E-Scooter fahren ohne Ärger: Die wichtigsten Verkehrsregeln © iStock.com/Marcus Lindstrom

31. Mai 2022, 11:00 Uhr

Darf ich eigentlich? E-Scooter fahren ohne Ärger: Die wich­tigs­ten Verkehrsregeln

Die E-Scooter haben in vielen Städten die Straßen und Wege erobert. So zumindest scheint es manch genervtem Fußgänger, der sich über vermeintlich rücksichtslose Fahrerinnen und Fahrer ärgert. Viele Fans der Elektroroller fragen sich ebenso: Wo und wie darf ich eigentlich fahren, damit ich sicher unterwegs bin und keinen Streit mit anderen riskiere? Die wichtigsten Verkehrsregeln fürs E-Scooter-Fahren haben wir hier gesammelt.

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Ob zu Fuß, im Auto oder auf dem Roller – mit uns kannst du bei Ärger im Straßenverkehr gelassen bleiben. >>

Tech­ni­sche Vorgaben: Wie schnell dürfen E-Scooter fahren?

Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) regelt seit Juni 2019 den Betrieb von E-Scootern im Straßenverkehr. Denn nicht alle Elektro-Tretroller, die es zu kaufen gibt, dürfen auch auf öffentlichen Straßen gefahren werden. Die technischen Voraussetzungen dafür sind unter anderem:

  • Der Scooter fährt höchstens 20 km/h schnell und hat eine maximale Leistung von 500 Watt.
  • Aus­stat­tung: Der E-Scooter muss unter anderem mit einer Lenk- oder Hal­te­stan­ge von min­des­tens 70 cm Länge (gilt für alle Elek­tro­kleinst­fahr­zeu­ge ohne Sitz), einer Klingel, zwei von­ein­an­der unab­hän­gig funk­tio­nie­ren­den Bremsen sowie aus­rei­chen­der Beleuch­tung aus­ge­stat­tet sein. Im Detail sind die tech­ni­schen Vor­aus­set­zun­gen in der eKFV nach­zu­le­sen. Fehlen vor­ge­schrie­be­ne Teile, kann bei einer Kontrolle ein Bußgeld fällig werden.
INFO

Helmpflicht, Führerschein und Versicherung beim E-Scooter

Eine Helmpflicht gibt es beim E-Scooter nicht. Wie beim Fahrrad ist der Helm gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber natürlich aus Sicherheitsgründen empfohlen.

Auch einen Führerschein brauchst du nicht, wenn du E-Scooter mit Straßenzulassung fahren willst. Allerdings kannst du deine Fahrerlaubnis riskieren, wenn du mit dem E-Scooter zum Beispiel betrunken unterwegs bist.

Eine Versicherung ist dagegen Pflicht: E-Scooter müssen haftpflichtversichert sein, sonst dürfen sie nicht auf öffentlichen Straßen und Wegen gefahren werden. Um die gültige Versicherungsplakette muss sich der Eigentümer kümmern – bei Leihfahrzeugen also der Verleiher.

Was passiert, wenn ich mit dem E-Scooter einen Unfall baue? Alles rund um Haftungsfragen liest du in diesem Streitlotse-Ratgeber. >>

Ab wie vielen Jahren darf man einen E-Scooter fahren?

Ab 14 Jahren darf man einen E-Scooter fahren, der die in der eKFV genannten Bedingungen für eine Straßenverkehrszulassung erfüllt. Jugendliche ab 14 Jahren dürfen also auf einem solchen E-Scooter ohne Begleitung der Eltern unterwegs sein, wenn sie sich ausreichend sicher im Straßenverkehr bewegen können. Wer ein Kind unter 14 Jahren einen E-Scooter fahren lässt, riskiert als Halter des Fahrzeugs ein Bußgeld.

Im Handel sind auch kleinere Kinder-E-Scooter erhältlich. Diese dürfen jedoch nicht auf allen öffentlichen Straßen und Fahrradwegen gefahren werden, sondern in der Regel nur auf privaten Grundstücken oder beispielsweise auch in verkehrsberuhigten Bereichen (“Spielstraßen”).

Gut zu wissen: Anbieter von Leih-Scootern können in ihren Nutzungsbedingungen festlegen, dass Kunden mindestens 18 Jahre alt sein müssen. Darauf solltest du achten, wenn du entsprechende Angebote nutzt.

Wo darf man mit dem E-Scooter fahren?

Elektro-Scooter dürfen prinzipiell überall dort fahren, wo auch Fahrräder fahren dürfen:

  • auf Radwegen, gemein­sa­men Geh- und Radwegen sowie auf Rad­fahr­strei­fen und Fahrradstraßen
  • oder, falls diese nicht vorhanden sind: auf der Fahrbahn. Dabei gilt das Rechts­fahr­ge­bot wie für andere Fahrzeuge auch.

Außerdem darf überall dort gefahren werden, wo das Verkehrszeichen "Elektrokleinstfahrzeuge frei" es ausdrücklich erlaubt. Es zeigt einen schwarzen Tretroller mit Kabel und Stecker auf weißem Grund. Wo dieses Schild nicht zu sehen ist, dürfen E-Scooter auf Gehwegen und in Fußgängerzonen nicht gefahren, sondern nur geschoben werden. Wer diese Regel ignoriert, kann mit einem Bußgeld zwischen 55 und 100 Euro zur Kasse gebeten werden (Stand: Mai 2022).

Nahaufnahme von Füßen, die auf E-Scooter stehen
© istock.com/Angelina_Zinovieva

Zu zweit auf einem E-Scooter – und weitere No-Gos

Man sieht sie immer wieder: Junge Paare, die zu zweit auf einem E-Scooter unterwegs sind, oder Eltern, die ihr Kind auf dem Elektroroller mitfahren lassen. Das ist nicht ungefährlich – und deswegen auch verboten: § 8 eKFV schließt die “Personenbeförderung” auf E-Scootern ausdrücklich aus. Denn die Fahrzeuge sind nur für eine Person ausgelegt. Zu zweit verliert man in unvorhergesehenen Situationen schnell das Gleichgewicht und stürzt. Wer diese Regel missachtet und erwischt wird, zahlt ein Bußgeld.

Was man auf dem E-Scooter ebenfalls nicht darf:

  • sich an andere Fahrzeuge anhängen
  • frei­hän­dig fahren
  • mit zwei oder mehr Scootern im Stra­ßen­ver­kehr neben­ein­an­der fahren
  • während der Fahrt aufs Handy schauen
  • abbiegen, ohne den Fahrt­rich­tungs­wech­sel anzuzeigen

Wer auf einem E-Scooter unterwegs ist, sollte Rücksicht auf Fußgänger und Radfahrer nehmen, bei Bedarf die Geschwindigkeit anpassen und schnellere Verkehrsteilnehmer überholen lassen. Parken solltest du immer so, dass dein Roller niemandem im Weg steht. Überall dort, wo Fahrräder stehen dürfen, dürfen normalerweise auch E-Scooter abgestellt werden.

Betrunken auf dem E-Scooter: Ab wie viel Promille droht Ärger?

Du hast auf einer Party etwas getrunken und willst schnell mit dem E-Scooter nach Hause? Lieber nicht, denn hier gelten dieselben Promillegrenzen wie am Steuer eines Autos. Das bedeutet:

  • Wer mit mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut auf einem Elektro-Tret­rol­ler unterwegs ist, zahlt 500 Euro Bußgeld, hinzu kommen zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.
  • "Wie­der­ho­lungs­tä­ter" zahlen das zwei- bezie­hungs­wei­se dreifache Bußgeld, auch das Fahr­ver­bot ver­län­gert sich auf drei Monate.

Ab 1,1 Promille droht eine Geld- oder Freiheitsstrafe und eventuell auch die Entziehung der Fahrerlaubnis. Drei Punkte in Flensburg sind hier in jedem Fall sicher. Dieselben Strafen drohen bereits ab 0,3 Promille, wenn du mit dem E-Scooter einen Unfall hast oder andere gefährdest.

Mit dem E-Scooter über eine rote Ampel zu fahren, wird ebenfalls teuer: Je nach Situation beträgt das fällige Bußgeld dann zwischen 60 und 180 Euro, außerdem kommt in jedem Fall ein Punkt im Flensburger Fahreignungsregister hinzu.

FAZIT
  • Wer einen E-Scooter auf öffent­li­chen Straßen fahren möchte, muss min­des­tens 14 Jahre alt sein.
  • Füh­rer­schein und Helm sind nicht vor­ge­schrie­ben, eine eigene Haft­pflicht­ver­si­che­rung für den E-Scooter ist aber Pflicht.
  • E-Scooter dürfen in der Regel dort fahren, wo auch Fahrräder fahren dürfen – auf Gehwegen und in Fuß­gän­ger­zo­nen sind sie grund­sätz­lich nicht erlaubt. Viele Ver­hal­tens­re­geln für Radfahrer gelten auch für E-Scooter-Fahrer.
  • Wer Alkohol getrunken hat, sollte den E-Scooter stehen lassen: Es drohen hohe Bußgelder und Punkte in Flensburg.
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