2. Juni 2020, 12:00 Uhr
Achtung, das wird teuer Der Bußgeldkatalog: Index gegen Verkehrssünder
Normalerweise sucht man sich aus einem Katalog was Schönes aus: ein Kleidungsstück, ein neues Sofa, den nächsten Urlaub. Nicht so beim Bußgeldkatalog.
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Bußgeldkatalog regelt Ahndung von Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten
Was an Bußgeldern so schön sein soll, dass sie in einem Katalog landen, wissen vor allem die Finanzminister: Für sie ist die „Bußgeldkatalog-Verordnung“ (BKatV) eine willkommene Einnahmequelle – für die meisten anderen dagegen eher eine Ermahnung, sich im Straßenverkehr ordnungsgemäß zu verhalten.
Eine Rechtsschutz-Versicherung sichert dich für den Ernstfall zwar ab – wirst du zum Beispiel zu Unrecht geblitzt, kannst du dagegen vorgehen, wenn es hart auf hart kommt auch mit rechtlichem Beistand. Doch wer keine Punkte oder ein Bußgeld kassieren möchte, der sollte das Schicksal besser gar nicht erst herausfordern.
Der Bußgeldkatalog regelt die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr – vom Bei-Rot-über-die-Ampel-Gehen bis hin zum Überschallgeschwindigkeitstest in der geschlossenen Ortschaft. Für geringfügige Vergehen werden oft nur Verwarnungsgelder verhängt, die ebenfalls im Bußgeldkatalog gelistet sind. Als Fußgänger bei Rot über die Ampel gehen ist so ein Fall – ring-ring, fünf Euro für die Staatskasse. Autofahren, ohne angeschnallt zu sein, kostet laut Bußgeldkatalog 30 Euro – schon nicht mehr so lustig.
Wann drohen neben dem Bußgeld auch Punkte und Fahrverbot?
Von der Höhe des verhängten Bußgeldes und der Schwere der Ordnungswidrigkeit hängt es ab, ob zusätzlich zum Bußgeld die gefürchteten Punkte in Flensburg dazukommen – und die sind deutlich weniger attraktiv als Treuepunkte wie beim Bäcker.
Manchmal droht sogar ein Fahrverbot, etwa bei der Überschreitung der Geschwindigkeit. Beispiel: Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h (innerorts) beziehungsweise 26 km/h (außerorts) reicht schon ein einmaliger Verstoß, um ein Fahrverbot zu kassieren. Hinzu kommen jeweils ein Punkt sowie 80 Euro Bußgeld.
Verkehrssünder bekommen dann die Möglichkeit, für die Dauer von ein bis drei Monaten zu entschleunigen und die Vorzüge des Fahrradfahrens oder des öffentlichen Nahverkehrs kennenzulernen.
Der Bußgeldkatalog bietet eine reichhaltige Auswahl an Sanktionen – und zwar nicht nur für Autofahrer, sondern auch für alle anderen Verkehrsteilnehmer! Wer darauf verzichten und sein Geld lieber für schöne Dinge ausgeben möchte, sollte ganz einfach die Regeln im Straßenverkehr beachten.
Und wer auf Nummer sicher gehen möchte, der sollte sich außerdem über einen umfassenden Verkehrs-Rechtsschutz informieren. Um gewappnet zu sein. Für den Fall der Fälle.
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