9. September 2019, 8:54 Uhr
Achtung, das wird teuer Bußgeldverfahren: Der Ablauf in 3 Schritten
Mit einem Bußgeldverfahren werden in Deutschland Ordnungswidrigkeiten geahndet. Wurdest du zum Beispiel geblitzt und sollst ein Bußgeld zahlen, hältst das aber für unberechtigt, dann kannst du im Rahmen des Verfahrens auch Einspruch einlegen. Hier erfährst du, wie die einzelnen Verfahrensschritte grundsätzlich aussehen.
Rundum abgesichert – nicht nur hinter dem Steuer: Wir stehen dir zur Seite. >>
Was ist ein Bußgeldverfahren?
Ordnungswidrigkeiten gelten als sogenannte nicht erhebliche Gesetzesverstöße. Deshalb werden sie auch nicht strafrechtlich verfolgt, sondern lediglich mit einem Bußgeld belegt.
Für die Rechtssprechung hat das Bußgeldverfahren bei der Verfolgung und Unterbindung von Ordnungswidrigkeiten eine große Bedeutung. Sein Ablauf ist im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) definiert. Bußgeldverfahren kommen in mehreren Rechtsgebieten zum Einsatz, oft zum Beispiel bei Verstößen im Bereich Verkehrsrecht – Stichwort Blitzer, Abstandsverstoß oder Handy am Steuer.
Schritt 1: Das Vorverfahren
Grundsätzlich umfasst ein Bußgeldverfahren drei Abschnitte. Der erste Schritt ist das sogenannte Vorverfahren. Es umfasst die Ermittlung und Ahndung des Verstoßes.
Ist zum Beispiel ein Pkw-Fahrer mit überhöhter Geschwindigkeit in eine Radarfalle geraten, prüft die Polizei oder das Ordnungsamt gemäß OWiG den Sachverhalt. Dazu werden Tatbestände und Beweise in Augenschein genommen. Je nach Sachlage werden zum Beispiel
- Zeugen gehört,
- Sachverständige hinzugezogen
- und/oder Einlassungen anderer betroffener Personen berücksichtigt.
Im Fall des zu schnellen Fahrens dient zum Beispiel die Aufnahme aus der Radarfalle als Beweis.
Die Person, der der Verstoß vorgeworfen wird – im Amtsdeutsch in diesem Zusammenhang "der/die Betroffene" genannt –, hat im Rahmen des Vorverfahrens die Möglichkeit, sich zu den Vorwürfen zu äußern, meistens in Form eines Anhörungsbogens. Das ist jedoch rein freiwillig. Zudem ist es vor dem Ausfüllen und Zurücksenden des Anhörungsbogens möglich, sich mit einem Anwalt zu beraten – je nach Schwere des Vorwurfs kann das sogar empfehlenswert sein.
Im Vorverfahren wird also insgesamt geprüft, ob die Ordnungswidrigkeit tatsächlich begangen wurde. In diesem Stadium kann es deshalb zu einer Einstellung des Verfahrens kommen, wenn sich herausstellt, dass der Vorwurf unbegründet ist. Eine andere Möglichkeit ist, dass eine Verwarnung ausgesprochen wird – mit oder ohne Verwarnungsgeld.
Kommen hingegen weder eine Einstellung des Verfahrens noch eine Verwarnung in Betracht, wird ein Bußgeldbescheid erlassen und das Bußgeldverfahren geht weiter.
Schritt 2: Das Zwischenverfahren
Ist der Betroffene mit dem Bußgeldbescheid nicht einverstanden, kann er innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung Einspruch einlegen. Um diesen geht es im anschließenden Zwischenverfahren.
- Ist der Einspruch fristgerecht eingegangen und zulässig, prüft die zuständige Verwaltungsbehörde, ob der Bescheid aufgrund des Einspruchs aufgehoben wird.
- Ist das nicht der Fall, geht die Akte an die Staatsanwaltschaft. Sie prüft den Fall erneut.
- Kommt sie zum selben Schluss wie die Behörde, leitet sie die Akte an das zuständige Amtsgericht weiter. Das Gericht prüft seinerseits noch einmal die
- Zulässigkeit des Einspruchs und die eigene Zuständigkeit. Ist alles ordnungsgemäß, wird das Hauptverfahren eröffnet.
Schritt 3: Das Hauptverfahren
Im Hauptverfahren wird die Ordnungswidrigkeit vor dem zuständigen Amtsgericht verhandelt. Dazu werden Zeugen geladen, die Beweisaufnahme eröffnet sowie Gutachter und Sachverständige gehört. Auch der Betroffene hat in der Verhandlung das Recht, sich zu äußern. Alternativ kann er über seinen Anwalt eine Erklärung abgeben lassen oder zu den Vorwürfen schweigen.
In einigen Fällen kann das Amtsgericht auch ohne Verhandlung durch einen Beschluss entscheiden. In solch einem Fall muss das Gericht aber sowohl den Betroffenen als auch die Staatsanwaltschaft über diesen Schritt informieren und beiden Parteien eine Stellungnahme gewähren.
Auch im Hauptverfahren können die Richter das Verfahren noch einstellen. Andernfalls wird per Urteil geklärt, ob die Ahndung der Ordnungswidrigkeit durch Bußgeldbeschluss rechtmäßig ist oder nicht.
Der Betroffene hat die Möglichkeit, gegen das Urteil des Amtsgerichts bis zu einem Monat nach Zustellung Rechtsbeschwerde einzulegen.
Bitte lesen Sie zu dem Inhalt auch unsere Rechtshinweise.