Den Atemalkoholtest darf man verweigern benjaminnolte, Fotolia

20. August 2018, 9:44 Uhr

Darf ich eigentlich? Alko­hol­test ver­wei­gern: Ist das möglich?

Du gerätst in eine Polizeikontrolle und wirst zum Alkoholtest aufgefordert. Bist du jetzt verpflichtet, zu pusten? Nein! Den Atemalkoholtest darfst du verweigern. Die Beamten dürfen anschließend aber eine Blutprobe anordnen, wenn sie hinreichenden Verdacht auf Alkohol- oder Drogeneinfluss haben.

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Zum Atem­al­ko­hol­test kann die Polizei dich nicht zwingen

Zur Teilnahme am Atemalkoholtest, also zum Pusten ins Alcotest-Gerät, bist du als Auto-  oder Fahrradfahrer gesetzlich nicht verpflichtet. Wenn du mitmachst – zum Beispiel, weil du keinen Alkohol getrunken und dir somit nichts vorzuwerfen hast – geschieht das freiwillig.

Wenn du den Test ablehnst, begehst du also keine Straftat oder Ordnungswidrigkeit.

Alko­hol­test ver­wei­gert: Was passiert jetzt?

Allerdings kann die Polizei bei ausreichendem Verdacht einen Bluttest anordnen – und den darfst du dann nicht verweigern.

Bis August 2017 brauchten Polizisten für die Blutprobe in solchen Fällen einen richterlichen Beschluss, es sei denn, es war "Gefahr im Verzug". Entsprechend lange dauerte es meist, bis der Test durchgeführt werden konnte. Durch eine Gesetzesänderung wurde diese Hürde jedoch abgeschafft, sodass nun gemäß § 81a Strafprozessordnung (StPO) auch Polizeibeamte jederzeit bei einer Verkehrskontrolle die Blutprobe anordnen dürfen.

Das heißt: Haben die Polizisten den dringenden Verdacht, dass du unter Alkohol- oder Drogeneinfluss am Steuer sitzt und somit eine Gefahr für andere bist, dürfen sie dich mit auf die Wache nehmen und dir für einen Alkoholtest Blut entnehmen lassen – gemäß § 81a StPO auch gegen deinen Willen.

Wenn die Beamten hingegen der Ansicht sind, dass die Verdachtsmomente nicht ausreichen, werden sie dich wahrscheinlich weiterfahren lassen.

Und wenn der Bluttest positiv ist?

Der Atemalkoholtest ist ab einem Wert von 0,5 Promille kein Beweismittel vor Gericht. Dort darf in diesem Fall nur das Ergebnis des Bluttests herangezogen werden. Dieser wird daher auch dann durchgeführt, wenn das Alcotest-Gerät nach dem Pusten ein entsprechendes Ergebnis anzeigt.

Ergibt auch der Bluttest, dass du alkoholisiert am Steuer gesessen hast, dann kommt es auf den genauen Promillewert an:

Beim erstmaligen Verstoß gegen die Grenze von 0,5 Promille Alkohol im Blut beträgt das Bußgeld 500 Euro, dazu kommen zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.
Auch die Kosten für die Blutuntersuchung musst du in diesem Fall tragen.

Wirst du häufiger alkoholisiert am Steuer erwischt, erhöhen sich die Bußgelder und es gibt mehr Punkte. Ab einem Wert von 1,1 Promille droht nicht nur ein vorübergehendes Fahrverbot, sondern der dauerhafte Führerscheinentzug.

Wichtig: Ruhig bleiben und nicht hand­greif­lich werden

Du hast nichts getrunken, willst einfach nur nach Hause und fühlst dich durch die Polizeikontrolle ungerecht behandelt? Trotzdem heißt es: Ruhig und sachlich bleiben, wenn du den Alkoholtest verweigern möchtest. Mache den Beamten deutlich, dass du deine Rechte kennst, aber bewahre immer einen kühlen Kopf. Wenn du keinen Alkohol getrunken hast, spricht andererseits auch nichts dagegen, einfach den Test mitzumachen.

Wichtig: Nie beleidigend oder handgreiflich werden, denn Widerstand gegen Polizeibeamte ist gemäß § 113 StGB eine Straftat.

FAZIT
  • Der Atem­al­ko­hol­test ist keine Pflicht – du darfst ihn verweigern.
  • Ordnet die Polizei aber anschlie­ßend einen Bluttest an, kannst du diesen nicht verweigern.
  • Als Beweis­mit­tel vor Gericht gilt ab einem Pro­mil­le­wert über 0,5 nur das Ergebnis des Bluttests.
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