23. September 2021, 9:30 Uhr
So geht’s richtig Einspruch gegen Bußgeldbescheid einlegen: Das ist zu beachten
Zu schnell gefahren, zu wenig Abstand gehalten, Handy im Auto genutzt – wer bei solchen Verkehrsdelikten erwischt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen. Allerdings sind nicht alle ausgestellten Bescheide legitim. Etwa, weil der Tatvorwurf so nicht stimmt, oder aber, weil der zuständigen Behörde Fehler unterlaufen sind. Wann du Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen kannst, was du dabei beachten musst und wie die Erfolgsaussichten sind, verraten wir dir in diesem Streitlotse-Artikel.
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Wann kann ich Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen?
Grundsätzlich hast du immer das Recht, Widerspruch gegen ein verhängtes Bußgeld einzulegen. Sinnvoll ist das Anfechten eines Bußgeldbescheids allerdings nur, wenn du dafür auch Gründe benennen kannst. Ansonsten sind die Erfolgsaussichten für einen Einspruch gering, dafür kommen ziemlich sicher Kosten auf dich zu. Lass dich deshalb im Zweifelsfall lieber vorab von einem Rechtsexperten beraten.
Chancen auf eine erfolgreiche Anfechtung eines Bußgeldbescheids können zum Beispiel in folgenden Fällen bestehen:
- Formal fehlerhafter Bußgeldbescheid: Für Bußgeldbescheide gelten bestimmte Formvorgaben nach § 66 OWiG. Sind die vorgeschriebenen Daten nicht vollständig und korrekt, ist der Bußgeldbescheid möglicherweise unwirksam. Etwa wenn Orts- und Zeitangaben oder Daten zur nicht stimmen, das Aktenzeichen fehlt oder das Bußgeld ungerechtfertigt hoch ausfällt, weil du nicht vorsätzlich gehandelt hast.
- Verjährung der Tat: Viele Ordnungswidrigkeiten verjähren schon nach drei Monaten. Wenn du den Bescheid erst danach erhältst, kommst du womöglich um das Bußgeld herum.
- Fehlende oder fehlerhafte Beweismittel: Darunter fallen beispielsweise technische Fehler bei Messungen, unzulässiger Aufbau der Geschwindigkeitsmessung und auch unscharfe Blitzerfotos.
Welche Fristen muss ich bei der Anfechtung beachten?
Die Einspruchsfrist beträgt gemäß § 67 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.
- Bei einer förmlichen Zustellung – dem gefürchteten gelben Umschlag – ist das auf dem Kuvert vermerkte Datum ausschlaggebend.
- Wenn der Bescheid als normaler Brief kommt, gilt der Tag, an dem die Sendung in deinem Briefkasten gelandet ist, als Starttermin der Zwei-Wochen-Frist. Im Regelfall wird dabei davon ausgegangen, dass die Widerspruchsfrist drei Tage nach dem Ausstellungsdatum auf dem Dokument beginnt.
Wenn du nachweisbar keine Möglichkeit hattest, das Schreiben zur Kenntnis zu nehmen, beispielsweise weil du im Krankenhaus lagst oder auf einer längeren Reise warst, kannst du eine sogenannte Wiedereinsetzung der Frist beantragen. Dafür will die zuständige Behörde dann aber Belege sehen.
Wie lege ich Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ein?
Das ist ein bis zwei Sätzen in einem formlosen Schreiben erledigt. Wichtig ist nur, dass der Einspruch schriftlich erfolgt und dass daraus deutlich hervorgeht, wer du bist, um welchen Vorfall es geht und dass du mit dem Bußgeldbescheid nicht einverstanden bist. Eine nähere Begründung ist zunächst nicht erforderlich. Diese Informationen sollten enthalten sein:
- Absenderinformationen, also dein Name und deine Adresse
- Aktenzeichen des Bußgeldbescheids und Ausstellungsdatum
- Einspruchserklärung
- deine Unterschrift.
Eine Formulierung wie “hiermit lege ich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid mit dem Aktenzeichen [...] vom tt.mm.jjjj ein.” reicht also vollkommen aus. Die zuständige Behörde, an die du das Schreiben richtest, ist auf dem Bußgeldbescheid genannt.
Gut zu wissen: Juristisch gesehen handelt es sich bei diesem Vorgehen um einen Einspruch, nicht um einen Widerspruch. In der Praxis ist es aber nebensächlich, ob du in deinem Schreiben den juristisch korrekten Begriff verwendest oder ein anderes Wort benutzet. Solange deutlich wird, dass du den Bescheid so nicht hinnimmst, wird dir aus der Formulierung kein Strick gedreht.
Was passiert nach dem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid?
Nach dem Eingang des Einspruchs prüft die Behörde, ob die erforderlichen Formalitäten eingehalten wurden, und sammelt gegebenenfalls zusätzliche Beweise. Im Zuge dieses sogenannten Zwischenverfahrens kannst du aufgefordert werden, Begründungen vorzubringen, die dich entlasten, beziehungsweise zu erklären, warum der Bußgeldbescheid deines Erachtens nicht legitim ist. Bezahlen musst du das Bußgeld währenddessen erst einmal nicht.
Weitere wichtige Infos zum Thema Bußgeld findest du auf unserer Übersichtsseite. >>
Wird deinem Einspruch stattgegeben, löst sich die ganze Sache in Wohlgefallen auf und der Bußgeldbescheid wird aufgehoben. Lehnt die Behörde den Einspruch ab, kommt es zum Hauptverfahren: Die Angelegenheit geht vor Gericht.
Welche Kosten fallen bei einem Einspruch an?
Zunächst einmal nur das Porto für das Schreiben an die Behörde. Geht das Bußgeldverfahren vor Gericht, kann es allerdings teuer werden. Es sei denn, das Gericht entscheidet zu deinen Gunsten.
Ansonsten solltest du mit folgenden Ausgaben rechnen:
- Gerichtskosten (abhängig von der Höhe des Bußgeldes)
- Gebühren für die Akteneinsicht
- Verwaltungs- und Auslagegebühren
Hinzu kommen im Normalfall noch Kosten für einen Anwalt und gegebenenfalls für Gutachten. Sollte das Gericht dich für schuldig befinden, kann es eine höhere Strafe verhängen als das ursprüngliche Bußgeld. Aber selbst wenn es beim ursprünglichen Bußgeld bleibt, hat sich bis dahin einiges an Kosten angesammelt.
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Wird das Verfahren eingestellt, musst du das Bußgeld nicht zahlen, sondern nur die Kosten für den Anwalt, Gutachten, Auslagen etc. tragen.
Überlegst du es dir zwischenzeitlich anders und möchtest deinen Einspruch zurückziehen, kannst du das bis zum Gerichtstermin tun. Zusätzlich zum Bußgeld musst du dann allerdings Verfahrensgebühren von mindestens 25 Euro zahlen.
- Der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ist grundsätzlich immer möglich. Aussicht auf Erfolg hat er allerdings nur, wenn triftige Gründe vorliegen.
- Ein Einspruch ist relativ einfach und formlos möglich und kostet zunächst nur Porto. Wird er abgelehnt, geht das Verfahren jedoch vor Gericht und es entstehen weitere Kosten.
- Bis zum Gerichtstermin kann ein Einspruch zurückgezogen werden. Dann werden jedoch Verfahrensgebühren fällig.
- Verlierst du das Hauptverfahren, kann das Gericht höhere Sanktionen als das ursprüngliche Bußgeld verhängen.
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