7. März 2016, 10:48 Uhr
Umbau E-Bike nachrüsten: Diese Regelungen sind zu beachten
Wenn Sie ein E-Bike nachrüsten und damit Ihr Fahrrad zu einem Elektrofahrrad machen wollen, sind einige Regelungen zu beachten. Unter Umständen können Sie haftbar gemacht werden, wenn es nach dem Umbau zu einem Unfall kommt.
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E-Bike nachrüsten: Sicherheit geht vor
Im Grunde ist es bei vielen Fahrrädern möglich, sie zum E-Bike umzurüsten. Dafür sind Umbausets erhältlich und in der Regel müssen das Rad sowie die Schaltung und die Kassette aus- und wieder eingebaut werden. Als Laie sollten Sie aber nur dann ein E-Bike nachrüsten, wenn Sie ein sehr gutes technisches Verständnis besitzen und sich ausführlich mit dem Thema befasst haben. Andernfalls sollten Sie mit dem Umbau lieber einen Experten beauftragen. Dieser kann außerdem überprüfen, ob Ihr nachgerüstetes Fahrrad tatsächlich sicher ist. Die Anforderungen an das Material steigen mit der Umrüstung, zum Beispiel sind die Bremsen durch die höheren Geschwindigkeiten einer größeren Belastung ausgesetzt.
Vorsicht: Der Umbau beeinflusst die Haftung
Es gibt aber noch einen weiteren Grund, warum Sie die Nachrüstung lieber einem Fachmann überlassen sollten: Wenn Sie ein E-Bike nachrüsten, entsteht dadurch aus rechtlicher Sicht ein neues Produkt. Wenn Sie den Umbau selbst vornehmen, werden Sie zum Hersteller. Damit löschen Sie die Garantieleistungen des Radherstellers und sind nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) selbst haftbar, falls es zu einem Unfall kommen sollte. Wenn Sie den Umbau dagegen von einem Händler erledigen lassen, wird dieser zum Hersteller – mit allen gesetzlichen Gewährleistungen.
Besondere Ausstattung beachten
Sobald Ihr neues E-Bike über ein Pedelec hinausgeht, also mehr als eine Trittunterstützung bis 25 km/h bietet, müssen Sie noch weitere Aspekte beachten: Solche Elektrofahrräder benötigen eine Betriebserlaubnis vom TÜV und eine besondere Ausstattung mit Nummernschild, Rückspiegel und zusätzlichen Reflektoren. Auch die Reifen müssen zusätzliche Anforderungen erfüllen und eine Mindestprofiltiefe von einem Millimeter aufweisen. Außerdem entsteht eine Versicherungspflicht und Sie müssen mindestens eine Mofa-Fahrerlaubnis besitzen, um das E-Bike im Straßenverkehr nutzen zu können.
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