Lückenhafte Messdaten einer Radarfalle: Geldbuße aufgehoben © TimSiegert-batcam/Fotolia

10. Juli 2019, 13:08 Uhr

Geblitzter siegt vor Gericht Lücken­haf­te Messdaten einer Radar­fal­le: Geldbuße aufgehoben

Ein Urteil, das zahlreiche Autofahrer im Saarland vor einem Bußgeld bewahren könnte: Speichert eine Radarfalle entscheidende Messdaten nicht, sind die Bilder nicht verwertbar. Das entschied der Verfassungsgerichtshof des Saarlands (VGH). Legen betroffene Temposünder Widerspruch ein, stehen die Chancen gut, straffrei davon zu kommen.

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Radar­fal­le mit "Erin­ne­rungs­lü­cken"

100 Euro Geldbuße und ein Punkt in der Verkehrssünderkartei des Flensburger Kraftfahrt-Bundesamts. So sah die Strafe eines 47-Jährigen aus, der im Juni 2016 in einer Tempo-30-Zone im saarländischen Friedrichsthal mit 27 km/h zu viel auf dem Tacho geblitzt worden war.  Die Geldbuße wegen Geschwindigkeitsübertretung und den Eintrag wollte der Mann nicht ohne Weiteres hinnehmen. Er bestand darauf, die ermittelten Werte der Radarfalle zu erfahren.

Das war aber nicht möglich, denn der Blitzer vom Typ Traffistar S 350 speichert nicht alle erforderlichen Messdaten. Daraufhin klagte der Fahrer. Nicht wegen der Geschwindigkeitsübertretung an sich, sondern weil er sie wegen der fehlenden Informationen erst gar nicht anfechten konnte.

Dem wollten sich das Amtsgericht sowie das Oberlandesgericht Saarbrücken nicht anschließen und wiesen die Klage ab. Daraufhin zog der Autofahrer vor den VGH und bekam dort Recht.

 

Ein Vogel kann die Radar­fal­le täuschen

Die obersten Richter des Bundeslandes schalteten zur Urteilsfindung drei Sachverständige ein. Dabei stellte sich heraus, dass das eingesetzte Blitzer-Modell bei der Geschwindigkeitsmessung lediglich Start- und Endpunkt erfasst und dokumentiert. Was auf der Strecke zwischen den beiden Messpunkten passiert, speichert die Radarfalle nicht. Das Problem: Bereits ein Vogel, der zwischen Sensoreinheit und Auto fliegt, kann das Messergebnis verfälschen. Doch das lässt sich mangels Aufzeichnungen nicht nachvollziehen.

Wegen der lückenhaften Daten fehle dem Kläger die Grundlage, sich gegen die ihm vorgeworfene  Geschwindigkeitsübertretung zu wehren, befanden die Richter. Im Urteil (AZ Lv 7/17) heißt es: "Das Grundrecht auf wirksame Verteidigung schließt auch in einem Bußgeldverfahren über eine Geschwindigkeitsüberschreitung ein, dass die Rohmessdaten der Geschwindigkeitsmessung zur nachträglichen Plausibilitätskontrolle zur Verfügung stehen."

 

Bun­des­wei­te Kon­se­quen­zen möglich Mehr Informationen zum Thema Verkehrsrechtsschutz

An den Urteilsspruch müssten sich die saarländischen Gerichte nun – "vorbehaltlich einer abweichenden späteren Entscheidung des Bundesgerichts oder des Bundesverfassungsgerichts" – orientieren, so der Verfassungsgerichtshof weiter. Das bedeutet, dass künftige Entscheidungen in vergleichbaren Fällen nach Rechtsbeschwerde durch das Verfassungsgericht Saarland korrigiert werden.

Aber auch für Gerichte in anderen Bundesländern dürfte das Urteil des saarländischen VGH Signalwirkung haben. Radarfallen des betroffenen Typs sind bundesweit im Einsatz und letztendlich gehe es bei diesem
Urteil um "sehr grundsätzliche Fragen von Verteidigungsrechten und Fairnessgeboten", so der Vorsitzende Richter.

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