26. Januar 2017, 10:14 Uhr
Sonderfahrstreifen Busspur: Wer sie wann nutzen darf
Ist die Busspur wirklich nur für Linienbusse reserviert, oder dürfen Autofahrer sie in bestimmten Situationen ebenfalls nutzen? Lesen Sie, was für diese besonderen Fahrstreifen gilt und welche Bußgelder drohen, wenn die Regeln nicht beachtet werden.
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Die Busspur ist für Linienbusse gedacht
Zweck der Busspur ist es, den öffentlichen Nahverkehr effizienter zu gestalten und dafür zu sorgen, dass Linienbusse schneller vorankommen. Sie wird durch das Verkehrszeichen 245 markiert, einen weißen Bus auf blauem Grund. In der Regel trägt auch die Fahrbahn die Aufschrift "BUS".
Grundsätzlich dürfen diese Fahrstreifen nur von Linienbussen und Schulbussen benutzt werden. Wer die Busspur unberechtigt befährt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 15 Euro rechnen. Sofern der Linienverkehr behindert wird, sind es sogar 35 Euro. Auch Reisebusse dürfen die Busspur übrigens nicht benutzen. Für Autofahrer ist außerdem wichtig, dass die Busspur auch Einfluss auf die Vorfahrtsregeln hat: Linienbusse haben dort Vorrang, und abbiegende Autos müssen sie zuerst durchfahren lassen. Wer das nicht tut, muss ein Bußgeld von 20 Euro zahlen. Bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer drohen sogar 70 Euro und ein Punkt in Flensburg.
Wer den Fahrstreifen außerdem nutzen darf
Unter Umständen dürfen aber einige andere Fahrzeugarten ebenfalls auf der Busspur fahren: Sie kann zum Beispiel durch ein zusätzliches Schild für Taxis oder Fahrräder nutzbar sein. Seit 2015 dürfen Busspuren gemäß Elektromobilitätsgesetz auch für Elektroautos freigegeben werden. Andere Fahrzeuge müssen aber immer darauf achten, dass sie die Linienbusse auf diesem Fahrstreifen nicht behindern; diese haben Vorrang. Gegebenenfalls müssen sich andere Fahrzeuge außerdem an die gesonderten Lichtzeichen für diese Spur halten.
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