31. Mai 2022, 11:00 Uhr
Darf ich eigentlich? E-Scooter fahren ohne Ärger: Die wichtigsten Verkehrsregeln
Die E-Scooter haben in vielen Städten die Straßen und Wege erobert. So zumindest scheint es manch genervtem Fußgänger, der sich über vermeintlich rücksichtslose Fahrerinnen und Fahrer ärgert. Viele Fans der Elektroroller fragen sich ebenso: Wo und wie darf ich eigentlich fahren, damit ich sicher unterwegs bin und keinen Streit mit anderen riskiere? Die wichtigsten Verkehrsregeln fürs E-Scooter-Fahren haben wir hier gesammelt.
Technische Vorgaben: Wie schnell dürfen E-Scooter fahren?
Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) regelt seit Juni 2019 den Betrieb von E-Scootern im Straßenverkehr. Denn nicht alle Elektro-Tretroller, die es zu kaufen gibt, dürfen auch auf öffentlichen Straßen gefahren werden. Die technischen Voraussetzungen dafür sind unter anderem:
- Der Scooter fährt höchstens 20 km/h schnell und hat eine maximale Leistung von 500 Watt.
- Ausstattung: Der E-Scooter muss unter anderem mit einer Lenk- oder Haltestange von mindestens 70 cm Länge (gilt für alle Elektrokleinstfahrzeuge ohne Sitz), einer Klingel, zwei voneinander unabhängig funktionierenden Bremsen sowie ausreichender Beleuchtung ausgestattet sein. Im Detail sind die technischen Voraussetzungen in der eKFV nachzulesen. Fehlen vorgeschriebene Teile, kann bei einer Kontrolle ein Bußgeld fällig werden.
Helmpflicht, Führerschein und Versicherung beim E-Scooter
Eine Helmpflicht gibt es beim E-Scooter nicht. Wie beim Fahrrad ist der Helm gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber natürlich aus Sicherheitsgründen empfohlen.
Auch einen Führerschein brauchst du nicht, wenn du E-Scooter mit Straßenzulassung fahren willst. Allerdings kannst du deine Fahrerlaubnis riskieren, wenn du mit dem E-Scooter zum Beispiel betrunken unterwegs bist.
Eine Versicherung ist dagegen Pflicht: E-Scooter müssen haftpflichtversichert sein, sonst dürfen sie nicht auf öffentlichen Straßen und Wegen gefahren werden. Um die gültige Versicherungsplakette muss sich der Eigentümer kümmern – bei Leihfahrzeugen also der Verleiher.
Was passiert, wenn ich mit dem E-Scooter einen Unfall baue? Alles rund um Haftungsfragen liest du in diesem Streitlotse-Ratgeber. >>
Ab wie vielen Jahren darf man einen E-Scooter fahren?
Ab 14 Jahren darf man einen E-Scooter fahren, der die in der eKFV genannten Bedingungen für eine Straßenverkehrszulassung erfüllt. Jugendliche ab 14 Jahren dürfen also auf einem solchen E-Scooter ohne Begleitung der Eltern unterwegs sein, wenn sie sich ausreichend sicher im Straßenverkehr bewegen können. Wer ein Kind unter 14 Jahren einen E-Scooter fahren lässt, riskiert als Halter des Fahrzeugs ein Bußgeld.
Im Handel sind auch kleinere Kinder-E-Scooter erhältlich. Diese dürfen jedoch nicht auf allen öffentlichen Straßen und Fahrradwegen gefahren werden, sondern in der Regel nur auf privaten Grundstücken oder beispielsweise auch in verkehrsberuhigten Bereichen (“Spielstraßen”).
Gut zu wissen: Anbieter von Leih-Scootern können in ihren Nutzungsbedingungen festlegen, dass Kunden mindestens 18 Jahre alt sein müssen. Darauf solltest du achten, wenn du entsprechende Angebote nutzt.
Wo darf man mit dem E-Scooter fahren?
Elektro-Scooter dürfen prinzipiell überall dort fahren, wo auch Fahrräder fahren dürfen:
- auf Radwegen, gemeinsamen Geh- und Radwegen sowie auf Radfahrstreifen und Fahrradstraßen
- oder, falls diese nicht vorhanden sind: auf der Fahrbahn. Dabei gilt das Rechtsfahrgebot wie für andere Fahrzeuge auch.
Außerdem darf überall dort gefahren werden, wo das Verkehrszeichen "Elektrokleinstfahrzeuge frei" es ausdrücklich erlaubt. Es zeigt einen schwarzen Tretroller mit Kabel und Stecker auf weißem Grund. Wo dieses Schild nicht zu sehen ist, dürfen E-Scooter auf Gehwegen und in Fußgängerzonen nicht gefahren, sondern nur geschoben werden. Wer diese Regel ignoriert, kann mit einem Bußgeld zwischen 55 und 100 Euro zur Kasse gebeten werden (Stand: Mai 2022).
Zu zweit auf einem E-Scooter – und weitere No-Gos
Man sieht sie immer wieder: Junge Paare, die zu zweit auf einem E-Scooter unterwegs sind, oder Eltern, die ihr Kind auf dem Elektroroller mitfahren lassen. Das ist nicht ungefährlich – und deswegen auch verboten: § 8 eKFV schließt die “Personenbeförderung” auf E-Scootern ausdrücklich aus. Denn die Fahrzeuge sind nur für eine Person ausgelegt. Zu zweit verliert man in unvorhergesehenen Situationen schnell das Gleichgewicht und stürzt. Wer diese Regel missachtet und erwischt wird, zahlt ein Bußgeld.
Was man auf dem E-Scooter ebenfalls nicht darf:
- sich an andere Fahrzeuge anhängen
- freihändig fahren
- mit zwei oder mehr Scootern im Straßenverkehr nebeneinander fahren
- während der Fahrt aufs Handy schauen
- abbiegen, ohne den Fahrtrichtungswechsel anzuzeigen
Wer auf einem E-Scooter unterwegs ist, sollte Rücksicht auf Fußgänger und Radfahrer nehmen, bei Bedarf die Geschwindigkeit anpassen und schnellere Verkehrsteilnehmer überholen lassen. Parken solltest du immer so, dass dein Roller niemandem im Weg steht. Überall dort, wo Fahrräder stehen dürfen, dürfen normalerweise auch E-Scooter abgestellt werden.
Betrunken auf dem E-Scooter: Ab wie viel Promille droht Ärger?
Du hast auf einer Party etwas getrunken und willst schnell mit dem E-Scooter nach Hause? Lieber nicht, denn hier gelten dieselben Promillegrenzen wie am Steuer eines Autos. Das bedeutet:
- Wer mit mehr als 0,5 Promille Alkohol im Blut auf einem Elektro-Tretroller unterwegs ist, zahlt 500 Euro Bußgeld, hinzu kommen zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.
- "Wiederholungstäter" zahlen das zwei- beziehungsweise dreifache Bußgeld, auch das Fahrverbot verlängert sich auf drei Monate.
Ab 1,1 Promille droht eine Geld- oder Freiheitsstrafe und eventuell auch die Entziehung der Fahrerlaubnis. Drei Punkte in Flensburg sind hier in jedem Fall sicher. Dieselben Strafen drohen bereits ab 0,3 Promille, wenn du mit dem E-Scooter einen Unfall hast oder andere gefährdest.
Mit dem E-Scooter über eine rote Ampel zu fahren, wird ebenfalls teuer: Je nach Situation beträgt das fällige Bußgeld dann zwischen 60 und 180 Euro, außerdem kommt in jedem Fall ein Punkt im Flensburger Fahreignungsregister hinzu.
- Wer einen E-Scooter auf öffentlichen Straßen fahren möchte, muss mindestens 14 Jahre alt sein.
- Führerschein und Helm sind nicht vorgeschrieben, eine eigene Haftpflichtversicherung für den E-Scooter ist aber Pflicht.
- E-Scooter dürfen in der Regel dort fahren, wo auch Fahrräder fahren dürfen – auf Gehwegen und in Fußgängerzonen sind sie grundsätzlich nicht erlaubt. Viele Verhaltensregeln für Radfahrer gelten auch für E-Scooter-Fahrer.
- Wer Alkohol getrunken hat, sollte den E-Scooter stehen lassen: Es drohen hohe Bußgelder und Punkte in Flensburg.
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