25. Januar 2017, 15:30 Uhr
Gefahr im Winter Eisplatten auf dem Lkw: Was gilt bei einem Unfall?
Im Winter bilden sich oft Eisplatten auf Lkw und anderen Fahrzeugen mit größeren waagerechten Flächen. Lösen sie sich während der Fahrt, können sie zu einer Gefahr für andere Autofahrer werden. Doch wer haftet bei einem solchen Unfall und welche Möglichkeiten gibt es, um ihm vorzubeugen?
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Herabfallende Eisplatten am Lkw: Wer haftet?
Wer im Winter mit dem Auto unterwegs ist, erlebt es immer wieder, dass von einem Lkw kleine oder größere Eisstücke herabfallen. Das geschieht, wenn Wasser auf dem Fahrzeug gefriert und dieses Eis sich durch wärmere Temperaturen oder durch die Bewegung des Fahrzeugs löst. Durch die Eisplatten auf dem Lkw kann es durchaus zu gefährlichen Unfällen kommen, wenn Autofahrer zum Beispiel versuchen, den Eisstücken auszuweichen. Der Lkw-Fahrer muss als Fahrzeugführer laut § 23 Straßenverkehrsordnung (StVO) für die Verkehrssicherheit seines Fahrzeugs sorgen. Bei einer Gefährdung durch Eisplatten kann er also haftbar gemacht werden, wenn es zu einem Unfall kommt. Als betroffener Autofahrer sollten Sie sich nach Möglichkeit das Kennzeichen merken und versuchen, Zeugen zu finden, die den Vorfall beobachtet haben. Vorbeugend können Sie einen größeren Sicherheitsabstand einhalten und den Lkw genau im Blick behalten. Wenn Sie sich lösende Eisstücke bemerken, sollten Sie den Lkw-Fahrer per Lichthupe darauf hinweisen.
Dem Lkw-Fahrer droht ein Bußgeld
Um die Bildung großer Eisplatten auf dem Lkw zu vermeiden, muss der Fahrer das Fahrzeug vor Fahrtantritt enteisen. An vielen Raststätten und Autohöfen gibt es spezielle Anlagen, über die Lkw-Fahrer gefahrlos das Dach ihres Fahrzeugs erreichen. Kommen sie dieser Pflicht nicht nach, droht wegen der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ein Bußgeld: Das Oberlandesgericht Bamberg verurteilte in einem solchen Fall zum Beispiel einen Fahrer zu einem Bußgeld von 80 Euro, zusätzlich kassierte er drei Punkte in Flensburg (AZ 3 Ss OWi 1696/10). Falls es zu einem Personenschaden kommt, ist aber auch eine höhere Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe für den Lkw-Fahrer möglich. Bleiben größere Eisbrocken auf der Fahrbahn liegen, handelt es sich außerdem um einen Verstoß gegen § 32 StVO. Dort wird die Verschmutzung der Fahrbahn untersagt. Der Lkw-Fahrer muss hier die Gefahrenstelle sichern und die Eisstücke entfernen.
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