne Warnblinklicht Bus überholen: Das müssen Autofahrer beachten
Wenn sie einen Bus überholen wollen, müssen Autofahrer besonders vorsichtig sein, um auf der sicheren Seite zu bleiben. Bei eingeschaltetem Warnblinklicht ist das nämlich komplett verboten, und auch sonst sind beim Überholen einige Regeln zu beachten.
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Bus überholen: Immer vorsichtig sein
Wie Autofahrer sich gegenüber Linien- oder Schulbussen und Straßenbahnen zu verhalten haben, ist in § 20 Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Generell ist an und um Haltestellen immer Vorsicht geboten, sowohl in Fahrtrichtung des Busses als auch auf der Gegenfahrbahn. Sie dürfen also einen Bus überholen, müssen aber darauf achten, dass Sie niemanden gefährden. Wenn sich die Haltestelle in der Fahrbahnmitte befindet und Fahrgäste ein- oder aussteigen, dürfen Sie nur mit Schrittgeschwindigkeit rechts an dem Bus vorbeifahren. Außerdem müssen Sie einen ausreichenden Abstand einhalten, um die Fahrgäste nicht zu behindern oder zu gefährden. Falls nötig, müssen Sie warten und den Fußgängern Vorrang gewähren. Außerdem muss es Bussen ermöglicht werden, zügig von der Haltestelle abzufahren. Sie müssen als Autofahrer also gegebenenfalls warten und dem Bus das Einfädeln in den fließenden Verkehr ermöglichen.
Bei Warnblinklicht gilt Überholverbot
Ein Sonderfall liegt vor, wenn der Bus das Warnblinklicht eingeschaltet hat. Nähert er sich so einer Haltestelle, dürfen Sie den Bus nicht überholen. Steht er mit eingeschaltetem Warnblinklicht dort, dürfen Sie in beiden Richtungen nur in Schrittgeschwindigkeit an ihm vorbeifahren. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Haltestelle sich inner- oder außerorts befindet. Es ist auch unerheblich, ob sie am Straßenrand oder in einer separaten Busbucht liegt. Sämtliche Regelungen gelten aber lediglich für Linien- und Schulbusse sowie Straßenbahnen. Ein Fernbus, der an einer Bushaltestelle hält, ist davon nicht betroffen.
Verstöße werden mit Bußgeld bestraft
Wenn Sie einen Bus überholen, der sich mit eingeschaltetem Warnblinklicht einer Haltestelle nähert, müssen Sie mit einem Bußgeld von mindestens 60 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Teuer kann es auch werden, wenn Sie beim Vorbeifahren an einem Bus, der mit Warnblinklicht bereits an der Haltestelle steht, die erforderliche Schrittgeschwindigkeit überschreiten. Es werden mindestens 15 Euro fällig. Wenn Sie mehr als 60 km/h zu schnell fahren, beträgt das Bußgeld 680 Euro, hinzu kommen zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von drei Monaten.
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