Cannabis am Steuer: Erlaubter Grenzwert und Strafen © iStock.com/JasonDoiy

24. Juli 2024, 16:14 Uhr

Achtung, das wird teuer Cannabis im Stra­ßen­ver­kehr: Das gilt am Steuer und auf dem Fahrrad

Der Konsum von Cannabis und die Teilnahme am Straßenverkehr sind eine gefährliche Kombination, die nicht nur die Sicherheit des Fahrers, sondern auch die aller anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet. Deshalb ist in Deutschland Cannabis am Steuer und am Lenker verboten. In der Rechtsprechung hat sich allerdings ein THC-Grenzwert durchgesetzt. Was du darüber wissen solltest, und welche Strafen drohen, erfährst du hier.

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Teilweise Lega­li­sie­rung: Neue Regeln beim Umgang mit Cannabis

Die Bundesregierung hat zum 1. April 2024 die Regeln für den Umgang mit Cannabis gelockert. Erwachsene dürfen seitdem maximal 50 Gramm der Droge für den Eigengebrauch zu Hause besitzen und außerhalb der Wohnung bis zu 25 Gramm dabeihaben.

Achtung: Trotz der teilweisen Legalisierung sind die bisherigen Regeln für Cannabis im Straßenverkehr weiter in Kraft. Bundestag und Bundesrat haben zwar einen Grenzwert des Cannabiswirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) von 3,5 Nanogramm pro Milliliter Blutserum beschlossen, rechtlich gültig ist der Gesetzentwurf aber noch nicht (Stand: Juli 2024).

Cannabis im Stra­ßen­ver­kehr: Grenzwert für THC

Darf man bekifft Auto fahren? Nach aktueller Rechtslage ist das strikt verboten. Fahren unter dem Einfluss von Cannabis kann nämlich die Wahrnehmung, Reaktionszeit und Entscheidungsfähigkeit am Steuer erheblich beeinträchtigen. So führen bereits geringe Mengen des Wirkstoffs THC zu einer Verschlechterung der motorischen Fähigkeiten.

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Dennoch: In der gerichtlichen Praxis hat sich hinsichtlich der Dosis des psychoaktiven THC mehrheitlich ein gewisser Spielraum durchgesetzt. Demnach liegt der geduldete Grenzwert für Cannabis im Straßenverkehr derzeit bei 1,0 Nanogramm pro Milliliter Blutserum. Nach dieser Konzentration richten sich die meisten Gerichte. Nur der Bayerische Verwaltungsgerichtshof erlaubt 2,0 Nanogramm. In jedem Fall gilt: Bei Überschreitung drohen empfindliche Strafen.

Wichtig zu wissen: Der Grenzwert von 1,0 Nanogramm wird bereits durch den bloßen Konsum von Cannabis erreicht, unabhängig davon, wieviel du konsumiert hast und ob der Konsum Tage zurückliegt.

Damit ist es bei Cannabis ähnlich wie bei Alkohol am Steuer. Hierbei drohen Konsequenzen ab einem Grenzwert von 0,5 Promille. Je nach Fahrverhalten können Strafen aber schon ab 0,3 Promille verhängt werden. Übrigens: Die Kombination von Cannabis und Alkohol am Steuer ist verboten – unabhängig von Grenzwerten.

Info

Darf man bekifft Fahrrad oder E-Scooter fahren?

Nein, Cannabis auf dem Fahrrad ist verboten und wird teils sehr hart bestraft. Grundsätzlich gelten die gleichen rechtlichen Konsequenzen wie bei Drogennutzung am Steuer eines Autos. Je nach Schwere des Verstoßes kann es Geld- und Freiheitsstrafen geben sowie gegebenenfalls Fahrverbote und Führerscheinentzug.

Gleiches gilt für die Fahrt mit dem E-Scooter unter Drogeneinfluss. Das Verwaltungsgericht Berlin wies die Klage eines jungen Mannes zurück, der bekifft E-Scooter gefahren war und anschließend gegen den Entzug seines Führerscheins geklagt hatte (AZ VG 11 L 184/23). Er hatte der Anordnung, an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) teilzunehmen, nicht Folge geleistet.

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Zu viel Cannabis am Steuer: Welche Strafen drohen?

Die rechtlichen Konsequenzen für den Konsum von Cannabis im Straßenverkehr in Deutschland sind streng und können schwerwiegende Folgen nach sich ziehen. Die gesetzlichen Regeln dazu ergeben sich aus der Straßenverkehrsordnung (StVZO) sowie aus dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG).

Das heißt: Wer mit zu viel THC am Steuer erwischt wird, kann sowohl eine verkehrsrechtliche Ordnungswidrigkeit begehen als auch eine Straftat gemäß Betäubungsmittelgesetz.

Dabei fallen die Strafen unterschiedlich hart aus. Entscheidend ist unter anderem die nachgewiesene Häufigkeit der Verstöße:

  • Für Ersttäter drohen 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg sowie ein Monat Fahrverbot.
  • Beim zweiten Verstoß ist zu rechnen mit 1.000 Euro Bußgeld, zwei Punkten in Flensburg und drei Monaten Fahrverbot.
  • Beim dritten Verstoß sind 1.500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und drei Monate Fahr­ver­bot zu erwarten.

Außerdem müssen überführte Fahrer in jedem Fall an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) teilnehmen. Kommt es unter Cannabis zu einer Gefährdung des Straßenverkehrs, kann eine Straftat vorliegen. Dann ist eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren und der dauerhafte Entzug der Fahrerlaubnis möglich.

Fahranfänger müssen zusätzlich mit einer Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre sowie mit der Pflicht zur Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar rechnen. Wenn der neue Grenzwert von 3,5 Nanogramm in Kraft tritt, bleibt es für Fahranfänger beim alten Richtwert von 1,0 Nanogramm THC, also dem absoluten Verbot von Cannabis hinterm Steuer. Ausnahmen sollen bei medizinisch notwendigem Cannabiskonsum gemacht werden. Ab wann die geplanten Regelungen gültig sein werden, ist derzeit offen (Stand: Juli 2024).

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