12. Oktober 2015, 15:44 Uhr
Als Beweis zulässig Drogen am Steuer: Blutprobe bei Verdacht rechtens
Haben Polizisten bei einer Verkehrskontrolle den Verdacht, dass der Fahrer unter dem Einfluss von Drogen am Steuer steht, können sie auch ohne richterlichen Beschluss eine Blutprobe entnehmen, die vor Gericht als Beweis zulässig ist. Das hat das Amtsgericht München in einem jetzt veröffentlichten Urteil (AZ 953 OWi 434 Js 211506/14) entschieden.
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Konkret ging es um den Fall eines 24-jährigen Mannes, der Polizisten bei einer Verkehrskontrolle durch seine zitternden Hände, geröteten Augen und einen glasigen Blick aufgefallen war. Auf Nachfrage gab er zu, einen Tag zuvor Drogen genommen zu haben. Nachdem sich der Mann zunächst mit einer Blutprobe einverstanden erklärt hatte, änderte er später seine Meinung. Ein Polizeibeamter ordnete die Blutprobe wegen dringenden Verdachts auf Drogen am Steuer gegen den Willen des Autofahrers trotzdem an, ohne vorher eine richterliche Entscheidung einzuholen.
Wie das Amtsgericht München nun entschied, war dieses Vorgehen rechtens, da der Polizist aufgrund sachlicher Überlegungen handelte. Hätten die Beamten eine richterliche Entscheidung abgewartet und dann erst die Blutprobe entnehmen lassen, wäre möglicherweise der Beweiswert nicht mehr ausreichend gewesen, so die Richter. Da sich der Mann außerdem zunächst mit der Blutprobe einverstanden erklärt hatte, hätten die Beamten nicht damit rechnen müssen, dass er sich später weigern würde.
Das Gericht verurteilte den 24-Jährigen, der unter Drogen am Steuer gesessen hatte, zu einem Bußgeld von 500 Euro und ordnete einen Monat Fahrverbot an. Der Mann hatte vergeblich darauf plädiert, dass die Entnahme der Blutprobe rechtswidrig gewesen sei und daher nicht für das Verfahren hätte verwendet werden dürfen.
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